IfSG und PCR Test Befunde

Was besagt ein positiver PCR Befund aus Ihrer Sicht aus und welche Labore sind hierfür zuständig und wieviele Zyklen durchlaufen diese Tests bevor das Ergebnis festgestellt wird?

Kann ein solcher Test eine Infektion wie im IfSG Paragraph 2 beschrieben nachweisen?

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einen falsch-positiven Test als Ergebnis zu erhalten wenn man KEINE Symptome einer Erkältung bzw Grippe hat?

Wer haftet sollte ein Erwachsener oder Kinder/Schüler etwas passieren auf Grund des Mund-Nasen-Bedeckung welche derzeit angeordnet ist?

Wer ordnet mögliche Quarantänen oder sonstiges an und auf welcher Basis?

Wieso bekommen Schüler & Lehrer keine zertifizierte Masken gestellt welche Viren abhalten?

Sind Arbeitgeber instruiert worden den Arbeitnehmern im Betrieb/Supermarkt/Schule G26 Untersuchungen anzubieten? Da Maskenpflicht am Arbeitsplatz seitens der Behörden verordnet sind muss eine Arbeitsmedizinische Untersuchung erfolgen.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    27. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was besagt ein po…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IfSG und PCR Test Befunde [#201806]
Datum
27. Oktober 2020 17:06
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was besagt ein positiver PCR Befund aus Ihrer Sicht aus und welche Labore sind hierfür zuständig und wieviele Zyklen durchlaufen diese Tests bevor das Ergebnis festgestellt wird? Kann ein solcher Test eine Infektion wie im IfSG Paragraph 2 beschrieben nachweisen? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einen falsch-positiven Test als Ergebnis zu erhalten wenn man KEINE Symptome einer Erkältung bzw Grippe hat? Wer haftet sollte ein Erwachsener oder Kinder/Schüler etwas passieren auf Grund des Mund-Nasen-Bedeckung welche derzeit angeordnet ist? Wer ordnet mögliche Quarantänen oder sonstiges an und auf welcher Basis? Wieso bekommen Schüler & Lehrer keine zertifizierte Masken gestellt welche Viren abhalten? Sind Arbeitgeber instruiert worden den Arbeitnehmern im Betrieb/Supermarkt/Schule G26 Untersuchungen anzubieten? Da Maskenpflicht am Arbeitsplatz seitens der Behörden verordnet sind muss eine Arbeitsmedizinische Untersuchung erfolgen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201806/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Ihr Antrag nach dem LTranspG vom 27.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie ein Schreiben in o. g…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Betreff
Ihr Antrag nach dem LTranspG vom 27.10.2020
Datum
30. Oktober 2020 09:00
Status
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geschwärzt
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Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Sache zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
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Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie einen Be…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Betreff
Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde
Datum
23. November 2020 13:48
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie einen Bescheid vom 23.11.2020 zu dem o. g. Antrag zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806] Sehr geehrteAntragsteller/in schade, dass …
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Betreff
AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806]
Datum
26. November 2020 16:59
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in schade, dass Sie mir meine Fragen nicht beantworten sondern mich auf das RKI zum Beispiel verweisen, zumal meine Fragen recht einfach formuliert und verständlich waren! Dem Gesundheitsamt sollten diese Informationen vorliegen zumal Sie in Ihrem Antwortschreiben mitteilten, dass diese Labore, welche diese PCR-Test auswerten, eine Zulassung durch das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz haben. Rückfragen an die Labore kann ich nicht adressieren, da Sie mir die Labore nicht benennen und wie wieviel Ct-Zyklen diese Tests durchlaufen. Desweitern, sind die Gesundheitsämter nach dem geänderten Infektionsschutzgesetzes vom 18.11.2020 angehalten die Infizierten auzuzeigen schließlich betrifft es die ganze Bevölkerung in der entsprechenden Region und die verübten Maßnahmen. Ich gehe davon aus, dass Sie sehr genau über die fehlende Aussagekraft von PCR-Tests wissen wenn diese eine bestimmt Anzahl von Ct-Zyklen überschreitet. Sie wissen also, dass die positiv getesteten Personen nicht ansteckungsfähig sind. Die Schlussfolgerungen daraus können Sie sich zusammenreimen. Wo es keine nachgewiesenen Infizierten zu verzeichnen gibt sind die willkürlich verordneten Maßnahmen rechts- und verfassungswidrig. Ich bitte Sie die nachgewiesene Anzahl der Infizierten an SARS-Cov2 aufzuzeigen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201806/
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AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806] Sehr geehrteAntragsteller/in schade, dass …
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt Details
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AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806]
Datum
26. November 2020 18:57
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in schade, dass Sie mir meine Fragen nicht beantwortet haben, sondern mich auf die Webseite des RKI verweisen, zumal meine Fragen recht einfach formuliert und verständlich sind! Dem Gesundheitsamt sollten diese Informationen vorliegen, zumal Sie in Ihrem Antwortschreiben mitteilten, dass diese Labore, welche den PCR-Test auswerten, eine Zulassung durch das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz haben. Da Sie mir die Labore nicht benennen und wieviel Ct-Zyklen diese Tests durchlaufen, kann ich keine Rückfragen an die Labore adressieren. Des Weiteren, sind die Gesundheitsämter nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz vom 18.11.2020 angehalten, die Infizierten aufzuzeigen. Schließlich betrifft es die ganze Bevölkerung in den entsprechenden Regionen und die dadurch getroffenen Maßnahmen. Ich gehe davon aus, dass Sie sehr genau über die fehlende Aussagekraft von den PCR-Tests wissen, sobald diese eine bestimmte Anzahl von Ct-Zyklen überschreiten. Demnach wissen Sie also, dass die positiv getesteten Personen nicht ansteckungsfähig sind. Die Schlussfolgerungen können Sie hieraus ziehen. Wo es keine nachgewiesenen Infizierten zu verzeichnen gibt, sind die willkürlich verordneten Maßnahmen rechts- und verfassungswidrig. Ich bitte Sie die nachgewiesene Anzahl der Infizierten an SARS-Cov2 zu benennen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201806/
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AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806] Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügtes S…
Von
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AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806]
Datum
30. November 2020 06:58
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügtes Schreiben übersenden wir Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie behaupten…
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AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806]
Datum
1. Dezember 2020 19:05
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
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Sehr geehrteAntragsteller/in Sie behaupten, dass die „nachgewiesenen Infektionszahlen“ in der offiziellen Presse bekannt gegeben werden. Behaupten Sie im Umkehrschluss, dass die publizierten Infektionszahlen nachwiesene Infektionen sind, so wie im IfSG §2 definiert? Werden Untersuchungsmethoden angewandt, die ein vermehrungsfähiges Agens und somit einen infektiösen Erreger nachweisen, oder setzen Sie vielmehr die Ihnen übermittelten Meldungen über positiv getestete Personen mit infizierten Personen einfach gleichgesetzt? Ich gehe davon aus, dass Ihnen bewusst ist, dass ein PCR Test keine Basis für Aussagen über eine Infektion darstellt und nicht für diagnostische Zwecke geeignet ist! Sollte dies Ihre Basis dafür sein Infektionsfälle zu melden, gibt es demnach keine nachgewiesenen Infektionen und somit sind alle Maßnahmen und Quarantäneverordnungen Ihrerseits rechtswidrig. Diese Maßnahmen stellen sich zugleich als verfassungswidrig dar, da Sie eine Freiheitseinschränkung anordnen, die nicht gesetzlich legitimiert ist. Die Voraussetzungen der §§ 28, 30 IfSG sind in keinem einzigen angeordneten Fall einer häuslichen Quarantäne erfüllt und verstoßen damit gegen Art. 104 Abs. 1 Grundgesetz und gegen Art. 2 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz: Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Sollte ich in meiner Ausführung falsch liegen, so bitte ich Sie diese zu berichtigen und die wirklich nachgewiesenen Infektionen aufzuzeigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201806/
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Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügtes Schreiben übers…
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Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde
Datum
11. Dezember 2020 09:35
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Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügtes Schreiben übersenden wir zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806] Sehr geehrteAntragsteller/in Es scheint mi…
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AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806]
Datum
17. Dezember 2020 15:29
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
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Sehr geehrteAntragsteller/in Es scheint mir, dass Sie absichtlich nicht auf meine einfach und verständlich gestellte Frage antworten, um sich nicht strafbar zu machen. Gebrauchen Sie keine Ausreden, dass Sie arbeitstechnisch überlastet sind. Das ist Ihre Arbeit, welcher Sie nachkommen müssen. Andere Berufsgruppen arbeiten schließlich auch an Ihrem Limit und bekommen die Arbeit bewerkstelligt, sofern diese nicht durch Ihre Maßnahmen bereits in den Ruin getrieben worden sind. Anstatt irgendwelche Aufsätze mit Verweisen auf RKI oder sonstige Pressemitteilungen zu schreiben, beantworten Sie mir nur EINE Frage. Wie viele nachgewiesene Infektionszahlen liegen Ihnen vor so wie es im IfSG §2 definiert ist? Als Anmerkung: Ein PCR Test weist keine nachgewiesene Infektion nach, da dieser für diagnostische Zwecke nicht validiert ist. Da reicht ein einfacher Blick in den Beipackzettel und die Studien von weltweit wirklich angesehenen und anerkannten Wissenschaftlern. Der Erfinder des PCR Tests, für welchen er den Nobelpreis erhielt, hat ausdrücklich darauf verwiesen, dass dieser Test NICHT für diagnostische Zwecke geeignet ist. Zudem ist es interessant zu sehen, dass Sie mir zu Ihrem rechts-und verfassungswidrigen Handeln nicht widersprechen, zumal ich Ihnen die Gelegenheit dazu gegeben habe, es richtig zustellen. Ich weise Sie abermals darauf hin, dass die Maßnahmen welche Sie mitzutragen haben, auf Grund bis dato nicht nachgewiesener Infektionszahlen verfassungswidrig sind, da Sie eine Freiheitseinschränkung anordnen, die nicht gesetzlich legitimiert ist. Die Voraussetzungen der §§ 28, 30 IfSG sind in keinem einzigen angeordneten Fall einer häuslichen Quarantäne erfüllt und verstoßen damit gegen Art. 104 Abs. 1 Grundgesetz und gegen Art. 2 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz: Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Sollten Sie etwas wie ein Gewissen haben, dann bekennen Sie sich zu Ihrem Fehler und setzen sich dafür ein, dass die verfassungswidrigen Maßnahmen augenblicklich aufhören. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201806/
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AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806] Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestä…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Betreff
AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806]
Datum
21. Dezember 2020 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Email vom 17.12.2020. Wir haben die Angelegenheit an die zuständige Abteilung (Abt. 9 - Gesundheitsamt) weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806] Sehr geehrteAntragsteller/in nach Rückspra…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Betreff
AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806]
Datum
6. Januar 2021 12:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wurden alle Ihrerseits angefragten Informationen beantwortet. Eine Beantwortung wurde durch Auskunftsersuchen und teilweise Verweise auf allgemein zugängliche Quellen entsprechend der Vorgaben des § 12 LTranspG vorgenommen. Anhand der Ihnen vorliegenden Informationen können Sie einen umfänglichen Überblick über die Infektionszahlen und die damit im Zusammenhang stehenden PCR Tests erhalten. Wir verweisen dahingehend auf unsere Schreiben vom 23.11.2020, 27.11.2020 und 11.12.2020. Soweit Ihrerseits keine weitergehenden Aspekte aufgeworfen werden, beabsichtigen wir keine weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806]
Datum
11. Januar 2021 16:01
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr nichtssagendes Schreiben vom 06.01.2021. Leider haben Sie weder in Ihrem Schreiben vom 23.11.2020, 27.11.2020 noch am 11.12.2020 meine Frage beantwortet. Daher ist diese Angelegenheit noch lange nicht beendet. Ich bitte Sie abermals meine Frage zu beantworten. Wie viele mit dem Sars-CoV-2 Virus infizierte Personen gemäß IfSG § 2 Ziff. 2 sind Ihnen in der Region Trier-Saarburg bekannt? Zur Hilfestellung ist anzumerken, dass ein PCR Test noch immer keine nachgewiesene Infektion nachweist, da dieser für diagnostische Zwecke nicht validiert ist. Im übrigen, haben Sie nicht nach dem LTranspG gehandelt, stattdessen nur auf die Presse und RKI verwiesen. Unter Transparenz verstehe ich etwas anderes. Maßnahmen, welche auf Grund bis dato nicht nachgewiesener Infektionszahlen durchgeführt werden, sind verfassungswidrig. Sie ordnen eine Freiheitseinschränkung an, die nicht gesetzlich legitimiert ist. Die Voraussetzungen der §§ 28, 30 IfSG sind in keinem einzigen angeordneten Fall einer häuslichen Quarantäne erfüllt und verstoßen damit gegen Art. 104 Abs. 1 Grundgesetz und gegen Art. 2 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz: Die Freiheit der Person ist unverletzlich. .. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201806/
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AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806] Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich …
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Betreff
AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806]
Datum
13. Januar 2021 14:11
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich Ihrer erneuten Email vom 11.01.2021 verweisen wir abschließend nochmals auf die bisherige Korrespondenz und insbesondere auf unsere Schreiben vom 23.11.2020, 27.11.2020 und vom 11.12.2020. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806] Sehr << Anrede >> ich weise Si…
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Von
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Betreff
AW: Antrag nach dem LTranspG; IfSG und PCR Tests und Befunde [#201806]
Datum
22. Februar 2021 17:24
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich weise Sie nochmals darauf hin, dass meine Frage nicht beantwortet wurde. In keinem Ihrer Schreiben haben Sie mir die Zahlen der tatsächlich Infizierten aufgezeigt, so wie es im IfSG §2 definiert ist. Ein Verweis auf Zeitungsartikel irgendwelcher Medien oder das RKI reicht hierzu als Antwort NICHT aus. Sie vom Gesundheitsamt übermitteln indirekt die Zahlen an das RKI, demnach haben Sie sehr wohl die angeblichen Zahlen der Infizierten vorliegen! Sollten Sie weiterhin positive PCR Tests als Infizierte darstellen, entfernen Sie sich bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz. Positive PCR-Testergebnisse werden Ihrerseits als „Infektionen“ i.S.d. Infektionsschutzgesetzes verfälscht, obwohl entgegen dem Gesetz nicht untersucht wurde, ob ein „vermehrungsfähiges Agens“ im Körper vorhanden ist. Weder ist ein PCR-Test in der Lage einen Erreger festzustellen, noch kann aus einem PCR-Test auf eine Infektion geschlossen werden. Die dazu erforderlichen Untersuchungen werden bewusst unterlassen. Sie sollten sich überlegen, ob es nicht klüger wäre die wirklichen Zahlen aufzuzeigen, da Sie ganz bestimmt nicht von den oberen Instanzen geschützt, sondern ans 'Messer' geliefert werden sobald diese unwahrheitsgemäßen Darstellungen auffliegen und vor Gerichten laden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201806/