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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz

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Bearbeitet von: N
Telefon: 0385 / 588-6250

E-Mail: DIm.mv-regierung.de
Aktenzeichen: VI-532-00000-2016/022
(bitte bei Schriftverkehr angeben)
Schwerin, den 23.10.2017

Vermerk

Erdgashochdruckleitung Nord Stream 2 AG
Termin in der StK am 24.10.2017 mit CdS, LM, EM, WM

Die StK bat um einen Vermerk zum Sachstand hinsichtlich des oben genannten Vorhabens.
Federführendes Ressort ist das EM, das Planfeststellungverfahren für den Bau und Betrieb
der Erdgashochdruckleitung ist beim Bergamt Stralsund anhängig. Parallel läuft das Verfah-
ren beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH).

Da eine Rücksprache bei Herrn Minister am heutigen Vormittag zuvor stattfinden sollte konn-
te die Zuarbeit erst im Anschluss erstellt werden.

Die Nord Stream 2 AG wird nach hiesigem Kenntnisstand vor allem das Zusammenwirken
(Summation/ Kumulation) des Vorhabens Erdgashochdruckleitung mit den Vorhaben Ka-
belanbindung Cluster westlich Adlergrund (50 Hertz) sowie mit der Dünenverstärkung/ Wie-
derholungsaufspülung Lubmin (Land M-V) im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung nach
8 34 BNatSchG thematisieren.

Nach gegenwärtigem Stand ist von einer erheblichen Beeinträchtigung des

Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB - sog. „FFH-Gebiet“) „Greifswalder Bod-
den, Teile des Strelasundes und Nordspitze Usedom“ (DE 1747-301) auszugehen.

Der maßgebliche Orientierungswert der einschlägigen Fachkonvention (Lambrecht/ Trautner,
2007) von 5 ha für den Lebensraumtyp 1160 (Flache große Meeresarme und -buchten) wird
durch die Flächeninanspruchnahme deutlich überschritten.

Dies birgt erhebliche Risiken für das Vorhaben der Nord Stream 2 AG im Rahmen der erwar-
teten verwaltungsgerichtlichen Überprüfung einer etwaigen Zulassungsentscheidung im
Rahmen eines Eilverfahrens.

Die im Falle einer für das Vorhaben negativen Entscheidung eines Gerichtes eintretende
Verzögerung hätte nach Darstellung der Nord Stream 2 AG dramatische Konsequenzen
(vertragliche Bindung der Verlegeschiffe etc.), die ggfs. die Wirtschaftlichkeit des Projektes in
Frage stellen könnten.

Allein die Durchführung einer Abweichungsprüfung nach $ 34 Abs. 3 ff. BNatSchG bietet
nach Auffassung der Nord Stream 2 AG, die der Unterzeichner teilt, keine hinreichende
Rechtssicherheit für eine Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens.

Die Abweichungsentscheidung setzt neben Kohärenzsicherungsmaßnahmen (siehe Kabi-
nettsvorlage zur Änderung der Natura 2000-LVO M-V) eine Alternativenprüfung und zwin-
gende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses voraus. Insbesondere die Alterna-
tivenprüfung (andere Trasse der Leitung?) erscheint nicht unproblematisch.
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Daher wird die Nord Stream 2 AG massiv auf eine veränderte Berücksichtigung des Vorha-

bens Kabelanbindung Cluster westlich Adlergrund (50 Hertz) und eine zeitliche Verschie-
bung der Dünenverstärkung Lubmin drängen.

 

Nach Auskunft des EM ist ausgeschlossen, dass die Zulassungsentscheidung für das Vor-
haben Kabelanbindung Cluster westlich Adlergrund von 50 Hertz vollumfänglich ausgenutzt
wird.

Staatssekretär Dr. Buchwald hat sich daher an Frau Staatssekretärin Ulbrich gewandt und
um eine belastbare Aussage als Grundlage der Beurteilung im Rahmen des Verfahrens ge-
beten (Anlage). Eine Nachfrage von Frau Staatssekretärin Ulbrich wurde von EEE
BEER: |s Vertreterin des Staatssekretärs beantwortet (Anlage).

Für die zeitliche Verschiebung der Dünenverstärkung lassen sich technische Gründe anfüh-
ren (Anlage). Die Sturmfluten im Herbst/Winter 2016/2017 verursachten Dünenabbrüche von
2-3 m Breite vor der Steilküste von Lubmin. Der Schutz von in Zusammenhang bebauten
Gebieten und den dazugehörenden Infrastruktureinrichtungen ist derzeit ausreichend, um
eine Sturmflut zu kehren. Es handelt sich bei der Küstenschutzanlage um eine Erosions-
schutzdüne und nicht um eine solche, die vor Überschwemmungen schützen soll.

Das LM hat Festlegungen zur Beseitigung der Sturmflutschäden an den Küstenanlagen ge-
troffen und vor Ort zusammen mit Herrn Staatssekretär Dahlemann zeitnahe Abhilfe in Aus-
sicht gestellt.

Es muss politisch entschieden werden, ob politische Gründe der technisch vertretbaren und
entsprechend begründbaren Verschiebung der Dünenverstärkung entgegenstehen.

Es besteht die Besorgnis, dass die Dünenverstärkung Gegenstand einer inzidenten gerichtli-
chen Überprüfung im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Zulassungsent-
scheidung des Vorhabens Erdgashochdruckleitung wird; dies ließe sich bei einer Verschie-
bung voraussichtlich vermeiden.

Nur die oben genannte belastbare Aussage des EM hinsichtlich des Vorhabens Kabelanbin-
dung (50 Hertz) und die Verschiebung der Wiederholungsaufspülung Lubmin zusammen
können (vorbehaltlich der näheren Prüfung durch die zuständigen Behörden) eine unerhebli-

 

che Beeinträchtigung des LRT 1160 begründbar erscheinen lassen. An der Abweichungsprü-
fung einschließlich der Anderung der Natura 2000-LVO muss nach Ansicht der Nord Stream
2 AG, die der Unterzeichner teilt, aus Gründen der Rechtssicherheit in jedem Fall festgehal-
ten werden.

Daneben wird die Nord Stream 2 AG den Stand der Planungen zur Kompensation im Sinne
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung darstellen.

Die Situation auf Rügen dürfte sich infolge einer stark verringerten Inanspruchnahme land-
wirtschaftlich genutzter Flächen deutlich entspannen.

Von der Inanspruchnahme von Okokonten sieht die Nord Stream 2 AG voraussichtlich aus
wirtschaftlichen Gründen ab.

Es ist angedacht, verbleibende Kompensationsverpflichtungen mit schuldbefreiender Wir-
kung auf die Landgesellschaft M-V als Flächenagentur (vgl. $ 14 Abs. 4 ÖkokontoVO M-V)
zu übertragen. Die Landgesellschaft würde die Kompensationsverpflichtung voraussichtlich
durch eine Renaturierung des Polders Bargischow (große Variante) erfüllen.

Die Nord Stream 2 hält an ihrem sehr ambitionierten Zeitplan fest und möchte vor Weihnach-
ten 2017 den Planfeststellungsbeschluss vom Bergamt Stralsund erteilt bekommen.
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Mitte dieser Woche sollen die konkretisierenden Unterlagen zum Kompensationskonzept bei
den Behörden eingereicht werden. Es ist nach Angaben der Nord Stream 2 AG eine ergän-
zende OÖffentlichkeits- und Verbändebeteiligung vorgesehen.

gez. ME
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