IFG: Weiternutzung leerwerdender Immobilien durch Umzug in Techn. Rathaus.

in diesem Jahr werden verschiedene Räumlichkeiten in Freiburg frei, die von der Stadt genutzt werden oder ihr gehören. Insbesondere in Hinblick auf den Umzug verschiedener Behörden in den Neubau des Technischen Rathauses.

- welche Immobilien - die der Stadt Freiburg gehören, oder ihren Körperschaften - werden dadurch 2016 frei?
- welche Nachnutzungskonzepte gibt es daher für diese Immobilien?

daher bitte ich Sie Unterlagen und Korrespondenzen zur Situation der Immobilien, aus denen hervorgeht, dass die Stadt Freiburg, ihre Behörden und Körperschaften im Jahr 2016 daraus ausziehen wird, sowie ob (und wenn ja, welche) Nachnutzungspläne für diese Immobilien vorliegen. Entsprechend auch Unterlagen über den etwagigen Verkauf oder geplante Vermietung dieser Immobilien.

u.a. in Bezug auf: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/im-februar-ist-grundsteinlegung-fuer-das-neue-technische-rathaus--98611356.html
(siehe auch Amtsblatt: Beiträge aus den Fraktionen - der CDU: Rahmenplan für das Areal
Johanneskirche http://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E-1096647095/freiburg/daten/news/amtsblatt/pdf/Amtsblatt%20Ausgabe%20663.pdf)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2016
  • Frist
    23. Februar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in diesem Jahr…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG: Weiternutzung leerwerdender Immobilien durch Umzug in Techn. Rathaus. [#12691]
Datum
24. Januar 2016 16:46
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in diesem Jahr werden verschiedene Räumlichkeiten in Freiburg frei, die von der Stadt genutzt werden oder ihr gehören. Insbesondere in Hinblick auf den Umzug verschiedener Behörden in den Neubau des Technischen Rathauses. - welche Immobilien - die der Stadt Freiburg gehören, oder ihren Körperschaften - werden dadurch 2016 frei? - welche Nachnutzungskonzepte gibt es daher für diese Immobilien? daher bitte ich Sie Unterlagen und Korrespondenzen zur Situation der Immobilien, aus denen hervorgeht, dass die Stadt Freiburg, ihre Behörden und Körperschaften im Jahr 2016 daraus ausziehen wird, sowie ob (und wenn ja, welche) Nachnutzungspläne für diese Immobilien vorliegen. Entsprechend auch Unterlagen über den etwagigen Verkauf oder geplante Vermietung dieser Immobilien. u.a. in Bezug auf: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/im-februar-ist-grundsteinlegung-fuer-das-neue-technische-rathaus--98611356.html (siehe auch Amtsblatt: Beiträge aus den Fraktionen - der CDU: Rahmenplan für das Areal Johanneskirche http://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E-1096647095/freiburg/daten/news/amtsblatt/pdf/Amtsblatt%20Ausgabe%20663.pdf)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Freiburg im Breisgau
IFG: Weiternutzung leerwerdender Immobilien durch Umzug in den Neubau Rathaus im Stühlinger Sehr geehrtAntragstel…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
IFG: Weiternutzung leerwerdender Immobilien durch Umzug in den Neubau Rathaus im Stühlinger
Datum
22. Februar 2016 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben um Auskunft auf folgende Fragen gebeten: Welche Immobilien * die der Stadt Freiburg gehören, oder ihren Körperschaften * werden durch den Umzug verschiedener Behörden in das neue Rathaus im Stühlinger 2016 frei? Welche Nachnutzungskonzepte gibt es daher für diese Immobilien? Der Umzug in den Neubau ist im November 2016 geplant. Dadurch werden die der Stadt Freiburg gehörenden Immobilien Basler Straße 2 und Schlossbergring 1 frei. Nach dem Auszug sind noch Nacharbeiten erforderlich, wie z.B. das Entfernen fester Einbauten, so dass eine Nachnutzung der Immobilien im Laufe von 2017 möglich ist. Durch weitere Umzüge im Nachgang wird auch die Immobilie Günterstalstraße 71 frei. Derzeit werden die Daten und Rahmenbedingungen insbesondere für die Immobilie Basler Straße 2 eruiert, um eine Entscheidung herbeiführen zu können, ob und mit welchen Inhalten/Vorgaben eine Ausschreibung für diese Immobilie erfolgen soll. Dieser Entscheidungs- und Erhebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Für die Immobilie Günterstalstraße 71 wird derzeit eine Ausschreibung vorbereitet. Die entsprechenden Unterlagen sind noch nicht fertig gestellt. Der Informationsanspruch gem. * 3 Nr. 3 LIFG bezieht sich auf vorhandene Daten, nicht aber auf solche, die erst noch erhoben oder entwickelt werden müssen. Ebenso sind Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, vom Anwendungsbereich ausgenommen. Da, wie oben dargestellt, die von Ihnen angefragten Konzepte erst erarbeitet werden, sind die Notizen und Überlegungen hierzu nicht vom Anspruch nach dem LIFG umfasst. Daten zum vorläufigen Bearbeitungsstand werden aus diesem Grund nicht herausgegeben. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Informationszugang gemäß * 4 LIFG unter anderem dann nicht, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von Beratungen und Entscheidungsprozessen haben kann. Im vorliegenden Fall sind zur Vorbereitung der Ausschreibung für die beiden genannten Objekte noch nicht sämtliche Informationen erhoben und zusammengetragen. Die derzeit bestehenden Überlegungen zur Festlegung von Rahmenbedingungen und zur Vorbereitung der geplanten Ausschreibung sind derzeit lediglich interner Natur und beinhalten noch keine konkreten Nachnutzungspläne. Würden diese Überlegungen zum jetzigen Zeitpunkt öffentlich, so könnte dies aufgrund der Vorläufigkeit sowie der nicht vollständigen Datengrundlage zu falschen Rückschlüssen sowie ggf. zu einer Beeinflussung des noch nicht abgeschlossenen Entscheidungsprozesses führen. Insofern sehen wir diese Unterlagen vom Ausschlussgrund nach * 4 Ziffer 6 LIFG umfasst. Zum weiteren Vorgehen und der Zeitschiene liegen noch keine belastbaren Daten vor. Darüber hinaus ist anhand der noch zu ermittelnden, zugrunde zu legenden Rahmenbedingungen über das Vermarktungskonzept zu entscheiden. Eine Aussage, welche detaillierte Nutzung in dem jeweiligen Objekt realisiert werden wird, wird sich bei einer Ausschreibung letztendlich erst aufgrund der eingehenden Angebote und der Vergabe entscheiden und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Für die Immobilie Schlossbergring 1 ist man bezüglich Ausschreibung bzw. Nachnutzungskonzept noch in der Überlegungsphase. Insofern können aus den oben genannten Gründen noch keine Unterlagen vorgelegt werden. Grundsätzlich können Sie Unterlagen zum Bau des Rathauses auf der Homepage der Stadt Freiburg unter https://freiburg.more-rubin1.de/recherche.php (Rathaus und Bürgerservice/Rathaus/Gemeinderat/Ratsinformationssystem/Recherche) oder über http://www.freiburg.de/pb/,Lde/206652.html (Planen und Verkehr/Aktuelle Projekte/Neues Rathaus im Stühlinger) einsehen. Mit freundlichen Grüßen