Ihre Rede am 13.12.20 zum harten Lockdown

Der Förderralismusstaat hat versagt!!!!
Sie hätten schon viel früher handeln müssen, kein Lockdown light, sondern den harten Lockdown. Aber die Lobbyisten im Hintergrund!!! Frau Merkel hat es schon vor Wochen gesagt, aber da waren ja alle beleidigt und es hat wieder 2 Wochen gedauert, bis alle Ministerpräsidenten sich zusammen gestritten haben!
Ein jämmerliches Bild!!!
Das ist die Grundmeinung bei den Menschen. Ihr jämmerlicher Versuch, sich heute auszureden, hat nicht funktioniert!
Politiker halt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
Helga Büchs
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Helga Büchs
Betreff
Ihre Rede am 13.12.20 zum harten Lockdown [#205625]
Datum
13. Dezember 2020 12:43
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Förderralismusstaat hat versagt!!!! Sie hätten schon viel früher handeln müssen, kein Lockdown light, sondern den harten Lockdown. Aber die Lobbyisten im Hintergrund!!! Frau Merkel hat es schon vor Wochen gesagt, aber da waren ja alle beleidigt und es hat wieder 2 Wochen gedauert, bis alle Ministerpräsidenten sich zusammen gestritten haben! Ein jämmerliches Bild!!! Das ist die Grundmeinung bei den Menschen. Ihr jämmerlicher Versuch, sich heute auszureden, hat nicht funktioniert! Politiker halt
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helga Büchs Anfragenr: 205625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205625/ Postanschrift Helga Büchs << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helga Büchs

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrte Frau Büchs, Ihre E-Mail vom 13. Dezember 2020 zum Betreff ist in der Bürgerberatung der Senatskanzle…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Ihre Rede am 13.12.20 zum harten Lockdown [#205625]
Datum
18. Dezember 2020 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
1,5 KB
image002.gif
1,0 KB
image003.gif
1,6 KB
image004.gif
1,5 KB
image005.jpg
3,6 KB
image006.jpg
2,6 KB


Sehr geehrte Frau Büchs, Ihre E-Mail vom 13. Dezember 2020 zum Betreff ist in der Bürgerberatung der Senatskanzlei Berlin eingegangen. Ich darf Ihnen mitteilen, dass Ihre kritische Meinungsäußerung hier zur Kenntnis genommen wurde. Der Regierende Bürgermeister hat sich zu den einschneidenden Maßnahmen des erneuten "Lockdowns" eindeutig geäußert - oberster Maßstab der Maßnahmen bleibt der Gesundheitsschutz, denn es gibt kaum einen Lebensbereich mehr, wo keine Infektionsdynamiken und Ansteckungsmöglichkeiten bestehen. Und letztendlich kann gegenwärtig niemand verlässlich vorhersagen, wie sich die Situation weiter entwickeln wird. Entscheidend ist, dass wir alle die eingeleiteten Maßnahmen umsetzen und die erforderlichen Hygiene- und Schutzregeln beachten. Denn nur so können die Infektionsrisiken deutlich minimiert werden. Mit freundlichen Grüßen