IFG - Stundenausfälle an öffentlichen Schulen

Daten zu Stunden und Lehrerausfällen an den öffentlichen Schulen in M-V. Dazu folgende Fragen:
- Wie viele Stunden fallen im Durchschnitt an einzelnen Schulen pro Klasse aus?
- Wie viele Tage sind Fachkräfte im Durchschnitt krank.
Bitte stellen Sie mir nach Möglichkeit die verwendeten Rohdaten zur Verfügung. Wenn personenbezogene Daten davon betroffen sind, bin Ich selbstverständlich einverstanden, dass diese daraus zu gelöscht werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. November 2017
  • Frist
    28. Dezember 2017
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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Daten zu Stunden…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
IFG - Stundenausfälle an öffentlichen Schulen [#25436]
Datum
24. November 2017 20:47
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten zu Stunden und Lehrerausfällen an den öffentlichen Schulen in M-V. Dazu folgende Fragen: - Wie viele Stunden fallen im Durchschnitt an einzelnen Schulen pro Klasse aus? - Wie viele Tage sind Fachkräfte im Durchschnitt krank. Bitte stellen Sie mir nach Möglichkeit die verwendeten Rohdaten zur Verfügung. Wenn personenbezogene Daten davon betroffen sind, bin Ich selbstverständlich einverstanden, dass diese daraus zu gelöscht werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre IFG-Anfrage vom 24.11.2017 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.:…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 24.11.2017
Datum
30. November 2017 17:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z24-18501/47(2017) Bonn/Berlin, 30.11.2017 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 24.11.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema Stundenausfälle an öffentlichen Schulen vom 24.11.17. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, so dass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen. Möglicherweise liegen entsprechende Informationen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Mecklenburg Vorpommern vor. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag Hahnen ________________________________ Andrea Hahnen Referentin Referat Z24 - Justiziariat; Vergabe Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2, 53175 Bonn Tel.: 0228 99 57-0 Fax : 0228 99 57-82130 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmbf.de<http://www.bmbf.de/>