Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
TA-Luft 5.4.2.3 schreibt vor, Zementklinker in geschlossenen Räumen mit Absaugung zu lagern. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel und die Aufsichtsbehörde SGD-Nord haben über Jahre die Lagerung von Klinker im Freien, und in Behelfsgebäuden ohne Absaugung geduldet.
Zwar wurde der Betreiber des Zementwerks aufgefordert einen Bauantrag für eine konforme Lagerhaltung einzubringen, die Fristen wurden jedoch nicht eingehalten und der Vorgang wird verschleppt.
Wir möchten von der Kreisverwaltung und der Aufsichtsbehörde, und damit dem Landesumweltamt wissen, warum gesetzlich eindeutige Vorgaben der TA-Luft nicht durchgesetzt werden. Da das BImschG und die TA-Luft bundesweite Gesetze sind, die vom Landesministerium ignoriert werden wenden wir uns ans Bundesministerium.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 253216
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