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IFG NRW

NRW ist Sitzland von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".

1. Unternehmen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist eine auskunftspflichtige Stelle im Sinne des IFG NRW. Ist nur das Teil von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", für das WDR zuständig ist, eine auskunftspflichtige Stelle oder ist das Unternehmen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" insgesamt eine auskunftspflichtige Stelle nach IFG NRW?

2. Bitte geben Sie Mail-Adresse von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", an die man Anfragen nach IFG NRW stellen könnte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2018
  • Frist
    15. Juni 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG NRW [#29698]
Datum
12. Mai 2018 10:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
NRW ist Sitzland von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". 1. Unternehmen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist eine auskunftspflichtige Stelle im Sinne des IFG NRW. Ist nur das Teil von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", für das WDR zuständig ist, eine auskunftspflichtige Stelle oder ist das Unternehmen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" insgesamt eine auskunftspflichtige Stelle nach IFG NRW? 2. Bitte geben Sie Mail-Adresse von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", an die man Anfragen nach IFG NRW stellen könnte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.05.2018 wird hiermit bestätigt.
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.05.2018 wird hiermit bestätigt.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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