Illegale Fällung? Anzeige über eine Baumfällung im gesetzlich verbotenen Naturschutzzeitraumin der Waldowallee, direkt neben dem mobilen Ergänzungsbau der Richard Wagner Schule statt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 13.3.2019 habe ich vergeblich versucht das Umweltamt unter den 90296-4250 (10.44 Uhr) und unter der 90296-4250 (10.44 Uhr) zu erreichen. Um 10.45 Uhr habe ich das Ordnungsamt telefonisch erreicht, und eine Baumfällung im gesetzlich verbotenen Naturschutzzeitraum angezeigt. Diese fand in der Waldowallee, direkt neben dem mobilen Ergänzungsbau der Richard Wagner Schule statt.
Bis zum 12.05.2019 habe ich zu dieser Anzeige noch keine Rückmeldung erhalten.
Hiermit bitte ich um und Unterlagen
-Information ob es sich um öffentliches Straßenland handelt (Zuständigkeit Ordnungsamt) oder nicht (Zuständigkeit Umweltamt)
-wann wer vorort war (Ordnungsamt oder Umweltamt)
-um die Fällgenehmigung
-den Baumfällungsgrund und seit wann der Baumfällungsgrund vorlag
-die Sondergenehmigung, für die Fällung im verbotenen nach Naturschutzgesetz geschützten Zeitraum
-Information warum ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht eingeleitet worden ist oder der Bescheid mit der Ordnungsstrafe
Bilder dieser Fällung, sowie das abfotografierte Schild des Fahrrzeugs des Baumfällers liegen Ihnen vor.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Mai 2019
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15. Juni 2019
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