Illegale? Baumfällungen - hier Anzeige vom 7.3.2019 Waldowallee 115, 117, Schulbauoffensive Lichtenberg, Schulbau, Bauträger HOWOGE

-eine Antwort auf meine Anzeige vom 07.03.2019 um 16:35
- Prüfungsergebnis und Bescheid über die Ordnungsstrafe
- welche Maßnahmen
> zur Beweissicherung vorgenommen worden sind.
> vorort unternommen wurden

Auszug der Mail
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> Umweltamt Lichtenberg
> Ordnungswidrigkeitenamt Lichtenberg
> hiermit stelle ich eine Anzeige gegen die HOWOGE in einem besonders schweren Fall,
> 1. da die Fällung im Schutzzeitraum nach Naturschutzgesetz erfolgt ist
> 2. vorsätzlich, das trotz gestellten Antrag lt. telefonischer Auskunft des Umweltamts keine Genehmigung erfolgt ist
> 3. nach dem Zeitpunkt vorgenommen wurde, nachdem der Fotobeweis dem Bezirksamt Lichtenberg vorlag: wenige Meter vom Baugebiet am Rheinischen Viertel der auf der Roten Liste stehen Großer Eichenbockkäfer.
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> Zur Beweissicherung bitte ich um Amtshilfe mit einem Baumexperten den Fällzeitpunkt zu belegen.
> (Eingang Waldowallee/Rheinsteinstr)
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> Die Fällung muss gestern erfolgt ( 6.3.2019 vor 15h )sein,
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> 1. weil nur an diesem Tag am 6.3.2019 eine Motorsäge zu hören war (dieses Mal war sie deutlich leiser, insofern meine Falschannahme, dass es weit weg liegt)
> 2. weil ich am 6.3.2019 den Geruch frisch geschlagener Bäume gerochen hat (Ausfahrt nahe Rheinsteinstraße) und nur wegen diesem Geruch Fotos gemacht habe.
> Diese neuen Fotos habe ich mit den alten Fotos verglichen, erst danach war mir der Umfang des 2. Baumkahlschlags klar
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> Anlagen Orginalfotos :
> Wurden Ihnen per Mail übersandt

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  • Datum
    20. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
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Betreff
Illegale? Baumfällungen - hier Anzeige vom 7.3.2019 Waldowallee 115, 117, Schulbauoffensive Lichtenberg, Schulbau, Bauträger HOWOGE [#144056]
Datum
20. Mai 2019 17:23
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-eine Antwort auf meine Anzeige vom 07.03.2019 um 16:35 - Prüfungsergebnis und Bescheid über die Ordnungsstrafe - welche Maßnahmen > zur Beweissicherung vorgenommen worden sind. > vorort unternommen wurden Auszug der Mail ... > Umweltamt Lichtenberg > Ordnungswidrigkeitenamt Lichtenberg > hiermit stelle ich eine Anzeige gegen die HOWOGE in einem besonders schweren Fall, > 1. da die Fällung im Schutzzeitraum nach Naturschutzgesetz erfolgt ist > 2. vorsätzlich, das trotz gestellten Antrag lt. telefonischer Auskunft des Umweltamts keine Genehmigung erfolgt ist > 3. nach dem Zeitpunkt vorgenommen wurde, nachdem der Fotobeweis dem Bezirksamt Lichtenberg vorlag: wenige Meter vom Baugebiet am Rheinischen Viertel der auf der Roten Liste stehen Großer Eichenbockkäfer. > > Zur Beweissicherung bitte ich um Amtshilfe mit einem Baumexperten den Fällzeitpunkt zu belegen. > (Eingang Waldowallee/Rheinsteinstr) > > Die Fällung muss gestern erfolgt ( 6.3.2019 vor 15h )sein, > > 1. weil nur an diesem Tag am 6.3.2019 eine Motorsäge zu hören war (dieses Mal war sie deutlich leiser, insofern meine Falschannahme, dass es weit weg liegt) > 2. weil ich am 6.3.2019 den Geruch frisch geschlagener Bäume gerochen hat (Ausfahrt nahe Rheinsteinstraße) und nur wegen diesem Geruch Fotos gemacht habe. > Diese neuen Fotos habe ich mit den alten Fotos verglichen, erst danach war mir der Umfang des 2. Baumkahlschlags klar > > > > Anlagen Orginalfotos : > Wurden Ihnen per Mail übersandt
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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