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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz

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Bearbeiterin: vn

Telefon: . ==E
Laufzeichen: Vi SEE
Datum: 20.08.2019

Vorbereitung des Gesprächs von VIII M, VM und CdS mit der Nord Stream 2
AG am 29.08.2019 in der StK

Informationen über den weiteren Verlauf des Leitungsbaus ab April 2019:

Aktuell liegt das Verlegeschiff CASTORO 10 (C10) vor Rügen um die zwei im
letzten Jahr verlegten Leitungsenden eines Stranges der Nord Stream 2-Pipeline
über Wasser mit einer Schweißnaht zu verbinden. Bei diesem sogenannten
Above Water Tie-In (AWTI) werden die beiden Leitungsenden aus dem Wasser
gehoben und von einer an der C10 angebrachte Arbeitsplattform aus zugeschnit-
ten, ausgerichtet und zusammengeschweißt. Danach wird die Schweißnaht ultra-
schallgeprüft und mit einem Korrosionsschutz beschichtet. Im Anschluss wird der
Rohrstrang in einem leichten Bogen auf dem Boden der Ostsee abgelegt. Inklu-
sive sämtlicher Vor- und Nachbereitung dauert das Verfahren zwei bis drei Wo-
chen. Die Arbeiten auf dem Wasser können bei optimalen Wetterbedingungen
und reibungslosen Abläufen bereits schon nach einer Woche beendet sein.

Sobald alle Arbeiten / Anlagenteile vollständig sind, soll der Drucktest nach dem
Regelwerks des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. durchge-
führt werden.

Die Arbeiten an der Nord Stream 2-Pipeline verlaufen insofern planmäßig. Insge-
samt wurden bisher mehr als 1.700 Kilometer (mehr als 70 Prozent) der beiden
Pipelinestränge gemäß den bestehenden Genehmigungen in Gewässern von
Deutschland, Schweden, Finnland und Russland verlegt.

Ausstehende Genehmigung aus Dänemark:

Die Dänische Energieagentur (DEA) hat Nord Stream 2 im März 2019 dazu auf-
gefordert, eine alternative Route in der ausschließlichen Wirtschaftszone in den
Gewässern südlich von Bornholm zwischen Polen und Dänemark zu untersu-
chen. Dieses Gebiet war bislang zwischen Polen und Dänemark strittig und stand
deshalb für Projektentwickler zum Verlegen von Pipelines oder Kabeln nicht zur
Verfügung. Das Gebiet ist nach der Einigung der beiden Länder nun verfügbar
geworden.

Nord Stream 2 hat deshalb am 15. April 2019 bei den zuständigen dänischen Be-
hörden einen Bauantrag und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für eine
alternative Route südöstlich von Bornholm eingereicht, nunmehr der dritte Antrag.

Im Rahmen der Espoo-Konvention hat Dänemark als Ursprungspartei allen be-
troffenen Vertragsparteien zwischen dem 15. Mai und 17. Juli 2019 die Unterla-
gen zur Verfügung gestellt, die die Grundlage für die Beteiligung von Behörden
und der Öffentlichkeit in den jeweiligen Ländern bilden.
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Interessierte Stakeholder aus allen Ländern der betroffenen Vertragsparteien
wurden eingeladen, Feedback zu den Unterlagen für die Südost-Route zu geben.
Die Kommentare die Dänemark als Ursprungspartei von den betroffenen Ver-
tragsparteien erhält, werden bei der endgültigen Entscheidung über die Genehmi-
gung des Projekts berücksichtigt. Eine Genehmigung steht weiterhin aus.

Es gibt die Information, dass Dänemark dem Projekt Baltic Pipe bereits eine ent-
sprechende Umweltgenehmigung erteilt hat. Insgesamt ist aufgrund der fehlen-
den Genehmigung aus Dänemark eine Verzögerung der Fertigstellung der Nord
Stream 2 nicht mehr auszuschließen.

Klageverfahren:

Am 25. Juli 2019 hat Nord Stream 2 AG eine Nichtigkeitsklage beim Gericht der Eu-
ropäischen Union eingereicht mit der Aufforderung, die Richtlinie (EU) 2019/692 zur
Änderung der EU-Gasrichtlinie aufgrund eines Verstoßes gegen die EU-Rechts-
grundsätze der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit für nichtig zu erklären.
Das würde zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2019/692 führen. Nach den Verlautba-
rungen von Nord Stream 2 sei die Änderung die EU-Gasrichtlinie eindeutig mit dem
Ziel erlassen worden, um die Nord Stream 2-Pipeline zu benachteiligen und zu be-
hindern.

Sanktionen:

Am 31. Juli 2019 hatte der Senatsausschuss für auswärtige Angelegenheiten des
US-Kongresses dem Gesetzentwurf über Sanktionen wegen der Teilnahme am Pro-
jekt Nord Stream 2 zugestimmt. Sollte dieses Dokument vom Senat und vom Reprä-
sentantenhaus voll gebilligt werden, wird es dem US-Präsidenten Donald Trump zur
Unterschrift vorgelegt. Die Folgen für die beteiligten Firmen sind noch nicht abseh-
bar..

Betonummantelungswerk in Mukran:

Das Betonummantelungswerk in Mukran hat seinen Auftrag im August 2019 abge-
schlossen. Das letzte von mehr als 88.000 Pipelinerohren sei mit Beton ummantelt
worden, teilte der malaysische Energiedienstleister Wasco Energy mit. Jedes ein-
zelne Rohr wurde von seinem Ausgangsgewicht von 12 auf. 24 Tonnen beschwert.
Damit würden die Komponenten die notwendige Stabilität für den Einsatz unter Was-
ser aufweisen. Zeitweise waren bis zu 600 Mitarbeiter in dem Mukraner Betonum-
mantelungswerk beschäftigt.
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