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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz

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Ministerium für Energie, Mecklenburg | /

Infrastruktur und Digitalisierung Vorpommern ==

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin
Geschäftszeichen: VIII 330 a - 663-00008

 
  
 

Bearbeiter:

i Telefon: 0385 588-8910
Staatskanzlei Telefax: 0385 588-8032
Mecklenburg-Vorpommern E-Mail:

Frau @em.mv-regierung.de
Schlosstraße 2-4 Datum: 28. November 2016

19053 Schwerin

Sehr geehrte EEE

für das Gespräch des CdS mit den Ministern Pegel, Backhaus und Glawe sowie Vertretern der
Nord Stream 2 AG baten Sie um eine ergänzende Stellungnahme bezugnehmend auf die
nachgereichten Unterlagen der Nord Stream 2 AG.

Zur Frage der Notwendigkeit und Dringlichkeit einer vorsorglichen Unterschutzstellung von
potentiell geeigneten Flächen für Kohärenzsicherungsmaßnahmen verweise ich ausdrücklich
nochmals auf die Stellungnahme des EM vom 24.11.16.

Die Forderung von Abt. 4 (siehe nachfolgend unter Punkt Raumordnung) zur Vorlage prüffähiger
Unterlagen insbesondere hinsichtlich des Ausschlusses alternativer Kohärenzsicherungs-
maßnahmen innerhalb der FFH-Gebietskulisse und der sorgfältigen Prüfung konkurrierender
raumordnerischer Belange wird ausdrücklich unterstützt. Für die anstehende Gesamtabwägung
des Für und Widers einer beschleunigten Ausweisung zusätzlicher Flächen für die FFH-Gebiete
sind derartige Erwägungen jedoch nicht entscheidungserheblich,wenn man ein eindeutiges
politisches Bekenntnis der Landesregierung zu dem Vorhaben unterstellt. Letztlich entscheidet
die umfassende, allen Angriffspunkten begegnende Konfliktbewältigung des FFH-
Gebietsschutzes über Zulassung und Nichtzulassung des Vorhabens am Ende eines durchaus
wahrscheinlichen Rechtsstreites. Im Blick auf die Schwierigkeiten und zeitlichen Abläufe des
bevorstehenden Genehmigungsverfahren wäre es fahrlässig, ggf. heute bereits notwendige
Schritte zur Erlangung der Ausnahmevoraussetzungen zu versäumen und dadurch die
Investitionssicherheit des Vorhabens insgesamt zu gefährden.

Hinweise der Abteilung Raumordnung
Auf folgende Aspekte wird hingewiesen:

- Die vorgelegten Unterlagen haben keine wirklich prüffähige Qualität.
Anhand der dort enthaltenen Abbildungen ist schwer prüfbar, inwiefern unter Umständen
das Vorranggebiet Schifffahrt davon berührt ist.

- Es wird lediglich auf S. 8 textlich aufgeführt, dass es keine Konflikte zu den Festlegungen
des LEP gäbe. Aber um dies zu prüfen, bedarf es mehr Angaben (z. B. die Koordinaten
der Fläche). Es ist nicht ersichtlich, wie diese Prüfung vom Projektträger mit der LEP-

Hausanschrift: Telefon: 0385 588-0

Schloßstraße 6 -8 - 19053 Schwerin Telefax: 0385 588-8099
E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
Internet: www.em.regierung-mv.de
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Karte im Maßstab 1:250.000 verlässlich für eine Fläche von der geringen Größe
durchgeführt wurde. Zudem müsste diese Prüfung von der A 4 nachvollzogen werden.

- Anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen ist die Auswahl der Fläche im
Strelasund nicht nachvollziehbar.

- Im Juni 2016 hatte Nord Stream eine große Fläche quer über den Strelasund als
Suchraum für eine Kohärenzfläche eingereicht. Diese wurde seitens des Gutachters für
das aktuelle Sportbootgutachten Vorpommern sehr kritisch eingestuft, da sicher
erforderliche Einschränkungen der Befahrensmöglichkeiten eventuell Investoren für neue
Häfen abschrecken könnten.

Darauf hat Nord Stream 2 offensichtlich reagiert und schlägt nur noch den schmalen
Streifen am östlichen Rand des Strelasundes (westliches Rügenufer bei Bessin) vor. Ob
seitens des LEP dagegen etwas spricht, sollte aber noch vertieft geprüft werden.

- Die in Abb. 1 des Schreibens dargestellten potenziellen Flächen enthalten viele weitere
Areale, die nicht abgewogen und bewertet wurden. Insoweit kann die vorgelegte
Darstellung nur ein erster Anhaltspunkt sein.

- Die Größe der Fläche (50 ha) wird nicht begründet. Ob die 50 ha dieser Fläche
ausreichen, kann nicht beurteilt werden. In dem übersandten Papier "Vorschlag einer
Methode zur Bewertung temporäre Beeinträchtigungen ..." ist ein relativ notwendiger
Ausgleich von 6*3 = 18 % ist zwar hergeleitet (s. S. 2, Ziffer 2.). Ob diese Herleitung vom
Naturschutz akzeptiert wird, kann nicht beurteilt werden. Daneben fehlt zur Ermittlung
der notwendigen Ausgleichsfläche die Größe der beeinträchtigten Fläche, auf die die 18
% anzuwenden wären. Bei einer Länge der Leitungen im Küstenmeer von mind. 12 sm =
ca. 22 km und der Ausgleichsfläche von 50 ha dürfte die beeinträchtigte Fläche nur ca.
23 m breit sein.

- Eine Beeinträchtigung des Schiffsverkehrs ist nicht auszuschließen, eine periodische
Ausbaggerung der unmittelbar angrenzenden Fahrrinne muss möglich bleiben.

- Der Sportbootverkehr soll laut Nord Stream 2 beschränkt werden, (Zitat S. 7: „Es [das
Gebiet] ist nur durch Boots- und Schiffsverkehr betroffen.“ Zitat S. 4: „der Sportboot-
verkehr [ist] zu beschränken bzw. Maßnahmen zum Schutz der Makrophytenbestände
(Geschwindigkeitsbegrenzungen, Schaffen von sportbootfreien Zonen)
über Befahrensregelungen zu ergreifen. Das wird nicht konfliktfrei bleiben.

- Inder E-Mail von Herrn Lange, Nord Stream 2, vom 25.11.2016 an den CdS wird unter
der Ziffer 2. im letzten Absatz ausgeführt, dass ein ROV nicht erforderlich sei, weil keine
Konflikte mit .... den Festlegungen des LEP MV erkennbar seien. Diese Feststellung
muss vertieft geprüft werden. Ob ein ROV notwendig ist, ist eine Ermessens-
entscheidung der obersten Landesplanungsbehörde. Diese kann nicht so kurzfristig und
mit den vorgelegten Unterlagen getroffen werden.

- Der Bereich ist von raumordnerischen Festlegungen des LEP 2016 betroffen, dazu
zählen Marines Vorbehaltsgebiet Fischerei, Marines Vorbehaltsgebiet Tourismus,
Vorranggebiet Schifffahrt. Nicht geklärt werden konnte auf die Schnelle die Frage, ob die
Leitungen im "Vorbehaltsgebiet Leitungen" des LEP liegen. Die exakte Lage des
Gebietes kann nicht mit den Darstellungen / Karten im LEP und RREP abgeglichen
werden, da keine Shapes vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Anlagen
Präsentation Nord Stream 2 - Gesprächstermin mit LM
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