Illegale Biogasanlage Bad Friedrichshall, Az 5-260/Lindl Werner

Sie verweigern mir den nach dem LIFG und dem UvWG beantragten Informationszugang zu den Ihnen vorliegenden Informationen vor dem 18.01.2018. Ihr Verhalten ist rechtswidrig, da es u. a. zum Vorteil der Betreiber dazu dient, der Staatskasse Einnahmen in Höhe von mehreren Millionen € vorzuenthalten und den Betreibern der Anlagen zu Vorteilen zu verhelfen!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Mai 2018
  • Frist
    10. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Werner Lindl
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie verweigern…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
Werner Lindl
Betreff
Illegale Biogasanlage Bad Friedrichshall, Az 5-260/Lindl Werner [#29687]
Datum
11. Mai 2018 19:10
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie verweigern mir den nach dem LIFG und dem UvWG beantragten Informationszugang zu den Ihnen vorliegenden Informationen vor dem 18.01.2018. Ihr Verhalten ist rechtswidrig, da es u. a. zum Vorteil der Betreiber dazu dient, der Staatskasse Einnahmen in Höhe von mehreren Millionen € vorzuenthalten und den Betreibern der Anlagen zu Vorteilen zu verhelfen!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen werner lindl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift werner lindl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Werner Lindl
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 11. Mai 2018 Sehr geehrter Herr Lindl, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer an die Po…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 11. Mai 2018
Datum
1. Juni 2018 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindl, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer an die Poststelle des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau gerichteten E-Mail vom 11. Mai 2018. Zu dem von Ihnen übermittelten Anliegen verweisen wir auf die umfassenden Ausführungen u. a. in den bisherigen Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Beste Grüße
Werner Lindl
AW: Ihre E-Mail vom 11. Mai 2018 [#29687] Sehr geehrter Damen und Herren, sgH Binkele, aus Ihrer Antwort ersehe i…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
Werner Lindl
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 11. Mai 2018 [#29687]
Datum
1. Juni 2018 12:01
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Damen und Herren, sgH Binkele, aus Ihrer Antwort ersehe ich, dass Sie mir nach wie vor den Informationszugang für alle Ihrem Hause vorliegenden Informationen, die ich beantragt hatte, verweigern! Dies ist zumindest Urkundenunterdrückung und daher strafbar! Bitte antworten Sie mir unverzüglich, d. h. bis zum 11.06.2018! Mit freundlichen Grüßen werner lindl Anfragenr: 29687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift werner lindl << Adresse entfernt >>
Werner Lindl
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Werner Lindl
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Illegale Biogasanlage Bad Friedrichshall, Az 5-260/Lindl Werner“ [#29687]
Datum
12. Juni 2018 16:46
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29687 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sich um eine versuchte Urkundenunterdrückung handelt, die mich in der Wahrnehmung meiner Rechte behindert und Dritten durch Machtmissbrauch dadurch Vorteile/Begünstigungen eingeräumt werden! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen werner lindl Anfragenr: 29687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 1. Juni 2018 Sehr geehrter Herr Lindl, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom …
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 1. Juni 2018
Datum
15. Juni 2018 14:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindl, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 1. Juni 2018. Zu dem von Ihnen übermittelten Anliegen verweisen wir erneut auf die umfassenden Ausführungen u. a. in den bisherigen Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Beste Grüße
Werner Lindl
Re: Ihre E-Mail vom 1. Juni 2018 [#29687] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ille…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
Werner Lindl
Betreff
Re: Ihre E-Mail vom 1. Juni 2018 [#29687]
Datum
28. Juli 2018 18:55
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Illegale Biogasanlage Bad Friedrichshall, Az 5-260/Lindl Werner“ vom 11.05.2018 (#29687) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen werner lindl Anfragenr: 29687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift werner lindl << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
AW: Ihre E-Mail vom 28. Juli 2018 Sehr geehrter Herr Lindl, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 28. Juli 2018
Datum
24. August 2018 09:37
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhreE-Mailvom11.Mai2018.eml
13,7 KB
IhreE-Mailvom1.Juni2018.eml
2,8 KB
8,7 KB


Sehr geehrter Herr Lindl, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 28. Juli 2018. Zu dem von Ihnen übermittelten Anliegen verweisen wir erneut auf die umfassenden Ausführungen u. a. in den bisherigen Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Die von Ihnen eingereichten Anfragen vom 11. Mai und vom 1. Juni 2018 wurden durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau am 1. Juni bzw. 15. Juni beantwortet. Beste Grüße
Werner Lindl
AW: Ihre E-Mail vom 28. Juli 2018 [#29687] Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren des W…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Werner Lindl
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 28. Juli 2018 [#29687]
Datum
3. September 2018 19:12
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren des WM, sehr geehrte Frau Minister Hoffmeister-Kraut, aus dritter Quelle und mit der Angabe "Vertraulich" liegen mir nunmehr die Stellungnahmen des MVI vom 07.04.2015/23.04.2014/09.05.2014 die an die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtages BW, Frau Böhlen gerichtet sind, vor! Darin wird u. a. bestätigt, dass dem MVI sowohl die Bau- als auch die Verfahrensakten durch die Stadt Bad Frhall (F) am 20.10.2014 vorgelegt wurden. Es ist Ihnen bekannt und bewusst, dass die Angaben des MVI an den Pet. ausschuß des Landtages in maßgeblichen Teilen unwahr sind und damit letztlich der Landtag getäuscht wurde! Bspw. verweise ich auf die Seite 4 unter 1., vierter Absatz, (Schr. v. 07.04.2015) "dass die Tatbestandsmerkmale des § 35, Abs. 1, Nr. 6 BauGB erfüllt seien" . Darüber hinaus verweise ich auf den bisherigen Schriftverkehr mit dem Hause MVI/WM, insbesondere auch auf den mit der Frau Minister geführten nachweisbaren Schriftverkehr, insbesondere vom 06.03. und 09.04.2018 und die Antwort des MVI vom 05.04.2018, Az 5-260/Lindl, Werner, die u. a. beinhaltete, dass die die rechtliche Beurteilung der Petitionen nicht fehlerhaft war. Mittlerweile und zeitnah gibt es die "Kleine Anfrage" Nr. 16/4619 des MdL Glück an die Staatsregierung. Dort kann das MVI /WM alle bisher abgegebenen Statements einbringen. gez. Werner Lindl Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Illegale Biogasanlage Bad Friedrichshall, Az 5-260/Lindl Werner“ vom 11.05.2018 (#29687) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 85 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen werner lindl Anfragenr: 29687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift werner lindl << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 28. Juli 2018 [#29687] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit best?tigt. Mit…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 28. Juli 2018 [#29687]
Datum
3. September 2018 19:17
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit best?tigt. Mit freundlichen Gr??en Im Auftrag
Werner Lindl
AW: Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 28. Juli 2018 [#29687] Sehr geehrt<< Anrede >> aus dritter …
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
Werner Lindl
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 28. Juli 2018 [#29687]
Datum
4. September 2018 12:31
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> aus dritter Quelle und mit der Angabe "Vertraulich" liegen mir nunmehr die Stellungnahmen des MVI vom 07.04.2015 und vom 23.04. und 09.05.2014, an die Vorsitzendes des Petitionsausschusses, Frau Böhlen gerichtet, vor! Darin wird u. a. bestätigt, dass dem MVI sowohl die Bau- als auch die Verfahrensakten durch die Stadt Bad Frhall am 20.10.2014 vorgelegt wurden. Es ist Ihnen bekannt und bewusst, dass die Angaben des MVI an den Petitionsausschuss des Landtages in maßgeblichen Teilen unwahr sind und damit letztlich der Landtag getäuscht wurde. Bspw. verweise ich auf die Seite 4 unter 1. vierter Absatz (Schr. v. 07.04.2015) "dass die Tatbestandsmerkmale des § 35, Abs. 1, Nr. 6 BauGB erfüllt seien"! Darüber hinaus verweise ich Schriftverkehr mit dem Hause MVI/WM insbesondere auch auf den mit Frau Minister geführten nachweisbaren Schriftverkehr vom 06.03. und 09.04.2018 und die Antwort dem MVI vom 05.04.2018, Az 5-260/Lindl, Werner, die u. a. beinhaltete, dass die rechtliche Beurteilung der Petitionen nicht fehlerhaft war. Mittlerweile und zeitnah gibt es eine "Kleine Anfrage" Nr. 16/4619 des MdL H. Glück an die Staatsregierung. Dort kann das MVI/WM alle bisher abgegebenen Statements einbringen! gez. Werner Lindl Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Illegale Biogasanlage Bad Friedrichshall, Az 5-260/Lindl Werner“ vom 11.05.2018 (#29687) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 86 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen werner lindl Anfragenr: 29687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift werner lindl << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
WG: Mein E-Mail-Schreiben via "fragdenstaat.de" vom 04.09.2018 zur Biogasanlage Bad Frhall Sehr geehrter…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
WG: Mein E-Mail-Schreiben via "fragdenstaat.de" vom 04.09.2018 zur Biogasanlage Bad Frhall
Datum
18. Oktober 2018 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lindl, die von Ihnen beigefügte Eingabe vom 4. September 2018 wurde bereits am 1. Oktober 2018 beantwortet. Die E-Mail, die an Ihre seinerzeit angegebene E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> versandt wurde, ist beigefügt. Beste Grüße

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