Ihre Definition von Getrennterziehenden

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ihre (operationalisierbare) Definition von Getrennterziehenden

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgen…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Ihre Definition von Getrennterziehenden [#141997]
Datum
14. Mai 2019 11:58
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre (operationalisierbare) Definition von Getrennterziehenden Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> morgen leite ich die binnen Maximalfrist von 1 Monat noch nicht beantwortete…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre Definition von Getrennterziehenden [#141997]
Datum
17. Juni 2019 13:57
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> morgen leite ich die binnen Maximalfrist von 1 Monat noch nicht beantwortete Informationsfreiheitsanfrage an die LDI NRW weiter. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 141997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Zufall, beigefügt übersende ich Ihnen die Antwort zu Ihrer nachstehenden Anfrage. Die etwas ve…
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre Definition von Getrennterziehenden [#141997]
Datum
18. Juni 2019 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zufall, beigefügt übersende ich Ihnen die Antwort zu Ihrer nachstehenden Anfrage. Die etwas verzögerte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Freundliche Grüße,

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Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die aussagekräftige Information, dass Sie überhaupt keine De…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre Definition von Getrennterziehenden [#141997]
Datum
21. Juli 2019 15:18
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die aussagekräftige Information, dass Sie überhaupt keine Definition von Getrennterziehenden in Ihren Informationsunterlagen haben, während Sie unter https://fragdenstaat.de/a/151670 Ihre verbindliche Definition von Alleinerziehenden mitteilen. Insofern darf man - entgegen dem rein deklaratorischen Wortlaut des Koalitionsvertrags für das Land NRW - von Residenzmodell als staatlich gefördertem Idealfall ausgehen, und nicht von "Doppelresidenz als Idealfall", wie es im Koalitionsvertrag heißt (siehe auch Ihre Antwort unter: https://fragdenstaat.de/a/31898) oder etwa in der einstimmig beschlossenen Europarat-Resolution 2079/2015. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 141997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>