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Illegale Mülldeponien

Von wie vielen illegalen Mülldeponien im Bundesgebiet haben Sie Kenntnis?
Wie viele davon liegen im Einzugsgebiet von Trinkwasser bzw. Grundwasser?
Welche Materialien werden offiziell und tatsächlich auf diesen Deponien gelagert und welche Schäden haben sie bereits angerichtet.
Wie teuer währ eine komplette Entsorgung der Deponien?
Wie wird rechtlich gegen die Betreiber bzw. Besitzer dieser Deponien vorgegangen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. März 2021
  • Frist
    14. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Von wie vielen illegalen M…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Illegale Mülldeponien [#214963]
Datum
12. März 2021 15:25
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von wie vielen illegalen Mülldeponien im Bundesgebiet haben Sie Kenntnis? Wie viele davon liegen im Einzugsgebiet von Trinkwasser bzw. Grundwasser? Welche Materialien werden offiziell und tatsächlich auf diesen Deponien gelagert und welche Schäden haben sie bereits angerichtet. Wie teuer währ eine komplette Entsorgung der Deponien? Wie wird rechtlich gegen die Betreiber bzw. Besitzer dieser Deponien vorgegangen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214963/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Enaio-Aktenplankennzeichen: 0723/001-2021.0027 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. März …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Illegale Mülldeponien [#214963]; Ihre Eingabe vom 12.03.2021
Datum
17. März 2021 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Enaio-Aktenplankennzeichen: 0723/001-2021.0027 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. März 2021, in der Sie um Auskunft über illegale Mülldeponien nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass ggfs. die für den Umweltbereich zuständigen Landesministerien der einzelnen Bundesländern über die begehrten Informationen verfügen könnten. Ich stelle Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen bei diesen erneut zu stellen. Nachfolgend eine Auflistung der Landesumweltministerien zu Ihrer weiteren Verwendung. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Behörde für Umwelt und Energie und Hansestadt Hamburg <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtshaft und Verbraucherschutz <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Naturschutz und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz des Landes Thüringen <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz des Landes NRW <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen