Sehr
geehrtAntragsteller/in
Sie haben um Auskunft auf folgende Fragen gebeten:
Welche Immobilien * die der Stadt Freiburg gehören, oder ihren
Körperschaften * werden durch den Umzug verschiedener Behörden in das
neue Rathaus im Stühlinger 2016 frei?
Welche Nachnutzungskonzepte gibt es daher für diese Immobilien?
Der Umzug in den Neubau ist im November 2016 geplant. Dadurch werden
die der Stadt Freiburg gehörenden Immobilien Basler Straße 2 und
Schlossbergring 1 frei. Nach dem Auszug sind noch Nacharbeiten
erforderlich, wie z.B. das Entfernen fester Einbauten, so dass eine
Nachnutzung der Immobilien im Laufe von 2017 möglich ist. Durch weitere
Umzüge im Nachgang wird auch die Immobilie Günterstalstraße 71 frei.
Derzeit werden die Daten und Rahmenbedingungen insbesondere für die
Immobilie Basler Straße 2 eruiert, um eine Entscheidung herbeiführen zu
können, ob und mit welchen Inhalten/Vorgaben eine Ausschreibung für
diese Immobilie erfolgen soll. Dieser Entscheidungs- und
Erhebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Für die Immobilie
Günterstalstraße 71 wird derzeit eine Ausschreibung vorbereitet. Die
entsprechenden Unterlagen sind noch nicht fertig gestellt.
Der Informationsanspruch gem. * 3 Nr. 3 LIFG bezieht sich auf
vorhandene Daten, nicht aber auf solche, die erst noch erhoben oder
entwickelt werden müssen. Ebenso sind Entwürfe und Notizen, die nicht
Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, vom Anwendungsbereich
ausgenommen. Da, wie oben dargestellt, die von Ihnen angefragten
Konzepte erst erarbeitet werden, sind die Notizen und Überlegungen
hierzu nicht vom Anspruch nach dem LIFG umfasst. Daten zum vorläufigen
Bearbeitungsstand werden aus diesem Grund nicht herausgegeben.
Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Informationszugang gemäß * 4
LIFG unter anderem dann nicht, soweit und solange das Bekanntwerden der
Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von
Beratungen und Entscheidungsprozessen haben kann. Im vorliegenden Fall
sind zur Vorbereitung der Ausschreibung für die beiden genannten Objekte
noch nicht sämtliche Informationen erhoben und zusammengetragen.
Die derzeit bestehenden Überlegungen zur Festlegung von
Rahmenbedingungen und zur Vorbereitung der geplanten Ausschreibung sind
derzeit lediglich interner Natur und beinhalten noch keine konkreten
Nachnutzungspläne. Würden diese Überlegungen zum jetzigen Zeitpunkt
öffentlich, so könnte dies aufgrund der Vorläufigkeit sowie der nicht
vollständigen Datengrundlage zu falschen Rückschlüssen sowie ggf. zu
einer Beeinflussung des noch nicht abgeschlossenen
Entscheidungsprozesses führen. Insofern sehen wir diese Unterlagen vom
Ausschlussgrund nach * 4 Ziffer 6 LIFG umfasst.
Zum weiteren Vorgehen und der Zeitschiene liegen noch keine belastbaren
Daten vor. Darüber hinaus ist anhand der noch zu ermittelnden, zugrunde
zu legenden Rahmenbedingungen über das Vermarktungskonzept zu
entscheiden. Eine Aussage, welche detaillierte Nutzung in dem jeweiligen
Objekt realisiert werden wird, wird sich bei einer Ausschreibung
letztendlich erst aufgrund der eingehenden Angebote und der Vergabe
entscheiden und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
Für die Immobilie Schlossbergring 1 ist man bezüglich Ausschreibung
bzw. Nachnutzungskonzept noch in der Überlegungsphase. Insofern können
aus den oben genannten Gründen noch keine Unterlagen vorgelegt werden.
Grundsätzlich können Sie Unterlagen zum Bau des Rathauses auf der
Homepage der Stadt Freiburg unter
https://freiburg.more-rubin1.de/recherche.php (Rathaus und
Bürgerservice/Rathaus/Gemeinderat/Ratsinformationssystem/Recherche)
oder über
http://www.freiburg.de/pb/,Lde/206652.html (Planen und
Verkehr/Aktuelle Projekte/Neues Rathaus im Stühlinger) einsehen.
Mit freundlichen Grüßen