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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz

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VI 430 17.10.2017

1. Vermerk

Betr.: Zeitliche Verschiebung der Ausschreibung für die Aufspülung zur Dünenver-
stärkung in Lubmin aufgrund technologischer Schwierigkeiten mit den verfügba-
ren Sandlagerstätten der moH

 

Die Landesküstenschutzdüne Lubmin weist nach der Sturmflut vom Januar 2017 ei-
nen deutlich reduzierten Verschleißteil auf. Bei einem nächsten Sturmflutereignis
könnte dieser vollständig aufgebraucht werden, so dass dann auch der Reserveteil in
die Umlagerung geriete und die Düne nicht mehr ausreichend dimensioniert wäre,
um der Bemessungsturmflut (Ereignis mit 200 jährlichem Wiederkehrintervall) stand-
halten zu können. Aus diesem Grund ist die Wiederherstellung des Reserveteils der
Düne und die Niveauanhebung des Strand- und Vorstrandbereiches durch Einspü-
lung von externem Sand zeitnah notwendig.

Eine entsprechende Aufspülung wurde daher zusammen mit den Aufspülungen zur
Verstärkung der Dünen Lobbe-Thiessow, Göhren Süd und Glowe als Maßnahme zur
Sturmflutfolgenbeseitigung konzipiert. In der Dringlichkeit rangiert die Aufspülung
Lubmin dabei an letzter Stelle, da die Düne Lubmin funktional nicht gegen Überflu-
tung sondern nur gegen Erosion schützt (das hinter der Düne befindliche Gelände
mit der Ortslage Lubmin liegt höher als der Bemessungswasserstand). Aus diesem
Grund wurden zuerst die Aufspülungen für Lobbe-Thiessow, Göhren Süd und Glowe
ausgeschrieben.

Die Aufspülung Lobbe-Thiessow wird zur Zeit realisiert. Es gibt bei dieser Aufspülung
erhebliche technologische Schwierigkeiten beim Einsatz des Siebkorbes am Ende
der Spülleitung, der die Munitionsfreiheit des aufgespülten Sandes sicherzustellen
hat. Grund ist der relativ hohen Steinanteils im Spülmaterial, der sich aus der Lager-
stättencharakteristik ergibt. Durch die Akkumulation der Steine im Siebkorb wird die-
ser dichtgesetzt und droht dann durch die hohen Förderdrücke zerstört zu werden.
Die Baustelle musste daher zeitweise stillgelegt werden. Der Baubetrieb hat mehrere
Behinderungsanzeigen gestellt, umfangreiche Modifikationen an den Spülkörben
vorgenommen und am Ende die weitere Nutzung der Hauptlagerstätte abgelehnt. In
der Folge ist der Bauablauf deutlich verzögert und es werden Verhandlungen über
die entstandenen erheblichen Mehrkosten erforderlich.

Seit kurzem steht eine Reservelagerstätte zur Verfügung, aus der der Spülbetrieb
aktuell fortgesetzt wird. Insgesamt muss aber aufgrund der im bisherigen Spülverlauf
gewonnenen Erkenntnisse eingeschätzt werden, dass die Siebkorbtechnologie für
die in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehenen Lagerstätten nicht zweckmäßig
ist.

Da es z.Z. keine andere Technologie zur Gewährleistung der Munitionsfreiheit des
Spülmaterials als die Siebkörbe gibt, könnte das Problem nur durch die Bereitstellung
einer anderen Lagerstätte mit geringerem Steinanteil gelöst werden. Eine derartige
Lagerstätte ist aktuell nicht verfügbar, da die erforderlichen bergrechtlichen Geneh-
migungen ausstehen. Aus diesem Grund musste zur kurzfristigen Realisierbarkeit
der o.g. Aufspülungen auf die Haupt- und Reservelagerstätte der GmbH
zurückgegriffen werden.

Für die bereits vergebenen Aufspülungen in Göhren Süd und Glowe gibt es zu die-
sen Lagerstätten auch keine Alternative. Es muss für diese Aufspülungen gehofft
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werden, dass innerhalb der aktuell genutzten Reservelagerstätte noch ausreichend
Areale gefunden werden, aus denen der benötigte Sand mit vertretbarem Steinanteil
gefördert werden kann.

Anders ist dagegen die Aufspülung in Lubmin zu bewerten. Diese Maßnahme war für
eine Ausschreibung in diesem Jahr und die Realisierung im Frühjahr 2018 einge-
plant. Für diese Aufspülung weiterhin Sand aus den Lagerstätten der E
GmbH vorzusehen, ist nach den bisherigen Erfahrungen mit diesen Lagerstätten
nicht mehr zweckmäßig. Da die bergrechtliche Genehmigung für die landeseigene
Lagerstätte Koserow bis Anfang 2018 erwartet wird und diese Lagerstätte einen sehr
geringen Steinanteil aufweist, sollte die Ausschreibung der Aufspülung Lubmin so-
lange ausgesetzt werden, bis ein Zugriff auf die Lagerstätte Koserow möglich ist. Der
Realisierungszeitraum würde damit vom Frühjahr voraussichtlich in den Herbst 2018
verschoben. In Anbetracht der eingangs dargestellten Gefährdungssituation für Lub-
min ist dies küstenschutzfachlich gut vertretbar. Bei einer Realisierung im Herbst
2018 dürfte es zudem keine Probleme mit der Verfügbarkeit der GAK- Mittel geben,
da diese bis zur Ausschreibung Ende Juni/Anfang Juli selbst bei später Freigabe
durch den Bund (aufgrund der Bundestagswahl wahrscheinlich) verfügbar sein soll-
ten.

Wird die Ausschreibung für die Aufspülung Lubmin voraussichtlich erst für Ende Juni/
Anfang Juli 2018 für die Realisierung im Herbst 2018 vorgesehen, sollte die aktuell
beim StALU VP eingereichte Anzeige der Dünenverstärkung umgehend zurückgezo-
gen werden. Denn eine Naturschutzgenehmigung wurde nur erforderlich, da auf-
grund der zu beachtenden Summationswirkungen mit den Vorhaben „50 Hertz“ und
„Nordstream 2“ ein Genehmigungsverfahren zur Abarbeitung der FFH- Abwei-
chungsprüfung notwendig wurde. Ohne diese Summationswirkungen hätte die Auf-
spülung als Unterhaltungsmaßnahme zur Wiederherstellung eines genehmigten An-
lagenzustandes genehmigungsfrei durchgeführt werden können.

Bei einer voraussichtlichen Realisierung der Aufspülung im Herbst 2018 kann daher
zunächst abgewartet werden, ob und wie ein Planfeststellungsbeschluss für das
Vorhaben Nordstream 2 ergeht. Wird das Vorhaben mit den vorgesehenen Kohä-
renzsicherungsmaßnahmen (Meldung der Gebietserweiterung um 50 ha und Be-
gleitmaßnahmen zur Situationsverbesserung im FFH- Gebiet „Greifswalder Bodden“
durch Nährstofffilterung in 4Kläranlagen) festgestellt, ist es für weitere Vorhaben

nicht mehr als summationswirkungsrelevantes Vorhaben zu beachten. Damit würde
die Aufspülung Lubmin wieder deutlich unter der Erheblichkeitsschwelle liegen und
es bedürfte keiner FFH- Abweichungsprüfung und keiner naturschutzrechtlichen Ge-
nehmigung. Diese Möglichkeit zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes sollte
unbedingt genutzt werden. Voraussetzung dafür ist aber die umgehende Rücknahme
der beim StALU VP vorliegenden Anzeige, da nur so die aktuell erreichte Erheblich-
keitsschwelle infolge der Summationswirkung der drei Vorhaben „50 Hertz“, „Nord-
stream 2“ und „Aufspülung Lubmin“ wieder unterschritten werden kann.
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