IHK Widerspruchsbescheide - jedes Jahr werden erneut 150€ für einen Widerspruchsbescheid kassiert
Vorliegend ein Schreiben der IHK Ulm. Hier wird angekündigt daß der Widerspruch gegen den IHK Bescheid aussichtslos ist. Sodann wird für den Fall daß der Widerspruch nicht zurückgezogen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 150€ erhoben wird. Die IHK hat Widersprüche aus 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und nun auch 2018 vorliegen. (Hier wurden im konkreten Fall 8x150€ = 1200€, man muß leider sagen, abgezockt). Versagt hier die Aufsichtspflicht des Wirtschaftsministeriums?
Nachdem die IHK diese Widersprüche von mindestens einem Zwangsmitglied jedes Jahr erhalten und immer dieselbe Antwort erfolgt kann das doch keine 150€ kosten. Es muß doch ausreichend sein daß diese 'Gebühr' einmalig bezahlt wird und der Widerspruch des Folgejahres keine weiteren Kosten verursacht. Insbesondere deshalb weil die IHKen die Situation aussitzen.
Fragen:
(1) Wie viele Widersprüche gegen den IHK Bescheid wurden bei den einzelnen IHKen in Baden Württemberg eingereicht? (Aufgeschlüsselt nach IHK und Kalenderjahren).
(2) Wie viele Widersprüche wurden wegen der angedrohten Kosten zurückgezogen (Aufgeschlüsselt nach IHK und Kalenderjahren).
(2) Wie viele dieser Widersprüche wurden abgearbeitet? (Aufgeschlüsselt nach IHK und Kalenderjahren)
(3) Wie hoch waren die kummulierten 'Gebühren' welche die IHK einkassiert haben (Aufgeschlüsselt nach IHK und Kalenderjahr).
(4) Wie hoch und wie entwickelten sich die Kosten für die Erstellung eines Widerspruchsbescheides?
(5) Ist es rechtmäßig jedes Jahr erneut Kosten für einen Widerspruchsbescheid zu verlangen wenn es nicht im Versagen des Widerspruchseinreichenden liegt daß die Vorjahre nicht abgearbeitet wurden? Eigentlich würde es ausreichen den ursprünglichen Widerspruchsbescheid kostenfrei um das Folgejahr zu erweitern. Beziehungsweise für den neuen Widerspruchsbescheid zu kassieren und das Geld für die zuvor erstellten Widerspruchsbescheide zurückzuerstatten?
(6) Wer kontrolliert die IHK wenn diese sich auf eine anstehende Verhandlung vor dem VGH berufen andererseits aber nicht geprüft haben ob sich die Gründe verändert haben (entfernen des Handelsregistereintrages verringert die 'Grund-Zwangsgebühr um mindestens 100€ ).
Diese Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Mai 2018
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26. Juni 2018
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