: Ihre schulaufsichtsgemäße Zustimmung zum Distanzunterricht in Form des "Doppeltage"-Systems am Woeste-Gymnasium in Hemer ab dem 19. April 2021

Ihre schulaufsichtliche Unterrichtung zum vorgehaltenen Distanzunterricht in Form eines "Doppeltage"-Systems abweichend von den ministeriellen Vorgaben in der Schulmail vom 14. April 2021 (vgl. https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/14042021-schulbetrieb-im-wechselunterricht-ab-montag); Zu welchem Zeitpunkt bei bzw. nach Kenntnisgabe der vorerwähnten Schulmail ist diesem (weitergeführten) Distanzunterricht der Schule zugestimmt worden? Informationen zu den Begründungen der Schule, Beteiligung der Mitwirkungsgremien und die schulaufsichtsrechtliche Stellungnahme.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
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Sebastian Wolf
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Sebastian Wolf
Betreff
: Ihre schulaufsichtsgemäße Zustimmung zum Distanzunterricht in Form des "Doppeltage"-Systems am Woeste-Gymnasium in Hemer ab dem 19. April 2021 [#218650]
Datum
18. April 2021 09:31
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre schulaufsichtliche Unterrichtung zum vorgehaltenen Distanzunterricht in Form eines "Doppeltage"-Systems abweichend von den ministeriellen Vorgaben in der Schulmail vom 14. April 2021 (vgl. https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/14042021-schulbetrieb-im-wechselunterricht-ab-montag); Zu welchem Zeitpunkt bei bzw. nach Kenntnisgabe der vorerwähnten Schulmail ist diesem (weitergeführten) Distanzunterricht der Schule zugestimmt worden? Informationen zu den Begründungen der Schule, Beteiligung der Mitwirkungsgremien und die schulaufsichtsrechtliche Stellungnahme.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Wolf Anfragenr: 218650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218650/ Postanschrift Sebastian Wolf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Wolf
Sebastian Wolf
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „: Ihre schulaufsichtsgemäße Zustimmung zum Dist…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Sebastian Wolf
Betreff
AW: : Ihre schulaufsichtsgemäße Zustimmung zum Distanzunterricht in Form des "Doppeltage"-Systems am Woeste-Gymnasium in Hemer ab dem 19. April 2021 [#218650]
Datum
21. Mai 2021 08:24
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „: Ihre schulaufsichtsgemäße Zustimmung zum Distanzunterricht in Form des "Doppeltage"-Systems am Woeste-Gymnasium in Hemer ab dem 19. April 2021“ vom 18.04.2021 (#218650) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Wolf Anfragenr: 218650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218650/
Sebastian Wolf
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „: Ihre schulaufsichtsgemäße Zustimmung zum Dist…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Sebastian Wolf
Betreff
AW: : Ihre schulaufsichtsgemäße Zustimmung zum Distanzunterricht in Form des "Doppeltage"-Systems am Woeste-Gymnasium in Hemer ab dem 19. April 2021 [#218650]
Datum
21. Mai 2021 08:25
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „: Ihre schulaufsichtsgemäße Zustimmung zum Distanzunterricht in Form des "Doppeltage"-Systems am Woeste-Gymnasium in Hemer ab dem 19. April 2021“ vom 18.04.2021 (#218650) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Wolf Anfragenr: 218650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218650/

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Bezirksregierung Arnsberg
Ihre schulaufsichtsgemäße Zustimmung zum Distanzunterricht in Form des "Doppeltage"-Systems am Woeste-Gy…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Ihre schulaufsichtsgemäße Zustimmung zum Distanzunterricht in Form des "Doppeltage"-Systems am Woeste-Gymnasium in Hemer ab dem 19. April 2021 [#218650]
Datum
7. Juli 2021 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, mit Ihrer Anfrage vom 18.04.2021 bitten Sie um Übersendung der "schulaufsichtlichen Unterrichtung zum vorgehaltenen Distanzunterricht in Form eines "Doppeltage"-Systems abweichend von den ministeriellen Vorgaben in der Schulmail vom 14.04.2021". Weiterhin bitten Sie um Mitteilung, zu welchem Zeitpunkt bei, bzw. nach Kenntnisgabe der vorerwähnten Schulmail dem (weitergeführten) Distanzunterricht der Schule zugestimmt worden sei. Überdies bitten Sie um Übersendung von "Informationen zu den Begründungen der Schule, Beteiligung der Mitwirkungsgremien und die schulaufsichtsrechtliche Stellungnahme". Die Schulleitung des Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasiums in Hemer habe ich zwischenzeitlich zu Ihrer Anfrage um Stellungnahme gebeten. Der Sachverhalt stellt sich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt dar: Mit Schulmail vom 14.04.2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung bekannt gegeben, dass die Schulen ab dem 19.04.2021 zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren können, womit die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien wieder aufleben. Die Abschlussklassen waren hiervon ausgenommen. Für die Abschlussklassen (am Gymnasium fielen hierunter die Q1 und die Q2) galten die Bestimmungen der Schulmail vom 11.02. weiterhin. Gemäß der Schulmail des MSB vom 11.02.2021 galt somit für die Abschlussklassen: "Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke möglich. Mit dem Ziel der Kontaktreduzierung können Klassen und Lerngruppen jedoch auch geteilt werden, falls hierzu die personellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ziel bleibt es, eine ausreichende und gute Vorbereitung auf Abschlussprüfungen im Rahmen des hierzu notwendigen Präsenzunterrichts zu sichern. Für die Schülerinnen und Schüler kann es zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht kommen. Auch ein Hybrid-Unterricht ist, sofern die Voraussetzungen vorliegen, möglich. Modelle zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht finden Sie in den Handreichungen zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht." Für die Schulen im Märkischen Kreis galt aufgrund des hohen Infektionsgeschehens in der Woche vom 19.04.2021 bis zum 23.04.2021 allerdings abweichend von der Schulmail vom 14.04.2021, dass die Klassen der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen in Distanz beschult wurden. Ausgenommen hiervon waren lediglich die Abschlussklassen. Insofern fand in der Woche vom 19.04.2021 bis zum 23.04.2021 für die Sekundarstufe I des Gymnasiums ausschließlich Distanzunterricht statt. Für die Q1 und die Q2 hingegen fand Wechselunterricht statt. Das Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium wandte für den Unterricht in dieser Woche sowohl für die Sekundarstufe II als auch für die Sekundarstufe I das von ihr entwickelte "Doppeltage-Modell" an. Hiernach galt jeweils für zwei Tage derselbe Stundenplan. Die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase, die sich im Wechselunterricht befanden, wurden insofern jeden zweiten Tag in Präsenz unterrichtet. Der Stundenplan der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I hingegen, die sich im Distanzunterricht befanden, wurde jeweils auf zwei Tage ausgedehnt. Dieses Vorgehen war mit den Vorgaben der Schulmail vom 19.04.2021 sowie mit den weiterhin gültigen Regelungen vorangegangener Schulmails vereinbar. Das Vorgehen der Schule war weder anzeige- noch zustimmungspflichtig. Ein Austausch zwischen Schule und Schulaufsicht bezüglich des Unterrichts ab dem 19.04.2021 fand aus diesem Grund nicht statt. Die von Ihnen angeforderten Unterlagen können Ihnen daher nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen