ImmerGrün Gruppe

Bilanzen der Grün Berlin Garten und Park GmbH von 1996 bis 2010
Bilanzen der Grün Berlin GmbH seit 2010
Bilanzen der Grün Berlin Service GmbH seit 2010
Bilanzen der GB infraVelo GmbH seit 2017
Bilanzen der IGA Berlin 2017 GmbH seit 2010
Bilanzen aller weiteren Beteiligungen oder Tochtergesellschaften der Grün Berlin GmbH.

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  • Datum
    29. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ImmerGrün Gruppe [#147332]
Datum
29. Mai 2019 20:51
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bilanzen der Grün Berlin Garten und Park GmbH von 1996 bis 2010 Bilanzen der Grün Berlin GmbH seit 2010 Bilanzen der Grün Berlin Service GmbH seit 2010 Bilanzen der GB infraVelo GmbH seit 2017 Bilanzen der IGA Berlin 2017 GmbH seit 2010 Bilanzen aller weiteren Beteiligungen oder Tochtergesellschaften der Grün Berlin GmbH. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Leider ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und …
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: ImmerGrün Gruppe [#147332]
Datum
3. Juni 2019 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Leider ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nicht der richtige Adressat. Bitte wenden Sie sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen