Ihre Quellenangaben zur Verkürzung des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage.

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Erstmals vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz die Bürger des Bundesrepublik gegen das Coronavirus zu schützen. Danke auch für die fachliche Begründung Ihres Schrittes den Genesenenstatus von 90 auf 180 Tage zu verkürzen. Ohne Frage haben N Ferguson et al. im "Report 50" die ausführlichste empirische Analyse zu Omikron vorgelegt. Sie verkürzten den Status mit Verweis auf Ferguson et al. weil die Studienlage ergäbe, dass natürliche erworbene Immunität keinen ausreichenden Schutz böte . Dazu folgende Bitte um Auskunft:

1)
Ferguson et al geben an (Seite 10 erster und zweiter Absatz), dass eine zurückliegende Infektion das Hospitalisierungsrisiko bei Omikron (gezählt ab einer Übernachtung) um 61% bzw. 69% (bei Berücksichtigung der Attack Rate) reduziert. Das ist vergleichbar mit den zugelassenen Impfstoffen (ohne Booster). Warum wird der Status dann verkürzt, und nicht verlängert, was ja angesichts des relativ hohen Schutzes Sinn machen würde?

2)
Warum wurde diese Empfehlung innerhalb von wenigen Wochen auf Basis einer - ich zitiere den Autor frei - : "Vorsichtig zu interpretierenden Datenerhebung" gegeben und die schon mehrere Monate alte Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Virologie den Status auf mindestens 12 Monate zu verlängern (Basierend auf empirischen Kohortenstudien mit mehreren 10.000 Datenpunkten) einfach unbeachtet gelassen?

Noch eine persönliche Bemerkung:

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich unterstelle Ihnen nichts. Diese Art der Kommunikation untergräbt jedoch die wichtige Arbeit die Sie und Ihre Kollegen jeden Tag leisten. Es braucht sehr viel wohlwollen keine politischen Opportunitäten sowie künstliche Erhöhung des Impfdrucks zu unterstellen wenn man sich die von Ihnen genannten Quellen anschaut. Ich verstehe absolut, dass es wichtig ist die Impfquote zu erhöhen, es gibt aber Wege das zu tun ohne seine Glaubwürdigkeit derart zu gefährden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • 8 Follower:innen
David Salomon
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erstmals vielen D…
An Robert Koch-Institut Details
Von
David Salomon
Betreff
Ihre Quellenangaben zur Verkürzung des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage. [#238014]
Datum
18. Januar 2022 21:28
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erstmals vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz die Bürger des Bundesrepublik gegen das Coronavirus zu schützen. Danke auch für die fachliche Begründung Ihres Schrittes den Genesenenstatus von 90 auf 180 Tage zu verkürzen. Ohne Frage haben N Ferguson et al. im "Report 50" die ausführlichste empirische Analyse zu Omikron vorgelegt. Sie verkürzten den Status mit Verweis auf Ferguson et al. weil die Studienlage ergäbe, dass natürliche erworbene Immunität keinen ausreichenden Schutz böte . Dazu folgende Bitte um Auskunft: 1) Ferguson et al geben an (Seite 10 erster und zweiter Absatz), dass eine zurückliegende Infektion das Hospitalisierungsrisiko bei Omikron (gezählt ab einer Übernachtung) um 61% bzw. 69% (bei Berücksichtigung der Attack Rate) reduziert. Das ist vergleichbar mit den zugelassenen Impfstoffen (ohne Booster). Warum wird der Status dann verkürzt, und nicht verlängert, was ja angesichts des relativ hohen Schutzes Sinn machen würde? 2) Warum wurde diese Empfehlung innerhalb von wenigen Wochen auf Basis einer - ich zitiere den Autor frei - : "Vorsichtig zu interpretierenden Datenerhebung" gegeben und die schon mehrere Monate alte Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Virologie den Status auf mindestens 12 Monate zu verlängern (Basierend auf empirischen Kohortenstudien mit mehreren 10.000 Datenpunkten) einfach unbeachtet gelassen? Noch eine persönliche Bemerkung: Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich unterstelle Ihnen nichts. Diese Art der Kommunikation untergräbt jedoch die wichtige Arbeit die Sie und Ihre Kollegen jeden Tag leisten. Es braucht sehr viel wohlwollen keine politischen Opportunitäten sowie künstliche Erhöhung des Impfdrucks zu unterstellen wenn man sich die von Ihnen genannten Quellen anschaut. Ich verstehe absolut, dass es wichtig ist die Impfquote zu erhöhen, es gibt aber Wege das zu tun ohne seine Glaubwürdigkeit derart zu gefährden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Salomon Anfragenr: 238014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238014/
Mit freundlichen Grüßen David Salomon
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 18.01.2022 Sehr geehrter Herr Salomon, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 18.01.2022
Datum
20. Januar 2022 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Salomon, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0065. Mit freundlichen Grüßen
David Salomon
AW: Ihre Anfrage vom 18.01.2022 [#238014] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ihre…
An Robert Koch-Institut Details
Von
David Salomon
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 18.01.2022 [#238014]
Datum
22. Februar 2022 12:40
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ihre Quellenangaben zur Verkürzung des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage.“ vom 18.01.2022 (#238014) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen David Salomon Anfragenr: 238014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238014/

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 18.01.2022 - Az. 2.13.04/0004#0065 Sehr geehrter Herr Salomon, haben Sie vielen Dank für Ihre An…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 18.01.2022 - Az. 2.13.04/0004#0065
Datum
7. März 2022 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Salomon, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.01.2022 (Az. 2.13.04/0004#0065), zu welcher wir Ihnen Folgendes mitteilen: Bitte beachten Sie, dass das IFG keinen Anspruch auf Beantwortung konkreter Einzelfragen, ebenso nicht auf Abgabe von Begründungen, Stellungnahmen oder Einschätzungen beinhaltet, sondern lediglich auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen. Beachten Sie bitte ferner, dass das Robert Koch-Institut (RKI) keine individuelle juristische oder medizinische Beratung vornehmen kann und darf. Daher legen wir Ihre Anfrage dahingehend aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, welche dem RKI hinsichtlich der der wissenschaftlichen Begründung zu den fachlichen Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise vorliegen. Die von Ihnen angeforderten Informationen sind insoweit bereits öffentlich zugänglich. Im Einzelnen: Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. Die vorliegenden Studien zeigen insbesondere, dass es unter dominanter Zirkulation der Omikronvariante zu einem starken Anstieg der Anzahl der Reinfektionen kommt. Daten der britischen SIREN-Studie weisen darauf hin, dass Genesene unter diesen Bedingungen nur noch eine Schutzwirkung von ca. 40% gegenüber Reinfektionen aufweisen. Die unter der Omikronvariante analysierten Daten zur Impfeffektivität belegen darüber hinaus, dass Personen, die lediglich zwei Impfstoffdosen erhalten haben, ab 2-3 Monate nach der letzten Impfstoffdosis eine nur noch unzureichende Schutzwirkung gegenüber Infektionen mit der Omikronvariante aufweisen (<20%). Die bisher veröffentlichten Studien beziehen sich auf Personen, deren Genesenenstatus ganz überwiegend auf frühere Infektionen mit der Deltavariante zurückzuführen ist. Sie belegen jedoch ein deutlich stärkeres Potential der Omikron-Variante den Immunschutz zu umgehen. Außerdem deuten neue Studienergebnisse an, dass das Risiko einer Reinfektion mit der Omikronvariante im Vergleich zur Deltavariante deutlich erhöht ist. Angaben zu den wissenschaftlichen Hintergründen unter Nennung der Quellen aus der wissenschaftlichen Literatur finden Sie auf der Internetseite des RKI unter: https://www.rki.de/covid-19-genesenen... Eine darüber hinausgehende Aufarbeitung liegt dem Robert Koch-Institut nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen