anlage-72-20171211-lm-sachstand-zu-nordstream1-am-19122017

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz

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Telefon: 0385 / 588-6250

E-Mail Im.mv-regierung.de
Aktenzeichen: VI-532-00000-2016/022
(bitte bei Schriftverkehr angeben)

Schwerin, den 11.12.2017
Vermerk

Erdgashochdruckleitung Nord Stream 2 AG
Termin in der StK am 19.12.2017 mit CdS, LM, EM, WM

Ergänzende Informationen seit dem letzten Termin am 24.10.2017

Die Nord Stream 2 AG hat mit Schreiben vom 31.10.2017 dem Bergamt Stralsund umfang-
reiche konkretisierende Unterlagen im laufenden Planfeststellungsverfahren übersandt. Die-
se bezogen sich im Wesentlichen auf die Kompensation im Sinne der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung. Die Unterlagen beinhalten die im Vermerk zur letzten Besprechung ange-
kündigten Anderungen. Zusätzlich wurde die Okokontomaßnahme Fischlandwiesen zum
Gegenstand der Antragsunterlagen gemacht.

Das Bergamt Stralsund hat die örtlich und sachlich zuständigen Naturschutzbehörden
(StALU VP, BRA SOR, LK VG und LK VR als uNB) beteiligt, diese haben Stellungnahmen
hierzu abgegeben (Anlagen). Die Stellungnahme des StALU VP geht von einem höheren
Kompensationsbedarf und einer geringeren Bewertung der Kompensationsmaßnahmen aus.

Die Zusatzfiltration von N und P in den Kläranlagen Bergen und Göhren wurde vom StALU
VP nach Abstimmung mit dem LM im Hinblick auf die damit verbundene Biotopaufwertung
als Bestandteil der Kompensationsmaßnahmen anerkannt. Die Anerkennung der Zusatzfilt-
ration von N und P in den Kläranlagen Stralsund und Greifswald-Ladebow als Kompensati-
onsmaßnahmen konnte hingegen wegen eines nicht hinreichenden Biotopaufwertungsbezu-
ges nicht erfolgen.

Etwaig verbleibende Kompensationsverpflichtungen sollen nach den konkretisierenden Un-
terlagen mit schuldbefreiender Wirkung auf die Landgesellschaft M-V als Flächenagentur
(vgl. $ 14 Abs. 4 OkokontoVO M-V) übertragen werden. Die Landgesellschaft würde die
Kompensationsverpflichtung voraussichtlich durch eine Renaturierung des Polders Bar-
gischow erfüllen.

Damit steht nach Auffassung des LM die Kompensationsproblematik einem zeitnahen Erlass
eines Planfeststellungsbeschlusses durch das Bergamt Stralsund nicht entgegen.

Mit Mail vom 6.12.2017 bat das Bergamt Stralsund das StALU VP um Stellungnahme zu der
Stellungnahme der Vorhabenträgerin zu den FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen.

Diese waren zuvor nur zur „internen Kenntnisnahme“ übersandt worden (Anlage). Zudem
war ein Schreiben des EM vom 29.11.2017 beigefügt, das sich auf die Summationsbetrach-
tung des Vorhabens mit den Kabelanbindungen (50 Hertz) bezieht.

Das StALU VP wird hierzu bis zum 13.12.2017 Stellung beziehen.

Es ist nicht zu erwarten, dass die Stellungnahme des StALU VP für das Vorhaben insgesamt
negativ ausfällt und dem zeitnahen Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses entgegen-
steht. Eine vorsorgliche Abweichungsprüfung wird empfohlen.

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