Ihre TRI Ersatzzugverkehre

Es wurden in NRW in der Zeit von Mitte Januar bis Ende Februar 2022 viele Ersatzzugleistungen durch TRI (Train Rental GmbH) und Centralbahn wegen der Insolvenz Abellios und deren Betriebsübergang durchgeführt.

Hierzu habe ich fünf Fragen und bitte um Antwort.

Hierbei wurden RB 40 (Essen-Hagen) und RE 11 (Essen-Kassel) durch TRI bedient. Centralbahn bediente parallel zu TRI den RE 11. Centralbahn benutzte hierfür Wagenmaterial
"Doppelstockwagen DB Gebrauchtzug" und anscheinend Personal von DB Regio.

Warum erfolgte eine Bestellung also über "Umwege" und nicht direkt bei DB Regio (Kostenersparnis bei Direktbestellung)?

TRI betrieb alle Verbindungen anscheinend mit eigenem Wagenmaterial, alten Schnellzugwagen und Nahverkehrswagen.
Auf der Linie RE 11 (bis zu 2 3/4 Stunden Fahrzeit!) wurde mindestens drei Mal von mir in TRI-Zügen festgestellt, dass in jeweils mindestens einem Wagen KEINE Heizung funktionierte, neben den sowieso bereits vorhandenen Komfortmängeln wie fehlende Steckdosen und W-Lan durch den Ersatzverkehr.

Wieso wurde es geduldet, dass ein Ersatzverkehr IM WINTER ohne funktionierende
Heizung, was aus meiner Sicht ein MINDESTMAß an Komfort in einem Zug im Winter ist, durchgeführt wird?
Warum wurde nicht wieder auf Gebraucht-Fahrzeuge von DB Regio (analog zu Centralbahn) zurückgegriffen, die wenigstens eine Klimaanlage und teilweise Steckdosen bieten (sowie einen deutlich besseren Einstiegsbereich, der nicht so hoch wie der der TRI Fahrzeuge liegt)?

Letzte Fragen:
Als Beispiel: DB Regio-Kontrolleure (auch uniformierte) besitzen alle einen sogenannten
Prüferausweis.
Hieran kann man Fahrscheinkontrollberechtigte Personen in Zügen DB Regios im
Zweifelsfall eindeutig erkennen.

Das Zugpersonal von TRI fuhr ohne Uniform und ohne Ausstattung zur Fahrscheinprüfung
oder offensichtlichen Prüferausweisen in den Zügen mit. (Keine erkennbare Kontrollberechtigung)
Ich wurde bei einer Fahrt von einem TRI-Mitarbeiter in zivil und ohne Kontrollgeräte oder Prüferausweis auf meinen Fahrschein hin kontrolliert, in der RB 40.
Laut Verkehrsverbund Rhein-Ruhr waren diese Mitarbeiter zur Fahrscheinkontrolle berechtigt,
somit zwangsläufig auch zum Fahrscheinverkauf. (Im Zweifelsfall nur Fahrpreisnacherhebung). TRI widersprach dem nicht, bestätigte dies jedoch auch nicht.
Es wäre unlogisch Fahrscheine zu kontrollieren, wenn man keine
Fahrpreisnacherhebungen (Fahrscheinverkauf mit Bußgeld 60€) ausstellt.

Nach den EU-Verordnungen für den Bahnverkehr sind Eisenbahn-Unternehmen
verpflichtet über Dienstleistungen im Zug zu informieren und auf Beschwerden und Anfragen zu jenen binnen 1 Monats zu reagieren.
Fahrscheinerwerb (wozu auch Fahrpreisnacherhebung zählt) ist eine explizit aufgelistete solche Dienstleistung gemäß EU-Verodnung 1371/2007.

Ich erhielt keine konkrete Antwort auf meine Frage an TRI, wer in dessen Zügen zur Fahrscheinkontrolle berechtigt sei und warum jene keine Kontrollgeräte bei sich trugen.
Auch auf meine Beschwerde bezüglich dieses Umstandes wurde seit über einem Monat gar nicht mehr reagiert, trotz wiederholter Nachfragen, welche auch an die
Geschäftsführung gingen.

Aus meiner Sicht hat das Unternehmen TRI somit die wesentlichen Grundpflichten im EU-Bahnverkehr verletzt.

Wie wird sichergestellt, dass in Zukunft das Eisenbahnunternehmen TRI seinen grundlegenden Verpflichtungen im Bahnverkehr bei einem öffentlich-bestellten Auftrag (gemäß EU-Verordnung 1371/2007) bezüglich Informationen zu Dienstleistungen und
Beschwerdebearbeitung hierüber nachkommt?

Wie wird für die Zukunft sichergestellt, dass bundesweit ein Reisender in einem öffentlich-bestellten Nahverkehrszug (Ersatz- oder Regelzug) sofort erkennen kann, ob eine Person zur Fahrscheinkontrolle
berechtigt, befähigt und dafür ausreichend ausgestattet ist,
und nicht im Zweifelsfall von einer unberechtigten Person kontrolliert wird?

Vielen Dank.

Diese Anfrage geht parallel an alle drei Besteller NVV, NWl und VRR.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
Jens Peter Fey
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Details
Von
Jens Peter Fey
Betreff
Ihre TRI Ersatzzugverkehre [#248758]
Datum
11. Mai 2022 13:05
An
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wurden in NRW in der Zeit von Mitte Januar bis Ende Februar 2022 viele Ersatzzugleistungen durch TRI (Train Rental GmbH) und Centralbahn wegen der Insolvenz Abellios und deren Betriebsübergang durchgeführt. Hierzu habe ich fünf Fragen und bitte um Antwort. Hierbei wurden RB 40 (Essen-Hagen) und RE 11 (Essen-Kassel) durch TRI bedient. Centralbahn bediente parallel zu TRI den RE 11. Centralbahn benutzte hierfür Wagenmaterial "Doppelstockwagen DB Gebrauchtzug" und anscheinend Personal von DB Regio. Warum erfolgte eine Bestellung also über "Umwege" und nicht direkt bei DB Regio (Kostenersparnis bei Direktbestellung)? TRI betrieb alle Verbindungen anscheinend mit eigenem Wagenmaterial, alten Schnellzugwagen und Nahverkehrswagen. Auf der Linie RE 11 (bis zu 2 3/4 Stunden Fahrzeit!) wurde mindestens drei Mal von mir in TRI-Zügen festgestellt, dass in jeweils mindestens einem Wagen KEINE Heizung funktionierte, neben den sowieso bereits vorhandenen Komfortmängeln wie fehlende Steckdosen und W-Lan durch den Ersatzverkehr. Wieso wurde es geduldet, dass ein Ersatzverkehr IM WINTER ohne funktionierende Heizung, was aus meiner Sicht ein MINDESTMAß an Komfort in einem Zug im Winter ist, durchgeführt wird? Warum wurde nicht wieder auf Gebraucht-Fahrzeuge von DB Regio (analog zu Centralbahn) zurückgegriffen, die wenigstens eine Klimaanlage und teilweise Steckdosen bieten (sowie einen deutlich besseren Einstiegsbereich, der nicht so hoch wie der der TRI Fahrzeuge liegt)? Letzte Fragen: Als Beispiel: DB Regio-Kontrolleure (auch uniformierte) besitzen alle einen sogenannten Prüferausweis. Hieran kann man Fahrscheinkontrollberechtigte Personen in Zügen DB Regios im Zweifelsfall eindeutig erkennen. Das Zugpersonal von TRI fuhr ohne Uniform und ohne Ausstattung zur Fahrscheinprüfung oder offensichtlichen Prüferausweisen in den Zügen mit. (Keine erkennbare Kontrollberechtigung) Ich wurde bei einer Fahrt von einem TRI-Mitarbeiter in zivil und ohne Kontrollgeräte oder Prüferausweis auf meinen Fahrschein hin kontrolliert, in der RB 40. Laut Verkehrsverbund Rhein-Ruhr waren diese Mitarbeiter zur Fahrscheinkontrolle berechtigt, somit zwangsläufig auch zum Fahrscheinverkauf. (Im Zweifelsfall nur Fahrpreisnacherhebung). TRI widersprach dem nicht, bestätigte dies jedoch auch nicht. Es wäre unlogisch Fahrscheine zu kontrollieren, wenn man keine Fahrpreisnacherhebungen (Fahrscheinverkauf mit Bußgeld 60€) ausstellt. Nach den EU-Verordnungen für den Bahnverkehr sind Eisenbahn-Unternehmen verpflichtet über Dienstleistungen im Zug zu informieren und auf Beschwerden und Anfragen zu jenen binnen 1 Monats zu reagieren. Fahrscheinerwerb (wozu auch Fahrpreisnacherhebung zählt) ist eine explizit aufgelistete solche Dienstleistung gemäß EU-Verodnung 1371/2007. Ich erhielt keine konkrete Antwort auf meine Frage an TRI, wer in dessen Zügen zur Fahrscheinkontrolle berechtigt sei und warum jene keine Kontrollgeräte bei sich trugen. Auch auf meine Beschwerde bezüglich dieses Umstandes wurde seit über einem Monat gar nicht mehr reagiert, trotz wiederholter Nachfragen, welche auch an die Geschäftsführung gingen. Aus meiner Sicht hat das Unternehmen TRI somit die wesentlichen Grundpflichten im EU-Bahnverkehr verletzt. Wie wird sichergestellt, dass in Zukunft das Eisenbahnunternehmen TRI seinen grundlegenden Verpflichtungen im Bahnverkehr bei einem öffentlich-bestellten Auftrag (gemäß EU-Verordnung 1371/2007) bezüglich Informationen zu Dienstleistungen und Beschwerdebearbeitung hierüber nachkommt? Wie wird für die Zukunft sichergestellt, dass bundesweit ein Reisender in einem öffentlich-bestellten Nahverkehrszug (Ersatz- oder Regelzug) sofort erkennen kann, ob eine Person zur Fahrscheinkontrolle berechtigt, befähigt und dafür ausreichend ausgestattet ist, und nicht im Zweifelsfall von einer unberechtigten Person kontrolliert wird? Vielen Dank. Diese Anfrage geht parallel an alle drei Besteller NVV, NWl und VRR.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Peter Fey Anfragenr: 248758 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248758/
Mit freundlichen Grüßen Jens Peter Fey
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Automatische Eingangsbestätigung Sehr geehrter Fahrgast, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir Ihnen zunächst …
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung
Datum
11. Mai 2022 13:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Fahrgast, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir Ihnen zunächst automatisch bestätigen. Die Bearbeitung erfolgt montags bis freitags während der üblichen Bürozeiten. Unser Ziel ist es, Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten. Sollten wir aufgrund der Vielzahl an Eingängen nicht sofort reagieren können, bitten wir Sie um Verständnis, dass die Beantwortung einige Tage in Anspruch nehmen kann. In dringenden Fällen erreichen Sie unseren telefonischen 24-Stunden-Service unter 01806/504034 (0,20 € pro Anruf aus allen deutschen Netzen) Freundliche Grüße
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
[userB] Ihre Eingabe beim NWL Sehr geehrter Herr Frey, vielen Dank das Sie sich gemeldet haben. Leider ist Ihre …
Von
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Betreff
[userB] Ihre Eingabe beim NWL
Datum
7. Juni 2022 14:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Frey, vielen Dank das Sie sich gemeldet haben. Leider ist Ihre Anfrage erst heuet bei uns, dem NWL, eingegangen. Wir haben Ihre Nachricht vom VRR weitergeleitet bekommen. Sobald ich entsprechende Informationen zusammengetragen habe, werden Sie eine entsprechende Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Sehr geehrter Herr Fey, vielen Dank für Ihre Mitteilung, welche uns am 11.05.2022 erreicht hat. Im Anhang find…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
IFG Antrag Ihre TRI Ersatzzugverkehre [#248758] - MeldungsID 138707
Datum
9. Juni 2022 14:02
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
464,9 KB
Sehr geehrter Herr Fey, vielen Dank für Ihre Mitteilung, welche uns am 11.05.2022 erreicht hat. Im Anhang finden Sie die erste vorläufige Antwort zu Ihrem Antrag. Freundliche Grüße
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
[userB] Ihre Anfrage beim NWL Sehr geehrter Herr Frey, als Anlage erhalten Sie unsere Antwort. Mit freundlichen…
Von
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Betreff
[userB] Ihre Anfrage beim NWL
Datum
11. Juli 2022 11:26
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,0 MB
Sehr geehrter Herr Frey, als Anlage erhalten Sie unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Jens Peter Fey
AW: [userB] Ihre Anfrage beim NWL [#248758] Sehr geehrte Damen und Herren, Zuerst heiße ich Fey, nicht Frey. Des…
An Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe Details
Von
Jens Peter Fey
Betreff
AW: [userB] Ihre Anfrage beim NWL [#248758]
Datum
11. Juli 2022 12:02
An
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Zuerst heiße ich Fey, nicht Frey. Desweiteren: Ihre Antworten sind teilweise absoluter selbstwidersprechender Murks, Haben Sie meine Eingabe überhaupt aufmerksam gelesen oder nur so aufmerksam, wie Sie meinen Namen lasen? Verstehen Sie diese, oder haben Sie zu wenig praktische Erfahrung mit der Bahn? Frage 1: Die von der Centralbahn angemietete DB Regio hat selbst eine Sicherheitsbescheinigung. Das heißt die DB Regio darf auch OHNE die Centralbahn als Vermieter von Personenverkehrsdienstleistungen durchführen. Sie darf dazu Fahrzeuge und Personal stellen. Macht Sie ja im übrigen Bundesgebiet ebenso auch bei Regelleistungen. Warum wurde nicht bei der DB Regio sofort bestellt, sondern erst über ein Drittes Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ihre Ausrede von Wegen Sicherheitsbescheinigung, blabla ist -sorry für die deutlichen Worte- einfach nur eine absolute Ausrede. Das können Sie jemanden erzählen, der keine höhere Eisenbahnbildung besitzt, aber leider nicht mir. Das war Steuergeldverschwendung, da DB Regio sofort und OHNE Wirken der Centralbahn hätte tätig werden können. Das DB Regio selbst als Öffentliches Verkehrsunternehmen zugelassen ist, können Sie der Internetseite des Eisenbahnbundesamtes entnehmen, falls Sie dies nicht wussten. Ihre Antwort zu Frage 1 ist deswegen absolute Makulatur. Frage 2: Ich berichtete davon, dass in der 1. Klasse KEINE Heizung war. Die erste Klasse ist kein Mehrzweckabteil. Ein Mehrzweckabteil wäre ein Fahrrad-/Rollstuhl- oder Kinderwagenbereich. Das lag hier nicht vor, sondern ein ganzer AB-Wagen (1/2-Klassewagen) Ein von mir unabhängiger Zeuge kann das außerdem bestätigen, dass in der 1. Klasse keine Heizung war. Er fuhr sogar an einem anderen Tag als ich. Das bedeutet, dass mindestens 1 Wagen an 3 Tagen ohne Heizung fuhr. WAGEN, nicht nur ein Mehrzweckabteil. Leider ergibt sich hieraus eine Folgefrage: Wenn Sie diese Aussage durch TRI bekommen haben, haben Sie dann Ihre bestellte Leistung selbst gar nicht in Augenschein genommen? Wurde dort im Ersatzverkehr keine Qualitätskontrolle durchgeführt? Diese Folgefrage ist auch für Ihre Antwort zur Frage 4 interessant: Wenn Sie anscheinend im Ersatzverkehr keine Kontrolle durchgeführt haben, sodass Ihnen derartig gravierende Mängel aus Frage 2 über mehrere Tage hinweg nicht selbst aufgefallen sind, sodass Sie auf falsche Informationen von TRI zurückgreifen, Wie soll denn dann Ihr System der Strafzahlungen funktionieren, wenn offensichtlich keine (ausreichenden) Kontrollen stattfinden, auch im Bezug auf die Informationspflichten? Wenn Frage 2 Ihnen nicht aufgefallen ist, wird Frage 4 Ihnen erst recht nicht auffallen, da Sachverhalte der Frage 4 weniger oft anzutreffen sind als jene der Frage 2, wenn sie anzutreffen sind. Das ist die logische Schlussfolgerung. Fanden denn im besagtem Zeitraum ÜBERHAUPT Kontrollen durch die Besteller statt? Ihre Antwort auf Frage 5 ist zweideutig. Ich habe Ihnen explizit anfangs exakt geschrieben, dass ein Mitarbeiter von TRI in zivil ohne Kontrollgerät oder andere Ausstattung kontrolliert hat. Ihre Antwort stellt den Normalzustand dar. Daraus entnehme ich aus Ihrer Antwort im Umkehrschluss, dass der besagte TRI-Mitarbeiter, der mich in zivil und ohne Kontrollausstattung kontrolliert hat, hierzu nicht berechtigt war. Daraus ergibt sich die Folgefrage: Was werden Sie jetzt unternehmen, nachdem TRI eine unberechtigte Person hat Fahrscheine kontrollieren lassen? Zu diesem Punkt habe ich einen Verbesserungsvorschlag: In der Tschechei hat jeder Zugbegleiter einen SICHTBAREN Dienstausweis mit Lichtbild und einer anonymen Dienstnummer. Dieser Ausweis berechtigt die entsprechende Person zur Fahrscheinkontrolle. Warum wird ein ähnliches System nicht bei Ihnen verbindlich bei Vergaben vorgeschrieben, sodass man unberechtigte Kontrollen sofort erkennen und als Reisender entsprechend handeln kann? Mit freundlichen Grüßen Jens Peter Fey Anfragenr: 248758 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248758/
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Sehr geehrter Herr Fey, vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Anhang finden Sie den finalen Bescheid zu Ihrem Antra…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
IFG Antrag Ihre TRI Ersatzzugverkehre [#248758] - MeldungsID 138707
Datum
11. Juli 2022 15:19
Status
Sehr geehrter Herr Fey, vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Anhang finden Sie den finalen Bescheid zu Ihrem Antrag. Freundliche Grüße
Jens Peter Fey
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antworten sind teilweise absoluter sich-selbstwidersprechender Murks. Leider…
An Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Details
Von
Jens Peter Fey
Betreff
AW: IFG Antrag Ihre TRI Ersatzzugverkehre [#248758] - MeldungsID 138707 [#248758]
Datum
11. Juli 2022 15:34
An
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antworten sind teilweise absoluter sich-selbstwidersprechender Murks. Leider sind nun aufgrund Ihrer Antworten Folgefragen aufgetreten, welche ich gerne abermals geklärt haben möchte. Frage 1: Die von der Centralbahn angemietete DB Regio hat selbst eine Sicherheitsbescheinigung. Das heißt die DB Regio darf auch OHNE die Centralbahn als Vermieter von Personenverkehrsdienstleistungen durchführen. Sie darf dazu Fahrzeuge und Personal stellen. Macht Sie ja im übrigen Bundesgebiet ebenso auch bei Regelleistungen. Warum wurde nicht bei der DB Regio sofort bestellt, sondern erst über ein Drittes Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ihre Ausrede von Wegen Sicherheitsbescheinigung, blabla ist -sorry für die deutlichen Worte- einfach nur eine absolute Ausrede. Das können Sie jemanden erzählen, der keine höhere Eisenbahnbildung besitzt, aber leider nicht mir. Das war Steuergeldverschwendung, da DB Regio sofort und OHNE Wirken der Centralbahn hätte tätig werden können. Das DB Regio selbst als Öffentliches Verkehrsunternehmen zugelassen ist, können Sie der Internetseite des Eisenbahnbundesamtes entnehmen, falls Sie dies nicht wussten. Ihre Antwort zu Frage 1 ist deswegen absolute Makulatur. Frage 2: Ich berichtete davon, dass in der 1. Klasse KEINE Heizung war. Die erste Klasse ist kein Mehrzweckabteil. Ein Mehrzweckabteil wäre ein Fahrrad-/Rollstuhl- oder Kinderwagenbereich. Das lag hier nicht vor, sondern ein ganzer AB-Wagen (1/2-Klassewagen) Ein von mir unabhängiger Zeuge kann das außerdem bestätigen, dass in der 1. Klasse keine Heizung war. Er fuhr sogar an einem anderen Tag als ich. Das bedeutet, dass mindestens 1 Wagen an 3 Tagen ohne Heizung fuhr. WAGEN, nicht nur ein Mehrzweckabteil. Leider ergibt sich hieraus eine Folgefrage: Wenn Sie diese Aussage durch TRI bekommen haben, haben Sie dann Ihre bestellte Leistung selbst gar nicht in Augenschein genommen? Wurde dort im Ersatzverkehr keine Qualitätskontrolle durchgeführt? Diese Folgefrage ist auch für Ihre Antwort zur Frage 4 interessant: Wenn Sie anscheinend im Ersatzverkehr keine Kontrolle durchgeführt haben, sodass Ihnen derartig gravierende Mängel aus Frage 2 über mehrere Tage hinweg nicht selbst aufgefallen sind, sodass Sie auf falsche Informationen von TRI zurückgreifen, Wie soll denn dann Ihr System der Strafzahlungen funktionieren, wenn offensichtlich keine (ausreichenden) Kontrollen stattfinden, auch im Bezug auf die Informationspflichten? Wenn Frage 2 Ihnen nicht aufgefallen ist, wird Frage 4 Ihnen erst recht nicht auffallen, da Sachverhalte der Frage 4 weniger oft anzutreffen sind als jene der Frage 2, wenn sie anzutreffen sind. Das ist die logische Schlussfolgerung. Fanden denn im besagtem Zeitraum ÜBERHAUPT Kontrollen durch die Besteller statt? Ihre Antwort auf Frage 5 ist zweideutig. Ich habe Ihnen explizit anfangs exakt geschrieben, dass ein Mitarbeiter von TRI in zivil ohne Kontrollgerät oder andere Ausstattung kontrolliert hat. Ihre Antwort stellt den Normalzustand dar. Daraus entnehme ich aus Ihrer Antwort im Umkehrschluss, dass der besagte TRI-Mitarbeiter, der mich in zivil und ohne Kontrollausstattung kontrolliert hat, hierzu nicht berechtigt war. Daraus ergibt sich die Folgefrage: Was werden Sie jetzt unternehmen, nachdem TRI eine unberechtigte Person hat Fahrscheine kontrollieren lassen? Zu diesem Punkt habe ich einen Verbesserungsvorschlag: In der Tschechei hat jeder Zugbegleiter einen SICHTBAREN Dienstausweis mit Lichtbild und einer anonymen Dienstnummer. Dieser Ausweis berechtigt die entsprechende Person zur Fahrscheinkontrolle. Warum wird ein ähnliches System nicht bei Ihnen verbindlich bei Vergaben vorgeschrieben, sodass man unberechtigte Kontrollen sofort erkennen und als Reisender entsprechend handeln kann? Mit freundlichen Grüßen Jens Peter Fey Anfragenr: 248758 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248758/
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
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Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Juli 2022 15:35
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Sehr geehrter Herr Fey, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Anbei erhalten Sie einen weiteren Bescheid zu Ihrer …
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
IFG Antrag Ihre TRI Ersatzzugverkehre [#248758] - MeldungsID 138707 [#248758]
Datum
15. Juli 2022 08:09
Status
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrter Herr Fey, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Anbei erhalten Sie einen weiteren Bescheid zu Ihrer Anfrage. Freundliche Grüße