Ihre pauschale Bewertung von Chlordioxid ClO2

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

In Ihrer Pressemitteilung vom 26.2.2015 stufen Sie Chlordioxid pauschal als "gefährlich" ein. Abgesehen davon, dass Sie eine veralteten MMS-Kombination mit Natriumchlorit und Zitronensäure beschreiben und inziwschen "fertige" Chlordioxid-Lösungen mit ca. 3.000 ppm gelöstem ClO2 (sog. "CDL") Standard ist, gehen Sie nicht auf die Dosierung ein.
Die LD50 von oral eingenommenem ClO2 liegt bei 92 mg/kg Körpergewicht, die in den aktuellen Protokollen empfohlene Einnahmeempfehlung bei etwa 0,1 mg/kg Körpergewicht, also etwa 1/1000 der LD50.
Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen:
1. Wie bewerten Sie die Gefahr der oralen Aufnahme von gelöstem ClO2 in der Dosierung von ca. 0,1 mg/kg Körpergewicht?
2. Sind Ihnen die Ergebnisse der Vorstudie aus Ecuador bekannt, die zeigt dass bei oraler Aufnahme oder intravenöser Gabe von ClO2 in der genannten Konzentration die Symptome einer Covid-19-Erkrankung innerhalb von 4 Tagen größtenteils verschwinden?
3. Wie bewerten Sie die Ergebnisse der Vorstudie?
4. Warum veranlassen Sie keine weiteren, unabhängigen und objektiven Untersuchungen zum Einsatz von ClO2 bei Viren-Erkankungen?
Falls Ihnen diese Vorstudie noch nicht bekannt ist, können Sie das Original-Dokument hier herunterladen:
https://c.web.de/@847538538072244917/hHibE6l2QJqkmkUnG-W-1g
Die Vorstudie zur ClO2-Anwendung bei Covid-19 wird auch in diesem Video beschrieben:
https://lbry.tv/@Kalcker:7/100-Covid-Geheilte-Aememi-1:2

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 10 Follower:innen
Dietmar Ferger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, In Ihrer Pressemitteilung vom 26.2.2015 stufen Sie C…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Dietmar Ferger
Betreff
Ihre pauschale Bewertung von Chlordioxid ClO2 [#189141]
Datum
17. Juni 2020 15:33
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, In Ihrer Pressemitteilung vom 26.2.2015 stufen Sie Chlordioxid pauschal als "gefährlich" ein. Abgesehen davon, dass Sie eine veralteten MMS-Kombination mit Natriumchlorit und Zitronensäure beschreiben und inziwschen "fertige" Chlordioxid-Lösungen mit ca. 3.000 ppm gelöstem ClO2 (sog. "CDL") Standard ist, gehen Sie nicht auf die Dosierung ein. Die LD50 von oral eingenommenem ClO2 liegt bei 92 mg/kg Körpergewicht, die in den aktuellen Protokollen empfohlene Einnahmeempfehlung bei etwa 0,1 mg/kg Körpergewicht, also etwa 1/1000 der LD50. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen: 1. Wie bewerten Sie die Gefahr der oralen Aufnahme von gelöstem ClO2 in der Dosierung von ca. 0,1 mg/kg Körpergewicht? 2. Sind Ihnen die Ergebnisse der Vorstudie aus Ecuador bekannt, die zeigt dass bei oraler Aufnahme oder intravenöser Gabe von ClO2 in der genannten Konzentration die Symptome einer Covid-19-Erkrankung innerhalb von 4 Tagen größtenteils verschwinden? 3. Wie bewerten Sie die Ergebnisse der Vorstudie? 4. Warum veranlassen Sie keine weiteren, unabhängigen und objektiven Untersuchungen zum Einsatz von ClO2 bei Viren-Erkankungen? Falls Ihnen diese Vorstudie noch nicht bekannt ist, können Sie das Original-Dokument hier herunterladen: https://c.web.de/@847538538072244917/hHibE6l2QJqkmkUnG-W-1g Die Vorstudie zur ClO2-Anwendung bei Covid-19 wird auch in diesem Video beschrieben: https://lbry.tv/@Kalcker:7/100-Covid-Geheilte-Aememi-1:2 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Ferger Anfragenr: 189141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/189141/upload/2324ccd4dd8377d745b66700094a661f0e7a7f33/ Postanschrift Dietmar Ferger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Dietmar Ferger
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ihre pauschale Bewertung von Chlordioxid…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Dietmar Ferger
Betreff
AW: Ihre pauschale Bewertung von Chlordioxid ClO2 [#189141]
Datum
4. August 2020 14:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ihre pauschale Bewertung von Chlordioxid ClO2“ vom 17.06.2020 (#189141) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Ferger Anfragenr: 189141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189141/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ferger, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass von Ihnen kein IFG-Antrag …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Ihre pauschale Bewertung von Chlordioxid ClO2 [#189141]
Datum
4. August 2020 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ferger, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass von Ihnen kein IFG-Antrag im Bundesministerium für Gesundheit eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Ihre Anfrage: Bewertung von Chlordioxid ClO2 Sehr geehrter Herr Ferber, bitte beachten Sie das beiliegende Dokume…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
Ihre Anfrage: Bewertung von Chlordioxid ClO2
Datum
4. September 2020 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ferber, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Ferger
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Dietmar Ferger
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ihre pauschale Bewertung von Chlordioxid ClO2“ [#189141] [#189141]
Datum
7. September 2020 23:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/189141/ Es geht um die Antwort des BfArM, dasa BfG wurde nicht angefragt. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die erste konkret gestellte Frage ist keine normative Frage, denn durch die pauschale Bewertung von Chlordioxid als "giftig" unabhängig von der Dosierung und Anwendungsform wäre diese bewiesenermaßen unschädiche Dosierung ja ebenfalls giftig. Dies ist nur ein Beispiel. Mit dieser Frage sollte das BfArM Stellung beziehen, warum es Chlordioxid unabhängig von der Dosierung als "schädlich" einstuft. Auch die weiteren Fragen sind nicht rhetorisch, denn das BfArM hat laut eigener Webseite die Aufgabe, "hochwertige Informationen für alle Bereiche des Gesundheitswesens zur Verfügung" zu stellen. Eine Studie, in der innerhalb von vier Tagen 104 teils schwer symptomatische Covid-19-Patienten durch das Trinken einer Chlordioxidlösung so git wie symptomfrei wurden, ist ein solche Information, vor allem in den jetzigen Umständen. Deshalb ist es ein Recht eines Bürgers zu wissen, ob dem BfArM diese Studie bekannt ist. Da laut eigener Information (Webseite) "Forschung ist ein integraler Bestandteil der Aufgaben des BfArM" ist, ist es ein Recht eines Bürgers zu wissen, warum das BfArM bei einem so brisanten Thema keine eigenen Forschungen anstellt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Ferger Anhänge: - 189141.pdf - 2020-09-04_1-Bewertung_von_Chlordioxid_ClO2.pdf Anfragenr: 189141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189141/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. September 2020 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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