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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz

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Datum: 21.01.2016
Sachstand Nord Stream 2, Januar 2016

Am 22.03.2013 wurde durch die Nord Stream AG beim Bergamt Stralsund ein Antrag auf
Errichtung und Betrieb von zwei Erdgashochdruckleitungen „Nord Stream Erweiterung“ in-
nerhalb der deutschen 12-Seemeilenzone und der Ausschließlichen Wirtschaftszone gestellt.
Nach einer längeren Verhandlungsphase ist nunmehr die Nord Stream 2 AG ‚mit Sitz in
Zug, in der Schweiz, vollumfänglich in alle Rechte und Pflichten des Vorhabens und den
damit verbundenen behördlichen Verfahren eingetreten und hat somit die weitere Projekt-
planung übernommen.

Das Unternehmen plant zwei Leitungen mit einem Durchmesser von je 1200 mm und einer
Gesamtlänge von max. 1.250 km zu verlegen. Die Transportkapazität wird 55 Mrd. cbm
pro Jahr betragen, was ausreicht um ca. 26 Mill. Haushalte zu versorgen.

Die neuen Leitungen sollen weitgehend parallel, jedoch in einem gewissen Mindestabstand
und abhängig von den Gegebenheiten des Meeresbodens, zu der im Betrieb befindlichen
Nord Stream Pipeline verlegt werden. Die stärkere Bündelung der Route, im Vergleich zur
ursprünglichen Planung in 2013, entspricht dem Wunsch der Behörden (z.B. BfN)

Vorgesehen ist, dass die Pipelinetrasse südwestlich von Bornholm kommend durch die deut-
sche AWZ und dann in südwestlicher Richtung im deutschen Küstenmeer durch den Greifs-
walder Bodden bis zum noch festzulegenden Anlandepunkt verlaufen wird. Favorisiert wird
als Anlandepunkt Vierow oder Lubmin-West, allerdings könnte diese Routenführung auf-
grund von Summationswirkungen (z.B. Netzanbindungsleitungen 50Hertz) problematisch
werden. Eine Alternative wäre die Routenführung über Rügen/Mukran.

Die Planungen von Nord Stream 2 werden bis hin zur Einbindung in die bestehende Fernlei-
tungstruktur führen. Es werden zwei Planungsabschnitte erforderlich sein: die Seetrasse (bis
zur Molchschleuse) und die Landtrasse (einschließlich Gasempfangsanlage). Beide Pla-
nungsabschnitte sollen parallel zur Planfeststellung beantragt werden.

Die Erforderlichkeit eines ROV für alle drei Anlandungsvarianten wird noch zu klären sein.

Die Vorhabenträgerin erarbeitet derzeit die erforderlichen allgemeinen, technischen und um-
weltfachlichen Unterlagen für die nationalen Genehmigungsverfahren und für das internatio-
nale Verfahren.

Die Nord Stream 2 wird eine zusätzliche direkte Pipelineverbindung zwischen den Russi-
schen Gasreserven und Europa sein und langfristig zu einer Erhöhung der sicheren Versor-
gung der EU beitragen.

Bisheriger Verlauf des Verfahrens:
Genehmigungsverfahren in Deutschland:

Die Vorhabenträgerin Nord Stream AG, Industriestraße 18, CH -6304 Zug beantragte konk-
ret beim Bergamt Stralsund:
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2 1. die Planfeststellung des o.g. Vorhabens gemäß § 43 S. 1 Nr. 2 EnWG im deutschen Küs- tenmeer 2. die Genehmigung des o.g. Vorhabens gemäß § 133 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBergG im deut- schen Festlandsockel und beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) 3. die Genehmigung des o.g. Vorhabens gemäß § 133 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BBergG im deut- schen Festlandsockel. Verfahren nach dem UNECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen Gegenseitige Notifizierung der Länder Schweden, Dänemark, Finnland, Deutschland und Russland über den Beginn des UVP-Verfahrens gemäß Artikel 3 der ESPOO-Konvention ist bereits erfolgt. Die beiden deutschen Genehmigungsbehörden haben vereinbart, die Verfahren in enger Kooperation durchzuführen. Am 26. Juni 2013 fand ein gemeinsamer Scoping-Termin statt, dem die Erarbeitung des vorläufigen Untersuchungsrahmens folgte. Dieser wurde am 15. Juli 2014 der Vorhabenträgerin und den Beteiligten übermittelt. Nach dessen Erhalt ist die Vorhabenträgerin nunmehr in der Pflicht, die erforderlichen allge- meinen, technischen und umweltfachlichen Unterlagen für die nationalen Genehmigungsver- fahren und das internationale Verfahren zu erarbeiten. Im Juni 2015 erfolgte die Absichtserklärung von PJSC Gazprom, E.ON SE, ENGIE S.A., OMV AG und Royal Dutch Shell sowie nachfolgend auch von BASF SE/Wintershall. Im September 2015 wurde ein Aktionärsvertrag aller sechs Anteilseigner über die Umset- zung des Nord Stream 2-Projektes zum Bau zweier weiterer Leitungsstränge aus der Russi- schen Föderation bis nach Deutschland geschlossen. Die Vorhabenträgerin Nord Stream 2 AG hat ihren Sitz in der Schweiz. Als Grundlage für das Projekt Nord Stream 2 dienen das Know-how und die erfolgreiche Erfahrung, die während der Planung, dem Bau und dem Betrieb der zwei Leitungsstränge der Nord Stream-Pipeline durch die Ostsee gesammelt wurden. Der vorgestellte Zeitplan (siehe in Anlage 1, Präsentation) erscheint von Einreichung der Unterlagen Anfang 2017 bis zur Inbetriebnahme Ende 2019 dennoch sehr ambitioniert! Anlage: Präsentationsunterlage der Nord Stream 2 AG
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