iMessage zwischen BMF-Staatssekretär Schmidt und Kai Diekmann

# den Austausch per iMessage zwischen dem Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Herrn Wolfgang Schmidt und Kai Diekmann Im März 2020, der sich "allgemein auf das Thema Leerverkaufsverbote während der Corona-Pandemie bezog" (Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Anfrage, S. 11 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/267/1926785.pdf)

Mit Schwärzung personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    26. März 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: # den Austausch per iMessa…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
iMessage zwischen BMF-Staatssekretär Schmidt und Kai Diekmann [#213578]
Datum
24. Februar 2021 09:01
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
# den Austausch per iMessage zwischen dem Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Herrn Wolfgang Schmidt und Kai Diekmann Im März 2020, der sich "allgemein auf das Thema Leerverkaufsverbote während der Corona-Pandemie bezog" (Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Anfrage, S. 11 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/267/1926785.pdf) Mit Schwärzung personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213578/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
IFG-Antrag
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Antrag
Datum
29. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen