IMK-Bericht "PHW-Leitfaden - Überprüfung der Bezeichnung von PHW"

den IMK-Bericht "PHW-Leitfaden - Überprüfung der Bezeichnung von PHW"

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. November 2015
  • Frist
    11. Dezember 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IMK-Bericht "PHW-Leitfaden - Überprüfung der Bezeichnung von PHW" [#11850]
Datum
8. November 2015 18:20
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den IMK-Bericht "PHW-Leitfaden - Überprüfung der Bezeichnung von PHW"
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihr Antrag auf Überlassung des IMK-Berichts "PHW-Leitfaden - Überprüfung der Bezeichnung von PHW" Sehr g…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihr Antrag auf Überlassung des IMK-Berichts "PHW-Leitfaden - Überprüfung der Bezeichnung von PHW"
Datum
13. November 2015 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr o.g. Antrag ist per E-Mail vom 8. November 2015 in meinem Haus eingegangen und wird von mir unter dem Aktenzeichen III B 12 - 0301-8-15 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihr IFG-Antrag vom 08.11.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie den Bescheid zu Ihren o.g. Antra…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 08.11.2015
Datum
18. November 2015 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie den Bescheid zu Ihren o.g. Antrag. Ich bitte Sie, den Empfang unverzüglich elektronisch zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen