IFG Verwaltungsvorschrift

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Verwaltungsvorschriften, interne Handlungsanweisungen, Checklisten, ggf. vorhandene Gutachten bzw. Stellungnahmen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG seit dessen Einführung.
Sollten mehrere Versionen existieren, senden Sie mir bitte nur die aktuellste Version zu.

Bitte richten Sie Ihre Antwort an meine Email <<E-Mail-Adresse>>

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Januar 2017
  • Frist
    3. Februar 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verwaltungsvorsc…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Verwaltungsvorschrift [#19702]
Datum
2. Januar 2017 08:27
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verwaltungsvorschriften, interne Handlungsanweisungen, Checklisten, ggf. vorhandene Gutachten bzw. Stellungnahmen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG seit dessen Einführung. Sollten mehrere Versionen existieren, senden Sie mir bitte nur die aktuellste Version zu. Bitte richten Sie Ihre Antwort an meine Email <<E-Mail-Adresse>>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und ggf. we…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
AW: IFG Verwaltungsvorschrift [#19702]
Datum
6. Januar 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und ggf. weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank hinsichtlich Ihrer Antwort Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/i…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: IFG Verwaltungsvorschrift [#19702]
Datum
6. Januar 2017 11:04
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank hinsichtlich Ihrer Antwort Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>