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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz

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Ministerium für Energie, Mecklenburg | /

Infrastruktur und Digitalisierung Vorpommern ==

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin

Geschäftszeichen: -

Bearbeiterin:

i Telefon: 0385 588-
Anschrift Telefax: 0385 588-8032

E-Mail:

Datum: . Oktober 2017

Gesprächstermin mit der Nord Stream 2 AG am 19.12.17 in der Staatskanzlei

Sehr geehrte |.

zur Vorbereitung des Gesprächstermins mit Nord Stream 2 am 19.12.2017 in der
Staatskanzlei übermittle ich Ihnen den aktuellen Verfahrensstand und eine zusätzliche
Information zu der erfolgten Konsultation mit den Vertretern der polnischen Umweltbe-
hörden bezüglich des Genehmigungsverfahrens.

1. Verfahrensstand

Genehmigung gemäß 8 133 Abs. 1S. 1 Nr. BBergG

An das Küstenmeer schließt sich seewärts der Festlandsockel der Bundesrepublik Deutschland
an. Dieser ist mit der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone identisch. Im Bereich des
Festlandsockels unterliegt das Vorhaben einer doppelten Genehmigungspflicht nach $ 133 Ab-
satz 1 des Bundesberggesetzes (BBergG).

$ 133 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BBergG sieht zunächst eine Genehmigung in bergbaulicher Hinsicht
vor. Diese ist am 2.11.2017 vom Bergamt Stralsund erteilt worden. Sie ist lediglich auf die Wah-
rung bergbaulicher Belange gerichtet, d.h. das Bergamt hatte nur die Vereinbarkeit des Vorha-
bens mit der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen im Bereich des deutschen Fest-
landsockels festzustellen. Da diese Genehmigung eine gebundene Entscheidung ohne Ermes-
sensspielraum der Behörde ist und Versagungsgründe in bergbaulicher Hinsicht nicht gegeben
waren, hatte das Bergamt diese Genehmigung zu erteilen.

Gegen diese Genehmigung wurde Widerspruch von der Bundeswehr eingelegt, einmal als Trä-
ger öffentlicher Belange und einmal als Betroffene. Einen weiteren Widerspruch gibt es von der
Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt.

Neben der Genehmigung in bergbaulicher Hinsicht erfordern Transit-Rohrleitungen im Bereich
des Festlandsockels eine zweite Genehmigung hinsichtlich der Ordnung der Nutzung und Be-
nutzung der Gewässer über dem Festlandsockel und des Luftraumes über diesen Gewässern, $
133 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BBergG. Diese Genehmigung hat den Schutz des Meeres und des
darüber befindlichen Luftraumes zum Gegenstand und darf erst nach Vorliegen der Genehmi-
gung in bergbaulicher Hinsicht erteilt werden. Zuständig für die Entscheidung über diese Ge-

Hausanschrift: Telefon: 0385 588-0

Schloßstraße 6 -8 - 19053 Schwerin Telefax: 0385 588-8099
E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
Internet: www.em.regierung-mv.de
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nehmigung ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Die Entscheidung ist bisher
nicht ergangen.

Weitere Verfahrensstände:

Die vom Vorhabenträger eingereichte Planänderung (Ergänzungsband: Konkretisierungen) wur-
de den davon Betroffenen mit Schreiben vom 02.11.2017 zugesandt (Frist 2 Wochen gemäß $
73 Abs. 8 VwVfG M-V). Nach rechtlicher Prüfung im Bergamt Stralsund und unter Würdigung
aller vorliegenden Stellungnahmen wird die HzEmarin zur Anwendung kommen. _Die natur-
schutzfachlichen Stellungnahmen (StALU, BRASOR) sind erst am 08.12. eingegangen. Die er-
gänzende Stellungnahme des StALU zu Belangen des Gebietsschutzes ist am 13.12.2017 ein-
gegangen.

Die vom Vorhabenträger eingereichte Planänderung (Ökokonto Fischlandwiesen) wurde den
davon Betroffenen mit Schreiben vom 01.12.2017 zugesandt (Frist 2 Wochen gemäß $ 73 Abs.
8 VwVfG M-V).

Zur Risikoanalyse zu Pipelineschäden in Übungsgebieten:

Während der Erörterung wurde auf die aus Sicht der Bundeswehr falsche Methodik der Risiko-
analyse verwiesen (dynamische statt statische Betrachtung gefordert); eine Übergabe weiterer
Informationen wurde darauf Bezug nehmend abgelehnt. Für die abschließende Abwägung und
eigene Meinungsbildung war es erforderlich, hinsichtlich der Methodik der Risikobewertung zu
Pipelineschäden zu einer eigenen rechtlich sicheren Auffassung zwischen den diametralen Auf-
fassungen von VT und BW zu kommen. Eine entsprechende Bewertung der angewandten Me-
thodik von einem vereidigten Sachverständigen liegt seit dem 11.12.2017 vor.

Das Bergamt Stralsund befindet sich gegenwärtig in der sehr komplexen Abwägungsphase.

Zuarbeiten des Umweltfachbüro nl

Der mögliche Planfeststellungsbeschluss kann gegenwärtig nicht abschließend erstellt werden,
da die erforderlichen Zuarbeiten nicht fertig gestellt werden.

Abschluss des Verfahrens

Die juristische und naturschutzfachliche Feinabstimmung des möglichen Beschlusses war ur-
sprünglich für die 50. KW mit GSK + NG (11.-15.12.) und musste nunmehr in den Januar ver-
schoben werden.

2. Konsultation mit Polen

Am 5. Dezember 2017 fand im Bundesministerium für Verkehr und digitale Verwaltung ein wei-
terer Konsultationstermin mit Vertretern der polnischen Behörden statt. Im Verlauf der Veranstal-
tung wurden alle thematisierten Punkte angesprochen und konnten weitestgehend geklärt wer-
den. Die Vertreter der polnischen Behörden legten besonderen Werte darauf, ihre Forderungen

(so genannte Postulate) sofort bestätigt zu bekommen, dem konnte nicht entsprochen werden,

da auch für die Erstellung und Übersetzung eines Ergebnisprotokolls entsprechende Modalitäten

einzuhalten sind.

Wesentliche Forderungen der polnischen Behörden sind:

- Es wird ein ständiger Informationsfluss über etwaige Veränderungen der Planungen Nord
Stream 2 zur Trassenführung, die den Rahmen von 7,5 m Abweichung vom aktuellen Plan
überschreiten, erwartet und Polen möchte sich die Einschätzung, ob eine Betroffenheit
Polens vorliegt oder nicht selbst vorbehalten.

- Des weiteren sind aus Sicht der polnischen Behörden die Planungen für eventuelle Hafen-
erweiterungen in Stettin und Swinemünde, die möglicherweise auch erst in 25 Jahren voll
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zogen werden können, seitens des Vorhabenträgers zu berücksichtigen. Hierbei wird wohl
konkret eine Tieferverlegung der Leitung erwartet.

- Die polnischen Behörden möchten beteiligt werden an den Festlegungen, die das spätere
Monitoring von Nord Stream 2 betreffen. Außerdem wünschen sie einen uneingeschränk
ten und ständigen Zugang zu den jeweiligen Daten.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag
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