Immobilie „ Noeldekestrasse 17 “ (Alte Polizeiwache Harburg) - Städtisches Grundvermögen anstatt Bieterverfahren ?
Vorgänge über den fortgeschrittenen Status der Ankaufsverhandlungen mit der Eigentümerin HGV (Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH - http://hgv.hamburg.de/ ) zu der seit knapp vier (4) Jahren leerstehenden Immobilie "Noeldekestrasse 17" (alte Polizeiwache Harburg) und dem lfd. Interessenbekundungsverfahren seitens der Hamburg Kreativ Gesellschaft (HHKG - http://kreativgesellschaft.org/ )
Wir nehmen dabei Bezug auf das Telefonat am 08.10.2012 mit der Abteilung Immobilienmanagement / Dienstleister-Controlling (Herrn N. Plocksties) und die hierbei erhaltenen Informationen.
Den vollständigen Sachverhalt und die Vorgänge der letzten Wochen/Monate bis in 2011 entnehmen Sie dem Begleitschreiben, auf Seite 1-7 (PDF) - http://bit.ly/Tt0CHO .
Daraus in der Zusammenfassung des Fragekataloges, s. Seite 6 und 7 im Wesentlichen die Klärungspunkte:
· Warum geht die Finanzbehörde davon aus, dass bei diesem größeren Objekt N17 mit ca. 2400 qm die HHKG ohne adäquate Fachabteilungen (siehe IMPF-Struktur zum Vergleich) ein geeigneter Vermieter sein sollte ? (Diese Frage richtet sich sowohl auf die Kompetenzen wie auch bestehenden, eher geringen Umsatzgrößen der HHKG.)
· Welches (buchhalterische) Finanzkonstrukt und konkrete Vertragsgestaltungen (Kaufpreis, Bewertung des Restwertes, Aufwendungen zukünftiger Instandsetzungen, Betriebskosten) werden den Ankaufsverhandlungen mit der HGV zugrunde gelegt ?
· Welche Unterlagen bestehen über die Kalkulation des immobilen Restwertes, notwendigen Investitionen für Instandsetzungen/Modernisierungen und jährlicher Betriebskosten im Vollbetrieb ?
· Warum verweigert sich die HHKG angesichts der erheblichen rechtlichen Risiken (als Vermieter) einem offenen Bieterverfahren entsprechend unserem Angebot v. 14.09.2012 - zum Nachteil der Allgemeinheit ?
· Die Glaubwürdigkeit der HHKG in Bezug auf ihren eigentlichen Auftrag, als „neutraler Vermittler“ für Existenzgründungen der Kreativwirtschaft zu fungieren, ist bis zu einem gewissen Grade in Frage gestellt. – Stehen hier vielmehr, partikulare wirtschaftliche Interessen zur eigenen Umsatzsteigerung im Vordergrund ?
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Wir fordern Sie zur Beantwortung und gemäß Hher Transparenzgesetz zur Offenlegung sämtlicher Unterlagen und Vorgänge auf… und erwarten auch, dass am 17.10.2012, mit Vorstellungstermin des Nutzungskonzeptes der HHKG bei der Eigentümerin HGV keine vorschnellen Entscheidungen / Vereinbarungen zu Lasten der Allgemeinheit getroffen werden.
Antwort verspätet
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Datum16. Oktober 2012
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17. November 2012
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