Immobilie „ Noeldekestrasse 17 “ (Alte Polizeiwache Harburg) - Städtisches Grundvermögen anstatt Bieterverfahren ?

Vorgänge über den fortgeschrittenen Status der Ankaufsverhandlungen mit der Eigentümerin HGV (Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungs­management mbH - http://hgv.hamburg.de/ ) zu der seit knapp vier (4) Jahren leerstehenden Immobilie "Noeldekestrasse 17" (alte Polizeiwache Harburg) und dem lfd. Interessenbekundungsverfahren seitens der Hamburg Kreativ Gesellschaft (HHKG - http://kreativgesellschaft.org/ )

Wir nehmen dabei Bezug auf das Telefonat am 08.10.2012 mit der Abteilung Immobilienmanagement / Dienstleister-Controlling (Herrn N. Plocksties) und die hierbei erhaltenen Informationen.

Den vollständigen Sachverhalt und die Vorgänge der letzten Wochen/Monate bis in 2011 entnehmen Sie dem Begleitschreiben, auf Seite 1-7 (PDF) - http://bit.ly/Tt0CHO .

Daraus in der Zusammenfassung des Fragekataloges, s. Seite 6 und 7 im Wesentlichen die Klärungspunkte:

· Warum geht die Finanzbehörde davon aus, dass bei diesem größeren Objekt N17 mit ca. 2400 qm die HHKG ohne adäquate Fachabteilungen (siehe IMPF-Struktur zum Vergleich) ein geeigneter Vermieter sein sollte ? (Diese Frage richtet sich sowohl auf die Kompetenzen wie auch bestehenden, eher geringen Umsatzgrößen der HHKG.)

· Welches (buchhalterische) Finanzkonstrukt und konkrete Vertragsgestaltungen (Kaufpreis, Bewertung des Restwertes, Aufwendungen zukünftiger Instandsetzungen, Betriebskosten) werden den Ankaufsverhandlungen mit der HGV zugrunde gelegt ?

· Welche Unterlagen bestehen über die Kalkulation des immobilen Restwertes, notwendigen Investitionen für Instandsetzungen/Modernisierungen und jährlicher Betriebskosten im Vollbetrieb ?

· Warum verweigert sich die HHKG angesichts der erheblichen rechtlichen Risiken (als Vermieter) einem offenen Bieterverfahren entsprechend unserem Angebot v. 14.09.2012 - zum Nachteil der Allgemeinheit ?

· Die Glaubwürdigkeit der HHKG in Bezug auf ihren eigentlichen Auftrag, als „neutraler Vermittler“ für Existenzgründungen der Kreativwirtschaft zu fungieren, ist bis zu einem gewissen Grade in Frage gestellt. – Stehen hier vielmehr, partikulare wirtschaftliche Interessen zur eigenen Umsatzsteigerung im Vordergrund ?
__________________

Wir fordern Sie zur Beantwortung und gemäß Hher Transparenzgesetz zur Offenlegung sämtlicher Unterlagen und Vorgänge auf… und erwarten auch, dass am 17.10.2012, mit Vorstellungstermin des Nutzungskonzeptes der HHKG bei der Eigentümerin HGV keine vorschnellen Entscheidungen / Vereinbarungen zu Lasten der Allgemeinheit getroffen werden.

Antwort verspätet

  • Datum
    16. Oktober 2012
  • Frist
    17. November 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Immobilie „ Noeldekestrasse 17 “ (Alte Polizeiwache Harburg) - Städtisches Grundvermögen anstatt Bieterverfahren ?
Datum
16. Oktober 2012 10:47
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Vorgänge über den fortgeschrittenen Status der Ankaufsverhandlungen mit der Eigentümerin HGV (Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungs­management mbH - http://hgv.hamburg.de/ ) zu der seit knapp vier (4) Jahren leerstehenden Immobilie "Noeldekestrasse 17" (alte Polizeiwache Harburg) und dem lfd. Interessenbekundungsverfahren seitens der Hamburg Kreativ Gesellschaft (HHKG - http://kreativgesellschaft.org/ ) Wir nehmen dabei Bezug auf das Telefonat am 08.10.2012 mit der Abteilung Immobilienmanagement / Dienstleister-Controlling (Herrn N. Plocksties) und die hierbei erhaltenen Informationen. Den vollständigen Sachverhalt und die Vorgänge der letzten Wochen/Monate bis in 2011 entnehmen Sie dem Begleitschreiben, auf Seite 1-7 (PDF) - http://bit.ly/Tt0CHO . Daraus in der Zusammenfassung des Fragekataloges, s. Seite 6 und 7 im Wesentlichen die Klärungspunkte: · Warum geht die Finanzbehörde davon aus, dass bei diesem größeren Objekt N17 mit ca. 2400 qm die HHKG ohne adäquate Fachabteilungen (siehe IMPF-Struktur zum Vergleich) ein geeigneter Vermieter sein sollte ? (Diese Frage richtet sich sowohl auf die Kompetenzen wie auch bestehenden, eher geringen Umsatzgrößen der HHKG.) · Welches (buchhalterische) Finanzkonstrukt und konkrete Vertragsgestaltungen (Kaufpreis, Bewertung des Restwertes, Aufwendungen zukünftiger Instandsetzungen, Betriebskosten) werden den Ankaufsverhandlungen mit der HGV zugrunde gelegt ? · Welche Unterlagen bestehen über die Kalkulation des immobilen Restwertes, notwendigen Investitionen für Instandsetzungen/Modernisierungen und jährlicher Betriebskosten im Vollbetrieb ? · Warum verweigert sich die HHKG angesichts der erheblichen rechtlichen Risiken (als Vermieter) einem offenen Bieterverfahren entsprechend unserem Angebot v. 14.09.2012 - zum Nachteil der Allgemeinheit ? · Die Glaubwürdigkeit der HHKG in Bezug auf ihren eigentlichen Auftrag, als „neutraler Vermittler“ für Existenzgründungen der Kreativwirtschaft zu fungieren, ist bis zu einem gewissen Grade in Frage gestellt. – Stehen hier vielmehr, partikulare wirtschaftliche Interessen zur eigenen Umsatzsteigerung im Vordergrund ? __________________ Wir fordern Sie zur Beantwortung und gemäß Hher Transparenzgesetz zur Offenlegung sämtlicher Unterlagen und Vorgänge auf… und erwarten auch, dass am 17.10.2012, mit Vorstellungstermin des Nutzungskonzeptes der HHKG bei der Eigentümerin HGV keine vorschnellen Entscheidungen / Vereinbarungen zu Lasten der Allgemeinheit getroffen werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Immobilie „ Noeldekestrasse 17 “ (Alte Polizeiwache Harburg) - Städtisches Grundvermögen anstatt Bieterverfahren ?
Datum
15. November 2012 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), die bei mir als dafür zuständige Stelle in der Finanzbehörde eingegangen ist. Sie baten um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Warum geht die Finanzbehörde davon aus, dass bei diesem größeren Objekt Nöldekestraße 17 mit ca. 2400 qm die HHKG ohne adäquate Fachabteilungen (siehe IMPF-Struktur zum Vergleich) ein geeigneter Vermieter sein sollte ? (Diese Frage richtet sich sowohl auf die Kompetenzen wie auch bestehenden, eher geringen Umsatzgrößen der HHKG.) 2. Welches (buchhalterische) Finanzkonstrukt und konkrete Vertragsgestaltungen (Kaufpreis, Bewertung des Restwertes, Aufwendungen zukünftiger Instandsetzungen, Betriebskosten) werden den Ankaufsverhandlungen mit der HGV zugrunde gelegt ? 3. Welche Unterlagen bestehen über die Kalkulation des immobilen Restwertes, notwendigen Investitionen für Instandsetzungen/Modernisierungen und jährlicher Betriebskosten im Vollbetrieb ? 4. Warum verweigert sich die HHKG angesichts der erheblichen rechtlichen Risiken (als Vermieter) einem offenen Bieterverfahren entsprechend unserem Angebot v. 14.09.2012 - zum Nachteil der Allgemeinheit ? 5. Die Glaubwürdigkeit der HHKG in Bezug auf ihren eigentlichen Auftrag, als „neutraler Vermittler“ für Existenzgründungen der Kreativwirtschaft zu fungieren, ist bis zu einem gewissen Grade in Frage gestellt. – Stehen hier vielmehr, partikulare wirtschaftliche Interessen zur eigenen Umsatzsteigerung im Vordergrund ? Vor Beantwortung der Fragen stellen wir klar, dass unser Mitarbeiter Herr Plocksties bei dem Telefonat am 8. Oktober erläuterte, dass er nicht der direkte Ansprechpartner für diesen Fall ist und den aktuellen Sachstand zur Immobilie Nöldekestraße 17 nicht genau vor Augen hat. Er bat Sie darum, die Fragen per Email zu übermitteln. Nach schriftlicher Vorlage der Fragen wurde eine zügige Prüfung des Sachverhaltes zugesichert. Auf Seite 5 Ihres Schreibens erläutern Sie zudem, dass Herr Plocksties nicht über das Gespräch mit der HHKG am 14.09.2012 in Kenntnis gesetzt wurde. Das ist soweit auch richtig, allerdings sei in diesem Zusammenhang richtig gestellt, dass Herr Plocksties gar nicht der zuständige Ansprechpartner für diesen Fall ist und dementsprechend natürlich auch gar nicht die Veranlassung bestand, ihn zu informieren. Die Finanzbehörde beantwortet die Fragen wie folgt: Ihre Anfrage wird bearbeitet. Da ggf. gemäß § 13 Abs. 2 HmbTG die Erteilung eines Bescheides erforderlich sein könnte, bitte ich um Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift. Hinsichtlich der möglicherweise entstehenden Kosten verweise ich auf § 13 Abs. 4 HmbTG. Darin heißt es: „Für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 werden Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 14. Dezember 2010“ (HmbGVBl. S. 667) in der jeweils geltenden Fassung erhoben.“ Über die Höhe der Gebühren ist demnach jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der Anforderungen des Gebührengesetzes zu entscheiden. Eine Aussage über die voraussichtliche Gebührenhöhe kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher nicht abgegeben werden. Für weitere Fragen zur Immobilie Nöldekestraße 17 wenden Sie sich bitte direkt an den Eigentümer, die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH“. Mit freundlichem Gruß Martina Lange Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde, Organisation und Zentrale Dienste, Infrastrukturreferat, FB 122 Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Tel.: + 49 40 428 23 - 1625 Fax: + 49 40 428 23 - 2249 E-Fax: + 49 40 427 923 - 106 E-Mail: <<E-Mailadresse>>