Ihre Warnung vor Schadsoftware in importierten Handys oder Tablets

Durch ihr Institut wurde heute eine Warnung vor Schadsoftware auf Android-Geräten in den Medien verbreitet. Dabei wurde empfohlen, betroffene oder verdächtige Geräte zurück zu schicken oder umzutauschen. Es wurde in keiner Weise auf die Möglichkeiten eingegangen, solche Software zu bereinigen oder Diagnoseprogramme laufen zu lassen. Ihr ganzes Statement dazu war banal und unverbindlich, wie es jeder bemühte Praktikant auch hätte formulieren können. Dabei suggeriert doch die Bezeichnung ihres Amtes die geballte Kompetenz. Warum kann das BSI nicht Werkzeuge zum Download bereit stellen, welche geeignet sind, diese Gefahr zu beseitigen? Oder aber den Import und Verkauf solcher Geräte unterbinden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2019
  • Frist
    28. März 2019
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Helmut Driesel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch ihr Instit…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Helmut Driesel
Betreff
Ihre Warnung vor Schadsoftware in importierten Handys oder Tablets [#59345]
Datum
26. Februar 2019 16:43
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch ihr Institut wurde heute eine Warnung vor Schadsoftware auf Android-Geräten in den Medien verbreitet. Dabei wurde empfohlen, betroffene oder verdächtige Geräte zurück zu schicken oder umzutauschen. Es wurde in keiner Weise auf die Möglichkeiten eingegangen, solche Software zu bereinigen oder Diagnoseprogramme laufen zu lassen. Ihr ganzes Statement dazu war banal und unverbindlich, wie es jeder bemühte Praktikant auch hätte formulieren können. Dabei suggeriert doch die Bezeichnung ihres Amtes die geballte Kompetenz. Warum kann das BSI nicht Werkzeuge zum Download bereit stellen, welche geeignet sind, diese Gefahr zu beseitigen? Oder aber den Import und Verkauf solcher Geräte unterbinden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helmut Driesel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Helmut Driesel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helmut Driesel
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Driesel, anbei erhalten Sie meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem Informa…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Ihre Warnung vor Schadsoftware in importierten Handys oder Tablets [#59345]
Datum
1. März 2019 15:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Driesel, anbei erhalten Sie meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Driesel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Mittlerweile wurden von den Herstellern Updates bereit…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Fwd: Re: Fwd: Ihre Warnung vor Schadsoftware in importierten Handys oder Tablets [#59345]
Datum
5. März 2019 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Driesel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Mittlerweile wurden von den Herstellern Updates bereitgestellt. Dies wurde auf unserer Internetseite zur Meldung vorinstallierter Schadsoftware aktualisiert. https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse2019/Warnung_vorinst_Schadsoftware_260219.html Mit freundlichen Grüßen