Illegale Fällung? Anzeige über eine Baumfällung im gesetzlich verbotenen Naturschutzzeitraumin der Waldowallee, direkt neben dem mobilen Ergänzungsbau der Richard Wagner Schule statt

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 13.3.2019 habe ich vergeblich versucht das Umweltamt unter den 90296-4250 (10.44 Uhr) und unter der 90296-4250 (10.44 Uhr) zu erreichen. Um 10.45 Uhr habe ich das Ordnungsamt telefonisch erreicht, und eine Baumfällung im gesetzlich verbotenen Naturschutzzeitraum angezeigt. Diese fand in der Waldowallee, direkt neben dem mobilen Ergänzungsbau der Richard Wagner Schule statt.

Bis zum 12.05.2019 habe ich zu dieser Anzeige noch keine Rückmeldung erhalten.

Hiermit bitte ich um und Unterlagen

-Information ob es sich um öffentliches Straßenland handelt (Zuständigkeit Ordnungsamt) oder nicht (Zuständigkeit Umweltamt)

-wann wer vorort war (Ordnungsamt oder Umweltamt)

-um die Fällgenehmigung

-den Baumfällungsgrund und seit wann der Baumfällungsgrund vorlag

-die Sondergenehmigung, für die Fällung im verbotenen nach Naturschutzgesetz geschützten Zeitraum

-Information warum ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht eingeleitet worden ist oder der Bescheid mit der Ordnungsstrafe

Bilder dieser Fällung, sowie das abfotografierte Schild des Fahrrzeugs des Baumfällers liegen Ihnen vor.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in am 13.3.2019 habe ich ver…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Illegale Fällung? Anzeige über eine Baumfällung im gesetzlich verbotenen Naturschutzzeitraumin der Waldowallee, direkt neben dem mobilen Ergänzungsbau der Richard Wagner Schule statt [#141205]
Datum
12. Mai 2019 17:35
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in am 13.3.2019 habe ich vergeblich versucht das Umweltamt unter den 90296-4250 (10.44 Uhr) und unter der 90296-4250 (10.44 Uhr) zu erreichen. Um 10.45 Uhr habe ich das Ordnungsamt telefonisch erreicht, und eine Baumfällung im gesetzlich verbotenen Naturschutzzeitraum angezeigt. Diese fand in der Waldowallee, direkt neben dem mobilen Ergänzungsbau der Richard Wagner Schule statt. Bis zum 12.05.2019 habe ich zu dieser Anzeige noch keine Rückmeldung erhalten. Hiermit bitte ich um und Unterlagen -Information ob es sich um öffentliches Straßenland handelt (Zuständigkeit Ordnungsamt) oder nicht (Zuständigkeit Umweltamt) -wann wer vorort war (Ordnungsamt oder Umweltamt) -um die Fällgenehmigung -den Baumfällungsgrund und seit wann der Baumfällungsgrund vorlag -die Sondergenehmigung, für die Fällung im verbotenen nach Naturschutzgesetz geschützten Zeitraum -Information warum ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht eingeleitet worden ist oder der Bescheid mit der Ordnungsstrafe Bilder dieser Fällung, sowie das abfotografierte Schild des Fahrrzeugs des Baumfällers liegen Ihnen vor. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Lichtenberg
Illegale Fällung Seher geehrte Antragsteller/in Antragsteller/in, zu Ihre Anfrage bitte ich um Ihren Anruf, Tel. …
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
Illegale Fällung
Datum
11. Juni 2019 10:36
Status
Warte auf Antwort
Seher geehrte Antragsteller/in Antragsteller/in, zu Ihre Anfrage bitte ich um Ihren Anruf, Tel. 902964288. Danke. Ferner bitte ich um Ihre Anschrift, zwecks Zustellung eines formalen Bescheides. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Illegale Fällung [#141205] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse habe ich hier in dieser Platform hinter…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Illegale Fällung [#141205]
Datum
11. Juni 2019 11:43
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse habe ich hier in dieser Platform hinterlegt. Würden Sie mir bitte den Bescheid vorab zumailen, wenn ich Ihnen meine private Mailadresse zumaile? Ich versuche Sie weiter telefonisch zu erreichen, leider habe ich Sie bei meinen beiden Versuchen noch nicht erreicht (Stimmt die Telefonnummer?) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 141205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Illegale Fällung [#141205] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Illegale Fällung?…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Illegale Fällung [#141205]
Datum
16. Juni 2019 15:55
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Illegale Fällung? Anzeige über eine Baumfällung im gesetzlich verbotenen Naturschutzzeitraumin der Waldowallee, direkt neben dem mobilen Ergänzungsbau der Richard Wagner Schule statt“ vom 12.05.2019 (#141205) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sie haben mir am 11.06.2019 telefonisch einen gemeinsamem Begehungstermin ist Aussicht gestellt, ebenso wie eine Auskunft per Mail bis 12.06.2019, ob es sich bei der Waldowallee 115, 117 sowie der Fläche neben der Richard Wagner Schule um private Bäume oder um Straßenbäume im öffentliches Straßenland handelt. (Ich habe am 14.6.2019 versucht telefonisch nachzufragen; beide Male zu verschiedenen Zeiten ist niemand ans Telefon gegangen.) Beide Flächen müssten Privateigentum sein, weil im Geoportal Berlin keine Bäume im"Baumbestand Berlin" eingetragen sind. <<E-Mail-Adresse>> (die Waldowallee ist die erste von oben nach unten durchgehend Straße (von rechts/Osten aus betrachtet, > oben rechts/ Ostseite der Gehweg Waldowallee 115, 117 > unten links/Westseite die Straßenbäume neben der Richard Wagner Schule (diese Anfrage hier betreffend). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 141205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Lichtenberg
AW: Illegale Fällung [#141205] Sehr geehrteAntragsteller/in die Beantwortung ihrer 6 Fragen zum Thema illegale Fä…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
AW: Illegale Fällung [#141205]
Datum
2. August 2019 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beantwortung ihrer 6 Fragen zum Thema illegale Fällungen u. Ersatzpflanzungen habe ich Ihnen per Post übersendet. Schönes Wochenendet. Mit freundlichen Grüßen