Ihre Kontrollpflicht des Rundfunks Berlin Brandenburg nach RStV

die Senatskanzlei Berlin ist laut RStV das zuständige Kontrollorgan Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB). Der RBB, obwohl keine Behörde und aufgrund der verordneten Staatsferne und Abtretung hoheitlicher Aufgaben an den Beitragsservice (BS), hat enorme Verzögerungen in der Bearbeitung von Bürgeranfragen und Widerspruchsbescheiden der Bürger. Selten werden Antworten innerhalb 6 Monaten generiert. Tritt ein Bürger in Beitragsverzug und erklärt seinen begründeten Widerspruch kann dieser längst nicht mehr fristgerecht bearbeitet werden. Die Folge sind Vollstreckungsersuchen gegen Bürger, obwohl längst noch nicht der Widerspruch beschieden wurde. Damit wird einerseits dem Bürger Unrecht zugefügt, welches kaum vom Bürger abgewendet werden kann. Und andererseits staatliche Organe in die Pflicht genommen, als Vollstreckungsgehilfe die Aufgaben des RBB/BS zu übernehmen. Fast immer wird die Prüfpflicht der Behörde abgewiegelt, da bei einem Gläubiger wie einer Behörde, meist die Voraussetzungen stimmen. Im Falle vom RBB/BS ist dies jedoch in sehr vielen Fällen inzwischen nicht mehr gegeben. Aus schierer Arbeitsüberlastung werden Verwaltungsvorgänge zu Lasten der Rechtssicherheit der Bürger abgekürzt. Für die reinen verwaltungstechnischen Angelegenheiten ist die Senatskanzlei Berlin das aufsichtsführende Kontrollorgan. Aus dieser resultierenden Kontrollpflicht frage ich Sie, welche Kontrollmechanismen Sie einsetzen. Bitte schreiben Sie mir auch wie ein Bürger effizient an Sie herantreten kann, um Einzelfälle zur Prüfung vorzulegen. Mich würde auch sehr interessieren, welche Möglichkeiten in ihrem Hause noch existieren, diesen Prozess zu perfektionieren. So das unrechtmäßige Abkürzungen in einem Verwaltungsakt unmöglich sind. Und wie in Zukunft sichergestellt werden kann, das die Voraussetzungen einer Zwangsbeitreibung rechtlich einwandfrei gegeben sind.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde beantwortet. Jedoch bleibt ein unangenehmer Nachgeschmack. Die Politik versucht den örR um "jeden" Preis zu schützen. Kritik wird nicht genutzt um dem Bürger zu seinen rechten zu verhelfen.
Ein seltsamer Rechtsstaat, wo der Bürger nur auf dem Rechtsweg Recht bekommt. Und der Staat sich hinter Paragrafen verschanzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. September 2016
  • Frist
    22. Oktober 2016
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre Kontrollpflicht des Rundfunks Berlin Brandenburg nach RStV [#17897]
Datum
20. September 2016 16:27
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Senatskanzlei Berlin ist laut RStV das zuständige Kontrollorgan Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB). Der RBB, obwohl keine Behörde und aufgrund der verordneten Staatsferne und Abtretung hoheitlicher Aufgaben an den Beitragsservice (BS), hat enorme Verzögerungen in der Bearbeitung von Bürgeranfragen und Widerspruchsbescheiden der Bürger. Selten werden Antworten innerhalb 6 Monaten generiert. Tritt ein Bürger in Beitragsverzug und erklärt seinen begründeten Widerspruch kann dieser längst nicht mehr fristgerecht bearbeitet werden. Die Folge sind Vollstreckungsersuchen gegen Bürger, obwohl längst noch nicht der Widerspruch beschieden wurde. Damit wird einerseits dem Bürger Unrecht zugefügt, welches kaum vom Bürger abgewendet werden kann. Und andererseits staatliche Organe in die Pflicht genommen, als Vollstreckungsgehilfe die Aufgaben des RBB/BS zu übernehmen. Fast immer wird die Prüfpflicht der Behörde abgewiegelt, da bei einem Gläubiger wie einer Behörde, meist die Voraussetzungen stimmen. Im Falle vom RBB/BS ist dies jedoch in sehr vielen Fällen inzwischen nicht mehr gegeben. Aus schierer Arbeitsüberlastung werden Verwaltungsvorgänge zu Lasten der Rechtssicherheit der Bürger abgekürzt. Für die reinen verwaltungstechnischen Angelegenheiten ist die Senatskanzlei Berlin das aufsichtsführende Kontrollorgan. Aus dieser resultierenden Kontrollpflicht frage ich Sie, welche Kontrollmechanismen Sie einsetzen. Bitte schreiben Sie mir auch wie ein Bürger effizient an Sie herantreten kann, um Einzelfälle zur Prüfung vorzulegen. Mich würde auch sehr interessieren, welche Möglichkeiten in ihrem Hause noch existieren, diesen Prozess zu perfektionieren. So das unrechtmäßige Abkürzungen in einem Verwaltungsakt unmöglich sind. Und wie in Zukunft sichergestellt werden kann, das die Voraussetzungen einer Zwangsbeitreibung rechtlich einwandfrei gegeben sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrtAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich Ihnen hiermit den Empfang Ihrer E-Mail. Zu Ihren inhaltl…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
WG: Ihre Kontrollpflicht des Rundfunks Berlin Brandenburg nach RStV [#17897]
Datum
21. September 2016 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich Ihnen hiermit den Empfang Ihrer E-Mail. Zu Ihren inhaltlichen Ausführungen werde ich nach sorgfältiger Prüfung gerne Stellung nehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei meine Stellungnahme zu Ihrer E-Mail vom 20. September 2016. Mit freundlichen G…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Ihre Kontrollpflicht des Rundfunks Berlin Brandenburg nach RStV [#17897]
Datum
27. September 2016 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei meine Stellungnahme zu Ihrer E-Mail vom 20. September 2016. Mit freundlichen Grüßen