Ihr Tätigkeitsbericht
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
Anders als Ihr Voränger, haben Sie in Ihrem Tätigkeitsbericht 2016 keine Auskunft darüber erteilt, wie viele Bußgeld- oder Verwarnungsbescheide sie erlassen haben und wie viele Strafanträge Sie gestellt haben. Auch die Höhe von festgesetzten Geldbußen sind in Ihrem Bericht nicht genannt.
1. Wie viele Bußgeldbescheide haben Sie im Jahr 2016 erlassen?
2. Wie viele Verwarnungsbescheide haben Sie im Jahr 2016 erlassen?
3. Wie viele Strafanträge haben Sie gestellt?
4. Welche Höhe hatten die von Ihnen erlassenen Geldbußen?
5. Wie viele Vor-Ort-Termine haben Sie durchgeführt?
6. Wie viele Vor-Ort-Termine haben Sie auf Beschwerden von Privatpersonen hin durchgeführt?
7. Wie stellen Sie sicher, dass Datenschutzverstöße gegen Privatpersonen geahndet werden, wenn die betroffenen Stellen dies in Stellungnahmen nicht zugeben?
Ich gehe davon aus, dass für die Auskunft keine Kosten anfallen und dies einfach über FragDenStaat beantwortet werden kann.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum14. Oktober 2017
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17. November 2017
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