IMEI-Nummern: Erfassung / Nutzung / Speicherung

Anfrage an: Polizei Hamburg

- Dokumente die beschreiben mit welchen Mitteln die IMEI-Nummer im Rahmen einer Personenkontrolle erlangt werden kann.
- Dokumente die beschreiben mit welchen technischen Mitteln automatisiert IMEIs erfasst, gespeichert und zugeordnet werden können.
- Dokumente die die rechtliche Grundlage solcher Maßnahmen beschreiben.
- Dokumente die den Umgang mit eingesammelten IMEI-Nummern beschreiben (Löschfristen, Anwendung für Ermittlungen, Wer kann auf diese Daten zugreifen?, Zugriffsstatistiken, Maßnahmen zum Schutz vor Zugriff von Drittpersonen).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juli 2017
  • Frist
    15. August 2017
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IMEI-Nummern: Erfassung / Nutzung / Speicherung [#23899]
Datum
13. Juli 2017 13:43
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Dokumente die beschreiben mit welchen Mitteln die IMEI-Nummer im Rahmen einer Personenkontrolle erlangt werden kann. - Dokumente die beschreiben mit welchen technischen Mitteln automatisiert IMEIs erfasst, gespeichert und zugeordnet werden können. - Dokumente die die rechtliche Grundlage solcher Maßnahmen beschreiben. - Dokumente die den Umgang mit eingesammelten IMEI-Nummern beschreiben (Löschfristen, Anwendung für Ermittlungen, Wer kann auf diese Daten zugreifen?, Zugriffsstatistiken, Maßnahmen zum Schutz vor Zugriff von Drittpersonen).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Hamburg
Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 13.07.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in hinsichtlich Ihres Antrag…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 13.07.2017
Datum
8. August 2017 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hinsichtlich Ihres Antrages nach dem HmbTG vom 13.07.2017 wird auf angefügtes Schreiben verwiesen. Mit freundlichen Grüßen