Ihre Aufsichtsfunktion über das LKA Berlin

Sehr << Antragsteller:in >>

ich beschränke mich an dieser Stelle auf Fragen von allgemeinem Interesse:

Vor Medienvertretern äußerten Sie sich im Mai wie folgt: „Wenn unter enormem Druck gearbeitet wird, passieren Fehler. Aber wenn das passiert ist, muss man damit offen umgehen und kann die Sache nicht verschlimmern, indem man diese Pannen verschleiert.”

1. Wie ist es aus Ihrer Sicht mit Ihrem Amt als Innensenator, mit Ihrer Fachaufsicht über das LKA Berlin und mit Ihrer Behauptung in den Medien zu vereinbaren, dass Sie die Einhaltung kriminalpolizeilicher Standards sicher stellen möchten, dass Sie gerade in einem Fall, in dem diese beweisbar massiv verletzt wurden, seit Monaten nicht reagieren?

http://www.sueddeutsche.de/panorama/ermittlungsbehoerden-neue-verdacht-gegen-das-berliner-lka-1.3660740

2. Wie ist es aus Ihrer Sicht mit dem § 14 des IFG Berlin zu vereinbaren, dass einem Bürger eine vollständige Einsicht in alle Beschwerdeunterlagen in Ihrer Behörde seit Monaten verweigert wird, (nur sehr partiell gewährt wurde), ohne dass dies inhaltlich fundiert begründet und mit einem Bescheid offiziell abgelehnt wurde?

3. Inwiefern ist es aus Ihrer Sicht mit dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Gendiagnostikgesetz und dem BlnDSG zu vereinbaren, einen „Ermittlungsbericht“, in dem Namen, Anschrift, Geburtsdatum vertraulichste Diagnosen, Personalausweisdaten (Personalausweisnummer), Schwerbehindertendaten (Schwerbehindertennummer, Grad der Behinderung, Merkzeichen) genannt sind, per Email zu übermitteln? Es lag kein Einverständnis bzw. sogar ein Löschbegehren der betroffenen Person vor.

4. Wie ist es aus Ihrer Sicht mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) und mit § 483 StPO in Einklang zu bringen, dass Schwerbehindertendaten vom LKA Berlin, ohne Einverständnis der Betroffenen gespeichert und weiter versendet wurden, ohne (auf mehrfache Rückfrage) zu benennen für welchen Tatbestand diese relevant sein sollen? << Antragsteller:in >> Argumentation des LKA Berlin in dieser Sache wirkt etwas so, als wolle es das LKA Berlin so darstellen, als sei eine behinderte, schwer kranke Person deshalb weniger glaubwürdig als << Antragsteller:in >>?

5. Begründen Sie bitte wie es mit den Persönlichkeitsrechten von Anzeigenden zu vereinbaren ist, vertraulichste Daten trotz schriftlicher Aufforderung nicht zu löschen, sie stattdessen in einem Bericht über Seiten abzuschreiben und so an weitere Stellen (per Email) zu übermitteln? Ist es üblich, dass Sie in Ihrer Behörde, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, so erlangte Daten (z. B. Blutwerte) von Bürgern gegen deren Willen speichern und solche massive Probleme über Monate nicht klären?

6. Wie ist aus Ihrer Sicht mit dem Grundsatz der Wahrheit und Klarheit im Ermittlungsverfahren zu vereinbaren, dass eine << Antragsteller:in >>, die schriftlich als glaubhaft und Straftatbestände, die schriftlich als strafrechtlich relevant eingestuft wurden, im Rahmen einer Beschwerde, die massive Missstände im LKA Berlin offenbart hat, plötzlich als „Verschwörungstheorien“ oder als „Anzeigen aus Frustration“ dargestellt werden?

7. Können Sie sicher ausschließen, dass das LKA Berlin in Form von Aktenmanipulationen u./o. üblen Nachreden und/oder (gezielten) Fehldarstellungen gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Strafverfolgung in diesem Fall (gezielt) verhindert hat?

8. Entspricht das Ihrer Auffassung nach einer fairen Beschwerdebearbeitung für den Bürger, dass die Bearbeitung von Strafanzeigen in einem (durch das LKA selbst) verfügten Ruhen der Bearbeitung der Anzeigen erfolgt und eine Stellungnahme in einem Beschwerde-/Disziplinarverfahren als "Ermittlungsbericht" an die Staatsanwaltschaft gesendet wird, (ohne dies kenntlich zu machen), so als sei dies ein neutraler, objektiver „Ermittlungsbericht“? Warum haben Sie als Fachaufsicht und Innensenator, nachdem Ihnen dies vor Monaten zur Kenntnis gelangte, nicht unverzüglich eine Vernichtung dieses Berichts (und der weiteren Teile aus der Beschwerdebearbeitung) aus der "Ermittlungsakte" veranlasst?
Sie wurden als Fachaufsicht über das LKA Berlin darauf hingewiesen, dass ein Beitrag zur weiteren Strafverfolgung so aus mehreren Gründen eine massive Rufschädigung und massive Datenschutzverstöße für die << Antragsteller:in >> und für die Beschuldigten zur Folge hätte.

Bitte senden Sie folgende Geschäftsanweisungen:

GA PPrStab Nr. 01/2010 über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz)

GA LKA Nr. 03/2015 über die Anlage und Führung von Strafermittlungsakten

GA IR Nr. 01/2015 über die Bearbeitung von Beschwerden

GA LKA Nr. 01/2015 über die Führung der Kriminalpolizeilichen Personenakten

GA LKA Nr. 02/2008 über polizeilich relevante Wahrnehmungen und Tätigkeiten

GA PPr Stab Nr. 01/2013 über das Melden innerhalb der Polizeibehörde sowie an andere Behörden und Institutionen

Ich gehe davon aus, dass die Zusendung für mich kostenlos erfolgt. Sollten aus Ihrer Sicht daran Zweifel bestehen, teilen Sie mir dies bitte vorab mit. Ich belege in diesem Fall gerne die Vorfälle (und Verstöße gegen die Geschäftsanweisung LKA Nr. 9/2007 über die Entgegennahme von Strafanzeigen und GA LKA Nr. 10/2010 über die polizeiliche Vorladung und Vernehmung) öffentlich auf der Plattform FragDenStaat.de mit Unterlagen aus dem LKA Berlin. So kann bei Bedarf auch mein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die Geschäftsanweisungen belegt werden.
Sicher möchten Sie für Bürger sicherstellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen und sind deshalb auch daran interessiert, dass Bürger Ihre Rechte im Umgang mit der Kriminalpolizei kennen. Sicher verstehen Sie, dass ich an dieser Stelle auf meinen Datenschutz wert lege und nicht namentlich genannt werden möchte. Leider haben Sie auf meine direkten Schreiben an Sie seit Juli, zuletzt am 12.09., nicht reagiert.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Oktober 2017
  • Frist
    7. November 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich beschränke mich an dieser Stelle auf Fragen von allgemeinem Interesse: …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre Aufsichtsfunktion über das LKA Berlin [#24872]
Datum
6. Oktober 2017 22:46
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt<< Anrede >> ich beschränke mich an dieser Stelle auf Fragen von allgemeinem Interesse: Vor Medienvertretern äußerten Sie sich im Mai wie folgt: „Wenn unter enormem Druck gearbeitet wird, passieren Fehler. Aber wenn das passiert ist, muss man damit offen umgehen und kann die Sache nicht verschlimmern, indem man diese Pannen verschleiert.” 1. Wie ist es aus Ihrer Sicht mit Ihrem Amt als Innensenator, mit Ihrer Fachaufsicht über das LKA Berlin und mit Ihrer Behauptung in den Medien zu vereinbaren, dass Sie die Einhaltung kriminalpolizeilicher Standards sicher stellen möchten, dass Sie gerade in einem Fall, in dem diese beweisbar massiv verletzt wurden, seit Monaten nicht reagieren? http://www.sueddeutsche.de/panorama/ermittlungsbehoerden-neue-verdacht-gegen-das-berliner-lka-1.3660740 2. Wie ist es aus Ihrer Sicht mit dem § 14 des IFG Berlin zu vereinbaren, dass einem Bürger eine vollständige Einsicht in alle Beschwerdeunterlagen in Ihrer Behörde seit Monaten verweigert wird, (nur sehr partiell gewährt wurde), ohne dass dies inhaltlich fundiert begründet und mit einem Bescheid offiziell abgelehnt wurde? 3. Inwiefern ist es aus Ihrer Sicht mit dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Gendiagnostikgesetz und dem BlnDSG zu vereinbaren, einen „Ermittlungsbericht“, in dem Namen, Anschrift, Geburtsdatum vertraulichste Diagnosen, Personalausweisdaten (Personalausweisnummer), Schwerbehindertendaten (Schwerbehindertennummer, Grad der Behinderung, Merkzeichen) genannt sind, per Email zu übermitteln? Es lag kein Einverständnis bzw. sogar ein Löschbegehren der betroffenen Person vor. 4. Wie ist es aus Ihrer Sicht mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) und mit § 483 StPO in Einklang zu bringen, dass Schwerbehindertendaten vom LKA Berlin, ohne Einverständnis der Betroffenen gespeichert und weiter versendet wurden, ohne (auf mehrfache Rückfrage) zu benennen für welchen Tatbestand diese relevant sein sollen? Antragsteller/in Argumentation des LKA Berlin in dieser Sache wirkt etwas so, als wolle es das LKA Berlin so darstellen, als sei eine behinderte, schwer kranke Person deshalb weniger glaubwürdig als Antragsteller/in? 5. Begründen Sie bitte wie es mit den Persönlichkeitsrechten von Anzeigenden zu vereinbaren ist, vertraulichste Daten trotz schriftlicher Aufforderung nicht zu löschen, sie stattdessen in einem Bericht über Seiten abzuschreiben und so an weitere Stellen (per Email) zu übermitteln? Ist es üblich, dass Sie in Ihrer Behörde, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, so erlangte Daten (z. B. Blutwerte) von Bürgern gegen deren Willen speichern und solche massive Probleme über Monate nicht klären? 6. Wie ist aus Ihrer Sicht mit dem Grundsatz der Wahrheit und Klarheit im Ermittlungsverfahren zu vereinbaren, dass eine Antragsteller/in, die schriftlich als glaubhaft und Straftatbestände, die schriftlich als strafrechtlich relevant eingestuft wurden, im Rahmen einer Beschwerde, die massive Missstände im LKA Berlin offenbart hat, plötzlich als „Verschwörungstheorien“ oder als „Anzeigen aus Frustration“ dargestellt werden? 7. Können Sie sicher ausschließen, dass das LKA Berlin in Form von Aktenmanipulationen u./o. üblen Nachreden und/oder (gezielten) Fehldarstellungen gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Strafverfolgung in diesem Fall (gezielt) verhindert hat? 8. Entspricht das Ihrer Auffassung nach einer fairen Beschwerdebearbeitung für den Bürger, dass die Bearbeitung von Strafanzeigen in einem (durch das LKA selbst) verfügten Ruhen der Bearbeitung der Anzeigen erfolgt und eine Stellungnahme in einem Beschwerde-/Disziplinarverfahren als "Ermittlungsbericht" an die Staatsanwaltschaft gesendet wird, (ohne dies kenntlich zu machen), so als sei dies ein neutraler, objektiver „Ermittlungsbericht“? Warum haben Sie als Fachaufsicht und Innensenator, nachdem Ihnen dies vor Monaten zur Kenntnis gelangte, nicht unverzüglich eine Vernichtung dieses Berichts (und der weiteren Teile aus der Beschwerdebearbeitung) aus der "Ermittlungsakte" veranlasst? Sie wurden als Fachaufsicht über das LKA Berlin darauf hingewiesen, dass ein Beitrag zur weiteren Strafverfolgung so aus mehreren Gründen eine massive Rufschädigung und massive Datenschutzverstöße für die Antragsteller/in und für die Beschuldigten zur Folge hätte. Bitte senden Sie folgende Geschäftsanweisungen: GA PPrStab Nr. 01/2010 über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz) GA LKA Nr. 03/2015 über die Anlage und Führung von Strafermittlungsakten GA IR Nr. 01/2015 über die Bearbeitung von Beschwerden GA LKA Nr. 01/2015 über die Führung der Kriminalpolizeilichen Personenakten GA LKA Nr. 02/2008 über polizeilich relevante Wahrnehmungen und Tätigkeiten GA PPr Stab Nr. 01/2013 über das Melden innerhalb der Polizeibehörde sowie an andere Behörden und Institutionen Ich gehe davon aus, dass die Zusendung für mich kostenlos erfolgt. Sollten aus Ihrer Sicht daran Zweifel bestehen, teilen Sie mir dies bitte vorab mit. Ich belege in diesem Fall gerne die Vorfälle (und Verstöße gegen die Geschäftsanweisung LKA Nr. 9/2007 über die Entgegennahme von Strafanzeigen und GA LKA Nr. 10/2010 über die polizeiliche Vorladung und Vernehmung) öffentlich auf der Plattform FragDenStaat.de mit Unterlagen aus dem LKA Berlin. So kann bei Bedarf auch mein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die Geschäftsanweisungen belegt werden. Sicher möchten Sie für Bürger sicherstellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen und sind deshalb auch daran interessiert, dass Bürger Ihre Rechte im Umgang mit der Kriminalpolizei kennen. Sicher verstehen Sie, dass ich an dieser Stelle auf meinen Datenschutz wert lege und nicht namentlich genannt werden möchte. Leider haben Sie auf meine direkten Schreiben an Sie seit Juli, zuletzt am 12.09., nicht reagiert. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte "Antragsteller/in", vielen Dank für Ihre Anfrage. Antragsteller/in von Ihnen hinterfragten…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Aufsichtsfunktion über das LKA Berlin [# 24872]
Datum
25. Oktober 2017 14:14
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,4 KB


Sehr geehrte "Antragsteller/in", vielen Dank für Ihre Anfrage. Antragsteller/in von Ihnen hinterfragten Sachverhalte betreffen einen Vorgang mit einem / einer realen Beschwerdeführer / Beschwerdeführerin. Als in dieser Kommunikationsform für mich anonyme Person kann ich ein berechtigtes Interesse zur Kenntnisnahme von Einzelheiten dieses Beschwerdevorganges inkl. einer möglicherweisen Bestätigung sehr persönlicher personenbezogener Merkmale nicht erkennen. Insoweit verbietet sich eine tiefergehende inhaltliche Darstellung aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des / der Betroffenen. Dies gilt umso mehr, als dass Sie eine Veröffentlichung im Internet (fragdenstaat.de) andeuten. Nichts destotrotz verweise ich auf die öffentlichen Ausführungen von Herrn Senator Geisel und Herrn Polizeipräsidenten Kandt (https://www.parlament-berlin.de/ados/18/InnSichO/protokoll/iso18-011-ip.pdf) in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung am 11. September 2017. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> die Fragen 2, 3, 4, 5 und 8 sollten doch zumindest problemlos, ohne konkreten …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Aufsichtsfunktion über das LKA Berlin [# 24872] [#24872]
Datum
27. Oktober 2017 00:35
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> die Fragen 2, 3, 4, 5 und 8 sollten doch zumindest problemlos, ohne konkreten Fall- oder Personenbezug, auch allgemein für alle Bürger gleich beantwortet werden können. Frage 7 kann einfach mit ja oder nein beantwortet werden. Bitte holen Sie die Beantwortung der Fragen nach. Oder haben Ihrer Meinung nach manche Bürger, aus welchen Gründen auch immer, in diesen Punkten andere/weniger Rechte, als andere? Auch der Bitte die genannten Geschäftsanweisungen zur Verfügung zu stellen, wurde leider nicht entsprochen, ohne dass diese in Form eines Bescheides ganz oder teilweise zurückgewiesen wurde, wie es der geltenden Landesnorm entsprechen würde. Welche Kompetenz haben Sie im Zusammenhang mit der Beurteilung und Speicherung medizinischer Befunde in Ihrer Behörde (Grundsatz der Erforderlichkeit der Datenspeicherung, Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit)? Das LKA Berlin hatte in diesem Fall eine ganz eigene Sicht darauf, wie man mit Gesundheitsdaten arbeiten dürfe. Es wurden und werden auch nach wie vor vertrauliche Daten gespeichert, die gerade nicht Gegenstand „des Ermittlungsverfahrens“ waren. Zudem sollte ein „damit arbeiten“ doch sicher nicht so weit gehen, dass man solche vertraulichsten Daten von Bürgern per Email übermittelt? Ist es üblich/entspricht es aus Ihrer Sicht einer Löschung, dass das LKA Berlin, Daten von Bürgern, für die eine Löschung verfügt wurde (z. B. Diagnosen, Schwerbehindertendaten), weiter ausgedruckt verwahrt? Können Sie sicher ausschließen, dass Sie über möglicherweise schwere Fehler und/oder Fehldarstellungen des LKA Berlin (mit möglicherweise strafrechtlich relevantem Inhalt) belegbar seit Monaten informiert sind? Vielen Dank für die Antwort! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 24872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsanfrage vom 06.10.2017 (#24872) wurde von Ihnen nicht in der gese…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Aufsichtsfunktion über das LKA Berlin [# 24872] [#24872]
Datum
9. November 2017 01:05
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsanfrage vom 06.10.2017 (#24872) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Wie schon außerhalb von FragDenStaat, haben Sie Akteneinsichten bzw. Auskünfte ganz oder teilweise nicht erteilt, ohne diese in einem Bescheid mit einer zulässigen Begründung abzuweisen. Wenn überhaupt gar keine Fehler auf Seiten des LKA Berlin passiert wären, sollte es ja überhaupt kein Problem sein, vollständige Einsichten in alle Unterlagen zu gewähren und Löschbegehren umzusetzen. Es sollte ja auch kein Problem sein, die schriftliche Darstellung des LKA Berlin (von Sachverhalten, Personen und Situationen) in Anbetracht vollständiger Belege auf Richtigkeit kritisch prüfen zu lassen. Das unbefugte (ohne dienstliches Erfordernis erfolgende) Abrufen, Übermitteln oder Verändern von personenbezogenen Daten, die nicht offenkundig sind, ist strafbar nach § 32 BlnDSG. Antragsteller/in Übermittlung personenbezogener Daten an Personen und Stellen außerhalb der Berliner Polizeibehörde bedarf einer Rechtsgrundlage, welche die Datenübermittlung an diesen Empfängerkreis für den vorgesehenen Zweck ausdrücklich erlaubt, oder der Einwilligung der Betroffenen. Darüber hinaus kann bei einer unbefugten Weitergabe von personenbezogenen Daten eine Straftat gemäß § 353 b StGB (Verletzung von Dienstgeheimnissen) oder §§ 203, 204 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) vorliegen. Retente von Akten sind als solche zu kennzeichnen und sind zu vernichten, sobald ihre Aufbewahrung nicht mehr erforderlich ist. Auch wenn das die Rechtsswidrigkeit der Datennutzung in diesem Fall nicht beheben würde: Benennen und belegen Sie doch bitte, neben den erbetenen Auskünften, auch unverzüglich das System zur Datenverschlüsselung zwischen dem LKA Berlin und externen Stellen bei der Email-Versendung von vertraulichsten Bürgerdaten durch das Landeskriminalamt Berlin. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> wie ich sehe ist Ihre Behörde laut dem Abgeordnetenhaus für die Beantwortung …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Aufsichtsfunktion über das LKA Berlin [# 24872] [#24872]
Datum
3. Dezember 2017 21:52
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> wie ich sehe ist Ihre Behörde laut dem Abgeordnetenhaus für die Beantwortung der Fragen zuständig, die u. a. auch in diesem Fall seit Monaten nicht beantwortet werden. https://fragdenstaat.de/anfrage/elektronische-kommunikation-zwischen-behorden/ Laut den eigenen Angaben Ihrer Behörde sind weder die persönlichen Empfängeradressen noch Attachments sicher verschlüsselungsfähig. Bitte beantworten Sie die hier noch offenen Fragen zur Datenübermittlung und Verschlüsselung von Daten bei der Emailversendung, sowie zur Rechtsgrundlage der Speicherung von vertraulichen Bürgerdaten in Ihrer Behörde, ohne Einverständnis der Bürger. Bitte beantworten Sie auch die Anliegen und Fragen aus meinem Schreiben vom 18.11.2017 (an den Innensenator) an mich persönlich auf dem Postweg. Sie gaben den Medien gegenüber an Fehler nicht verschleiern zu wollen. Ohne Zweifel sind hier schwere Fehler/"Pannen" passiert, die bis dato verschleiert wurden, was die Sache verschlimmert hat. Bitte sorgen Sie nun unverzüglich für Transparenz und Aufklärung. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsanfrage „Ihre Aufsichtsfunktion über das LKA Berlin“ vom 06.10.2…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Ihre Aufsichtsfunktion über das LKA Berlin [# 24872] [#24872]
Datum
8. Dezember 2017 22:56
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsanfrage „Ihre Aufsichtsfunktion über das LKA Berlin“ vom 06.10.2017 (#24872) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Ergänzend zu meinem Schreiben vom 03.12.2017 weise ich darauf hin, dass Daten von Bürgern nach § 17 Abs. 2 und 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) zu löschen sind, wenn es der Betroffene es in dem Fall verlangt, dass die Speicherung/Verwahrung zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben nicht mehr erforderlich ist. Ich hatte eine Löschung nach einer vollständigen Einsicht in die Unterlagen nach IFG erbeten. Beides erfolgte nicht. Bescheide wurden nicht gesendet. Fragen zur Emailkommunikation zwischen dem LKA und Ihnen beantworteten Sie nicht, obwohl Ihre Behörde laut der Auskunft des Abgeordnetenhauses von Berlin auf FragDenStaat für die Beantwortung nach Informationsfreiheitsgesetz zuständig ist. Ich hatte am 03.12.2017 noch einmal darauf hingewiesen und um die Zusendung von Belegen für eine Verschlüsselung gebeten. Laut den eigenen Angaben Ihrer Behörde sind diese Daten auf diesem Weg nicht sicher verschlüsselungsfähig. Ich zitiere aus folgendem Link: https://www.recht-freundlich.de/datenschutz/7-bdsg-datenschutz-schadensersatz "Allerdings sieht § 7 BDSG hierfür eine Umkehr vor – denn § 7 Satz 2 BDSG sagt deutlich, dass die verantwortliche Stelle zu beweisen hat, dass sie die im Einzelfall gebotene Sorgfalt beachtet hat. Diese Regelung ist eingeführt worden, weil es Betroffenen von Datenschutzverstößen in der Praxis meist unmöglich sein wird, positiv beweisen zu können, dass eine unrichtige oder unzulässige Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung erfolgt ist." Sie und nicht die Staatsanwaltschaft sind die Aufsichtsbehörde über das LKA Berlin und zur Auskunft in diesen Fragen verpflichtet. Indem Sie persönliche Schreiben und Fragen an Sie persönlich, die Sie selbst nicht beantworten, ohne Einverständnis an Dritte weiterleiten, fügen Sie weitere Datenschutzverstöße hinzu. Sollte es aus Ihrer Sicht irgendeine Rechtsgrundlage geben, aufgrund der Sie als Innensenator in mehreren Punkten konträr zur genannten Rechtslage handeln dürfen, bitte benennen Sie auch diese unverzüglich nach Informationsfreiheitsgesetz. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in