Imagefilm des LKA NRW

Anfrage an: Landeskriminalamt NRW

- die Kosten aufgeschlüsselt nach Posten für den Imagefilm "Systemabsturz. Und jetzt?"
- Auf welchen Plattformen Werbung geschaltet wurde und wie sich die Kosten auf die verschiedenen Plattformen aufschlüsseln
- Das Angebot und das Bestell- sowie das Bestätigungsschreiben sofern ein Unternehmen beauftragt wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Imagefilm des LKA NRW [#260695]
Datum
12. Oktober 2022 11:51
An
Landeskriminalamt NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Kosten aufgeschlüsselt nach Posten für den Imagefilm "Systemabsturz. Und jetzt?" - Auf welchen Plattformen Werbung geschaltet wurde und wie sich die Kosten auf die verschiedenen Plattformen aufschlüsseln - Das Angebot und das Bestell- sowie das Bestätigungsschreiben sofern ein Unternehmen beauftragt wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260695/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Imagefilm des LKA NRW“ vom 12.10.2022 (#260695…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Imagefilm des LKA NRW [#260695]
Datum
15. November 2022 01:18
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Imagefilm des LKA NRW“ vom 12.10.2022 (#260695) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeskriminalamt NRW
LKA NRW ZA 4 ZA4-57.03.01-763/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> …
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
WG: 221115_Anfrage zu Imagefilm des LKA NRW [#260695]
Datum
16. November 2022 13:06
Status
Warte auf Antwort
LKA NRW ZA 4 ZA4-57.03.01-763/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Sachstandsanfrage vom 15.11.2022. Die dort angeführte Bezugsnachricht vom 12.10.2022 ist gemäß Recherche hier leider nicht eingegangen und konnte daher nicht bearbeitet werden. Gründe hierfür sind mir nicht bekannt. Ihr Antrag wird nunmehr bearbeitet. Sie werden unaufgefordert ein Antwortschreiben bezüglich Ihres Anliegens erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Landeskriminalamt NRW
Antrag auf Informationszugang gemäß § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Informationen sind …
Von
Landeskriminalamt NRW
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang gemäß § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
17. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationen sind bei dem LKA NRW nicht vorhanden, Koordination lag bei LAFP NRW.