IFG zu Verträgen zum Film "Terror - Ihr Urteil"

alle Verträge, Vermerke und Unterlagen aus denen hervorgeht, welche Nutzungsrechte "Das Erste" an dem Film "Terror - Ihr Urteil" zu welchem Preis erworben hat und aus welchen Gründen der Film nicht über den Livestream unter www.daserste.de angesehen werden konnte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
  • 5 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Verträge, V…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG zu Verträgen zum Film "Terror - Ihr Urteil" [#18138]
Datum
19. Oktober 2016 16:37
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Verträge, Vermerke und Unterlagen aus denen hervorgeht, welche Nutzungsrechte "Das Erste" an dem Film "Terror - Ihr Urteil" zu welchem Preis erworben hat und aus welchen Gründen der Film nicht über den Livestream unter www.daserste.de angesehen werden konnte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Der Fi…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: IFG zu Verträgen zum Film "Terror - Ihr Urteil" [#18138]
Datum
20. Oktober 2016 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Der Film "Terror - Ihr Urteil" war am vergangenen Montag parallel zur TV-Ausstrahlung im Livestream in Deutschland abrufbar. Überdies kann die Produktion bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung in der Das Erste Mediathek abgerufen werden. Mit freundlichen Grüßen

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider ist der für Ihre Anfrage zuständige Kollege bis Anfang November in Urlaub. Sob…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
WG: IFG zu Verträgen zum Film "Terror - Ihr Urteil" [#18138]
Datum
20. Oktober 2016 13:28
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in leider ist der für Ihre Anfrage zuständige Kollege bis Anfang November in Urlaub. Sobald ich eine Antwort von ihm habe, leite ich sie Ihnen schnell weiter. Grundsätzlich kann ich Sie darauf hinweisen, dass wir uns stets darum bemühen, alle Anfragen, die uns erreichen, schnell und vollständig zu beantworten. Ein Rechtsanspruch besteht für die Belange des Ersten aber nicht. Viele Grüße