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IFG NRW: Beschwerden gg. Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung von Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln

alle, um personenbezogene Daten geschwärzte, Informationen über (Folge-)Beschwerden gegen Mitarbeitende der Dezernate 47 und 41 der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln bezüglich der Missachtungen der Hinweise auf

- wiederholte feststellbar diskriminierende Realakte an der GGS Garthestr. in Köln-Riehl im Schuljahr 2017/18
- Missachtungen der Beschwerden über Datenschutzverletzungen
- Missachtungen der Beschwerden über Urkundenunterdrückungen (gem. StGB)
- Missachtungen der Hinweise auf antisemitische Vorfälle an der Schule

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. September 2018
  • Frist
    12. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG NRW: Beschwerden gg. Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung von Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln [#33371]
Datum
9. September 2018 11:42
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle, um personenbezogene Daten geschwärzte, Informationen über (Folge-)Beschwerden gegen Mitarbeitende der Dezernate 47 und 41 der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln bezüglich der Missachtungen der Hinweise auf - wiederholte feststellbar diskriminierende Realakte an der GGS Garthestr. in Köln-Riehl im Schuljahr 2017/18 - Missachtungen der Beschwerden über Datenschutzverletzungen - Missachtungen der Beschwerden über Urkundenunterdrückungen (gem. StGB) - Missachtungen der Hinweise auf antisemitische Vorfälle an der Schule Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u. a. Anfrage ist hier eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 48-IFG-33371 …
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
IFG NRW: Beschwerden gg. Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung von Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln [#33371]
Datum
10. September 2018 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u. a. Anfrage ist hier eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 48-IFG-33371 geführt. Da es sich bei dieser Anfrage nicht nur um eine "einfache" schriftliche Auskunft nach Ziffer 1.1 des Gebührentarifs zum Informationsfreiheitsgesetz NRW handelt, wird gemäß Ziffer 1.2 des Gebührentarifs zum Informationsfreiheitsgesetz NRW eine Gebühr zwischen 10,- Euro und 100,- Euro erhoben. Die genaue Gebühr kann erst festgesetzt werden, wenn der Vorbereitungsaufwand, der zur Beantwortung Ihrer Anfrage notwendig ist, festgestellt wurde. Dies kann erst zum Ende des Verfahrens erfolgen. Ein Gebührenbescheid wird erst dann wirksam, wenn er der Person, für die er bestimmt ist, bekanntgegeben wird. Damit der Gebührenbescheid im Zweifel auch vollstreckt werden kann, muss nachweisbar sein, dass der Bescheid ordnungsgemäß bekanntgegeben wurde, er folglich seine Adressatin oder seinen Adressaten erreicht hat. Auch eine eventuelle Vollstreckung der Gebührenforderung ist nur bei Kenntnis des Namens und der Anschrift der informationssuchenden Person möglich. In diesem Fall ist es für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Stelle daher erforderlich, den Namen und die Adresse der oder des Informationssuchenden zu erfahren. Ich bitte Sie deshalb um Mitteilung Ihrer Adresse, damit der Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Sobald mir diese vorliegt, werde ich Ihre Anfrage der zuständigen Person zur Bearbeitung weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich vermisse in Ihrem Schreiben, wie dies die LDI NRW und andere Behörden pflichtg…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG NRW: Beschwerden gg. Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung von Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln [#33371]
Datum
13. September 2018 10:41
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich vermisse in Ihrem Schreiben, wie dies die LDI NRW und andere Behörden pflichtgemäß tun, Hinweise über Ihre Pflichten und meine Rechte nach der DSGVO-EU, wenn Sie Daten verarbeiten oder erheben. Ich weise darauf hin, dass Informationsanträge "unverzüglich" zu bescheiden sind, und Sie als Behörde dafür Sorge tragen, dass Sie - ohne Verfahren zu verzögern - rechtzeitig Vorkehrungen für die Umsetzung der DSGVO-EU und der obligatorischen Aufklärungspflichten treffen müssten. Bitte teilen Sie mir schon einmal über fragdenstaat.de den Verwendungszweck mit, damit ich die Gebühr bzw. den Kostenvoranschlag umgehend begleichen lassen kann. Orientieren Sie sich bei der Beantwortung von Informationsanfragen über fragdenstaat.de am allg. Gleichbehandlungsgebot? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte benutzen Sie meine privaten E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>>
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG NRW: Beschwerden gg. Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung von Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln [#33371]
Datum
20. September 2018 14:20
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte benutzen Sie meine privaten E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Es wird trotzdem an die o. g. Anfrage zugestellt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Köln
IFG Anfrage mit der Nr. 33371 Sehr geehrtAntragsteller/in das erste Antwortschreiben konnte nicht zugestellt werd…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
IFG Anfrage mit der Nr. 33371
Datum
8. Oktober 2018 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das erste Antwortschreiben konnte nicht zugestellt werden.
Bezirksregierung Köln
IFG Anfrage 33371
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
IFG Anfrage 33371
Datum
12. Oktober 2018 06:34
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfrage 33371 [#33371] Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist nicht "Rainer Zufall", wie …
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage 33371 [#33371]
Datum
13. Oktober 2018 16:32
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist nicht "Rainer Zufall", wie Sie schreiben. Ich beantrage Akteneinsicht. Bis heute haben Sie mich nicht ausführlich über die Grundlagen der Datenverarbeitung nach der DSGVO-EU aufgeklärt, wie es sich gehört! Bitte verschleppen Sie nicht das Verfahren! Für ihre Aufgabenerfüllung der Gebühreneintreibung haben Sie zudem auch nicht den Verwendungszweck mitgeteilt, damit umgehend das Geld überwiesen werden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung „IFG NRW: Beschwerden gg. Mitarbeitende der BezReg Köln im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung von Hinweis…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung „IFG NRW: Beschwerden gg. Mitarbeitende der BezReg Köln im Schuljahr 17/18 wg. Ignorierung von Hinweisen auf antisemitische Vorfälle etc. im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln“ [#33371] [#33371]
Datum
13. Oktober 2018 16:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33371 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil weder die obligatorischen ausführlichen Informationen zur Datenverarbeitung nach der DSGVO-EU trotz Aufforderung durch die Behörde zugeschickt wurden, die Behörde meinen Namen verwechselt hat und darüber hinaus ich zur Erfüllung der Aufgabe der Gebühreneintreibung bis zur Zusendung der Informationen nach der DSGVO-EU einen praktikablen Weg der sofortigen Gebührenbezahlung durch Mitteilung des Verwendungszwecks mitgeteilt habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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