Ihre Definition von Getrennterziehenden

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ihre Definition von Getrennterziehenden generell

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Definition von…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Ihre Definition von Getrennterziehenden [#141327]
Datum
12. Mai 2019 21:47
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Definition von Getrennterziehenden generell Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung IFG Antrag 275: Definition von Getrennterziehenden Sehr geehrter Herr Zufall, wir bestätigen …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 275: Definition von Getrennterziehenden
Datum
14. Mai 2019 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zufall, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12. Mai 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30275 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Definition von Getrennterziehenden (Az.: A-IR/11100100-IF30275) Sehr geehrter Herr Zufall, Sie habe…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Definition von Getrennterziehenden (Az.: A-IR/11100100-IF30275)
Datum
29. Mai 2019 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zufall, Sie haben mit E-Mail vom 12. Mai 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30275) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Die Definition des Statistischen Bundesamtes von Getrennterziehenden generell. Zu Ihrer Anfrage übermitteln wir Ihnen nach Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen unseres Hauses das Folgende: "Getrennterziehende" werden im Rahmen des Mikrozensus nicht als Begriff definiert. Dort existiert lediglich eine Definition von "Alleinerziehenden". Sie finden diesen Begriff hier bzw. im beigefügten Glossar Mikrozensus 2017: "Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner/-in im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften mit Kindern." Es ist im Mikrozensusgesetz nicht vorgesehen, dass Fragen zur Erziehungsleistung von Personen außerhalb des Haushaltes gestellt werden. Daraus folgt, dass zu Elternteilen außerhalb des Haushaltes keine Informationen bezogen werden. Da der Mikrozensus auch bei der Herkunft der Kinder nicht zwischen Stief-, Adoptiv- und leiblichen Kindern unterscheidet, können auch bei Paargemeinschaften mit Kindern im Haushalt weitere Erziehungsberechtigte der Kinder nicht ausgeschlossen werden. Auch im Bereich der Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe und des Bundeselterngeldes wird grundsätzlich nicht die Begrifflichkeit "Getrennterziehende" benutzt oder definiert. Erläuternd möchten wir jedoch für die einzelnen Statistiken das Folgende ausführen: EVAS-Nr. 22517 Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige (Teil I_HZE): Neben anderen Informationen wird hier zur Lebenssituation der Hilfeempfängerin/des Hilfeempfängers bei Beginn der Hilfe die "Situation in der Herkunftsfamilie" erfragt. Mögliche Antworten sind: (Eltern leben zusammen / Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-)Partner / Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner / Eltern sind verstorben / Unbekannt). Die Begrifflichkeit "Getrennterziehende" ist nicht benutzt/definiert/bekannt; Angaben sind demzufolge nicht vorhanden. EVAS-Nr. 22521 Adoptionen (Teil I Bogen 5): Neben anderen Merkmalen wird der Familienstand der leiblichen sorgeberechtigten Eltern/des leiblichen sorgeberechtigten Elternteils vor Beginn der Adoptionspflege bzw. des -verfahrens erfragt. Mögliche Antworten sind: (ledig / verheiratet, zusammenlebend / verheiratet, getrennt lebend / geschieden / verwitwet / eingetragene Lebenspartnerschaft (nur bei Sukzessivadoption) / Eltern sind tot / unbekannt ). Die Begrifflichkeit "Getrennterziehende" ist nicht benutzt/definiert/bekannt; Angaben sind demzufolge nicht vorhanden. EVAS-Nr. 22522 Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen (Teil 1 Bogen 6): Die Begrifflichkeit "Getrennterziehende" ist nicht benutzt/definiert/bekannt; Angaben sind demzufolge nicht vorhanden. EVAS-Nr. 22523 Vorläufige Schutzmaßnahmen (Teil I Bogen 7) / EVAS-Nr. 22518 Gefährdungseinschätzungen (Teil I Bogen 8): Neben anderen Merkmalen wird nach dem ständigen Aufenthalt des Kindes oder der/des Jugendlichen vor der Maßnahme gefragt. Mögliche Antworten sind: (Bei den Eltern / bei einem Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner / bei allein erziehenden Elternteil / bei Großeltern/Verwandten / in einer Pflegefamilie ....). Die Begrifflichkeit "Getrennterziehende" ist nicht benutzt/definiert/bekannt; Angaben sind demzufolge nicht vorhanden. Für die Statistiken EVAS-Nr. 22531 Angebote der Jugendarbeit (Teil II), EVAS-Nr. 22541 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (Teil III.1), EVAS-Nr. 22542 Einrichtungen und tätige Personen (ohne Tageseinrichtungen) (Teil III.2), EVAS-Nr. 22543 Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege (Teil III.3), EVAS-Nr. 22545 Personen in Großtagespflegestellen und die dort betreuten Kinder (Teil III.5), EVAS-Nr. 22551 Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe (Teil IV) gilt: Die Begrifflichkeit "Getrennterziehende" ist nicht benutzt/definiert/bekannt; Angaben sind demzufolge nicht vorhanden. EVAS-Nr. 22922 Elterngeldstatistik: Die Statistik erfasst u.a. Angaben zum Familienstand der Leistungsberechtigten: Familienstand des Empfängers/Berechtigten, Antwortmöglichkeiten sind: (verheiratet / in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend / ledig / verwitwet / geschieden), jedoch keine Angaben zur Familien-/Lebensform. Die Begrifflichkeit "Getrennterziehende" ist nicht benutzt/definiert/bekannt; Angaben sind demzufolge nicht vorhanden. Die Erhebungsmerkmale der Kinder- und Jugendhilfestatistiken wurden vom Gesetzgeber in § 99 SGB VIII festgeschrieben. Merkmale, die dem angesprochenen Thema nahe kommen könnten, sind dabei z.B. der Familienstand oder etwa die Situation in der Herkunftsfamilie. Eine genaue Ableitung der Anzahl "Getrennterziehender" ist daraus u.E. jedoch nicht möglich. Daher existiert auch keine entsprechende Definition. Das aktuell vom Bundesverfassungsgericht beschiedene Urteil zu Stiefkindadoptionen (1 BvR 673/17) muss in der Statistik mit der gesetzlichen Neuregelung noch angepasst werden. Für die Neuregelung wurde dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende März 2020 eingeräumt. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: IFG-Bescheid: Definition von Getrennterziehenden (Az.: A-IR/11100100-IF30275) [#141327] Sehr geehrte<< A…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Definition von Getrennterziehenden (Az.: A-IR/11100100-IF30275) [#141327]
Datum
29. Mai 2019 17:55
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die aussagekräftige Antwort. Haben Sie in der Personalverwaltung Ihres Amtes folglich keine Informationssammlungen zu Gleichstellungs- und sonstige Sensibilisierungsmaßnahmen für Getrennterziehende (in Ihrer Behörde), z. B. im Sinne der Europarat-Resolution 2079/2015 oder - für Pendler*innen aus NRW - gem. dem Koalitionsvertrag für das Land NRW und die Doppelresidenz als Idealfall? Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 141327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Statistisches Bundesamt
AW: IFG-Bescheid: Definition von Getrennterziehenden (Az.: A-IR/11100100-IF30275) [#141327] Sehr geehrter Herr Zuf…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Definition von Getrennterziehenden (Az.: A-IR/11100100-IF30275) [#141327]
Datum
6. Juni 2019 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zufall, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. Mai 2019. Aus unserer Sicht bedarf Ihre Rückfrage noch einer Erläuterung, was genau beantwortet werden soll: - Sind Maßnahmen unseres Hauses gemeint? Dann wäre die Verwaltung, wohl am besten die Gleichstellungsbeauftragte, einzubeziehen. - Sollten Maßnahmen im Rahmen der Statistik gemeint sein? Dann wäre der Gesetzgeber oder vielleicht das Familienministerium Ansprechpartner. Sollte ersteres gemeint sein, so schlagen wir Ihnen vor, sich informell und direkt an die Gleichstellungsbeauftragte unseres Hauses zu wenden, Frau Heike Opfermann: <<E-Mail-Adresse>> Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: IFG-Bescheid: Definition von Getrennterziehenden (Az.: A-IR/11100100-IF30275) [#141327] Sehr geehrte<< A…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Definition von Getrennterziehenden (Az.: A-IR/11100100-IF30275) [#141327]
Datum
8. Juni 2019 21:08
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie bitte nach IFG NRW die Informationen der Gleichstellungsbeuftragten Ihrer Behörde zu Ihrer und ihrer Definition von Getrennterziehenden über fragdenstaat.de zur Verfügung stellen! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 141327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Statistisches Bundesamt
AW: IFG-Bescheid: Definition von Getrennterziehenden (Az.: A-IR/11100100-IF30275) [#141327] Sehr geehrter Herr Zuf…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Definition von Getrennterziehenden (Az.: A-IR/11100100-IF30275) [#141327]
Datum
11. Juni 2019 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zufall, das IFG-NRW ist für das Statistische Bundesamt nicht einschlägig. Wir haben dennoch bei der Gleichstellungsbeauftragten unseres Hauses nachgefragt. Der Begriff "Getrennterziehende" wird dort ebenfalls nicht verwendet. Dementsprechend gibt es auch keine Informationssammlungen o.ä. für Getrennterziehende. Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Rainer Zufall
AW: IFG-Bescheid: Definition von Getrennterziehenden (Az.: A-IR/11100100-IF30275) [#141327] Sehr geehrte<< A…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Definition von Getrennterziehenden (Az.: A-IR/11100100-IF30275) [#141327]
Datum
11. Juni 2019 12:27
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Ich meinte - Sie haben Recht - IFG Bund, welches für Ihre Behörde einschlägig ist. Vielen Dank für den aussagekräftigen Bescheid, dass in Ihrer Behörde auch die Gleichstellungsbeauftragte keine Definition von Getrennterziehenden kenne. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 141327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>