IFG zu Verträgen zum Film "Terror - Ihr Urteil"
Anfrage an:
Erstes Deutsches Fernsehen
alle Verträge, Vermerke und Unterlagen aus denen hervorgeht, welche Nutzungsrechte "Das Erste" an dem Film "Terror - Ihr Urteil" zu welchem Preis erworben hat und aus welchen Gründen der Film nicht über den Livestream unter www.daserste.de angesehen werden konnte.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum19. Oktober 2016
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22. November 2016
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Wenn ich den §1 Absatz 1 Satz 2 des IFGs richtig verstehe, dann hat die ARD bzw. "Das Erste" eine Pflicht, nach dem IFG zu handeln. Folglich hat man auch einen Rechtsanspruch. Oder liege ich falsch?!