Ihre Definition von Getrennterziehenden

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ihre Definition von Getrennterziehenden generell und, falls vorhanden, in der (Personal-)Verwaltung im Besonderen

Definitionen von sog. Alleinerziehenden im Sinne von Alleinerziehen-Müssenden und Alleinerziehen-Wollenden interessieren nicht.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Definition von…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Ihre Definition von Getrennterziehenden [#149389]
Datum
7. Juni 2019 19:26
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Definition von Getrennterziehenden generell und, falls vorhanden, in der (Personal-)Verwaltung im Besonderen Definitionen von sog. Alleinerziehenden im Sinne von Alleinerziehen-Müssenden und Alleinerziehen-Wollenden interessieren nicht. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: 1451/6II-Z3 542/2019 Sehr geehrter Herr Zufall, im…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 7. Juni 2019 - Ihre Definition von Getrennterziehenden [#149389]
Datum
2. Juli 2019 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: 1451/6II-Z3 542/2019 Sehr geehrter Herr Zufall, im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gibt es keine Definition des Begriffs des "Getrennterziehenden". Der Begriff wird umgangssprachlich verwendet, ohne dass sich hieraus eine Definition des BMJV ableiten lässt. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Haben Sie folglich in der Personalverwaltung oder etwa bei de…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 7. Juni 2019 - Ihre Definition von Getrennterziehenden [#149389]
Datum
2. Juli 2019 15:10
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Haben Sie folglich in der Personalverwaltung oder etwa bei der Gleichstellungsbeauftragten Ihrer Behoerde weder Definitionsoperationalisierungen beispielsweise im Sinne der einstimmig beschlossenen Europarat-Resolution 2079/2015, die sich, wie bekannt, an saemtliche authorities in der EU und in Deutschland richtet (einschl. Ihrer Behoerde), noch Definitionsoperationalisierungen etwa fuer Pendler/innen aus NRW gem. dem dortigen Koalitionsvertrag (Doppelresidenz als Idealfall)? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 149389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: 1451/6II-Z3 542/2019 Sehr geehrter Herr Zufall, di…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 7. Juni 2019 - Ihre Definition von Getrennterziehenden [#149389]
Datum
23. Juli 2019 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: 1451/6II-Z3 542/2019 Sehr geehrter Herr Zufall, die Personalreferate und die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) halten keine Definition des Begriffs des "Getrennterziehenden" vor. Erhoben werden der Familienstand und die Anzahl der Kinder. Mit freundlichen Grüßen