Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 10.11.2020 wurde eine Studie zu Eigentümer*innen-Gruppen und ihrer Geschäftspraktiken auf dem Berliner Immobilienmarkt1 vorgestellt. Neben den bekannten börsennotierten Wohnungskonzernen sind viele Investmentfonds in Berlin unterwegs, oft anonym und steuervermeidend. Darunter befinden sich auch die in Luxemburg angesiedelten Victoria Immo Properties I-VIII Sarls und Albert Immo 1-6 Sarls. Bei den Fonds handelt es sich mutmaßlich um Vermögensverwaltungskonstruktionen einiger Erb*innen des Tetra-Pak-Gründers Ruben Rausing.

Ich bitte um Auskunft zu folgenden, möglichen Verwaltungsvorgängen:

1. Von wie vielen Grundstückskäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht)

2. Wo liegen diese Grundstücke? (Mit Bitte um Adressangabe)

3. Von wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Kenntnis, in denen ein Negativzeugnis nach § 28 BauGB beantragt wurde und Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl bzw. Victoria Immo Holdings I Sarl Verfahrensbeteiligte waren? (Mit Bitte um Angabe, wer Käufer oder Verkäufer war)

3.1 In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt das Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, § 25 BauGB oder nach § 27a BauGB ausgeübt? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkaufsrechtskonstellation)

3.2 In wie vielen Fällen wurde eine Abwendungsvereinbarung nach §27 BauGB unterzeichnet? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkaufsrechtskonstellation)

4. Von wie vielen Bauantragsverfahren, Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie Anträgen auf Zweckentfremdung von Wohnraum, in denen die Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl bzw. Victoria Immo Holdings I Sarl Verfahrensbeteiligte waren, hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach:

a. Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung,
b. Beantragung Zweckentfremdung von Wohnraum – Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung
c. Bauantrag flächenhafte energetische Sanierung
d. Bauantrag Aufzug oder Fassadengleiter
e. Bauantrag Balkone Loggien, Wintergärten und Terrassen
f. Bauantrag Wohnungsteilungen und/oder Wohnungszusammenlegungen
g. Grundrissänderungen

4.1 Wie viele Anträge wurden negativ beschieden? (Mit Bitte um Angabe der Gründe und Aufschlüsselung nach:

a. Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung
b. Beantragung Zweckentfremdung von Wohnraum - Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung
c. Bauantrag flächenhafte energetische Sanierung
d. Bauantrag Aufzug oder Fassadengleiter
e. Bauantrag Balkone Loggien, Wintergärten und Terrassen
f. Bauantrag Wohnungsteilungen und/oder Wohnungszusammenlegungen
g. Bauantrag Grundrissänderungen

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • Kosten dieser Information:
    175,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Am 10.11.2020 wurde eine Stud…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208656]
Datum
13. Januar 2021 19:51
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Am 10.11.2020 wurde eine Studie zu Eigentümer*innen-Gruppen und ihrer Geschäftspraktiken auf dem Berliner Immobilienmarkt1 vorgestellt. Neben den bekannten börsennotierten Wohnungskonzernen sind viele Investmentfonds in Berlin unterwegs, oft anonym und steuervermeidend. Darunter befinden sich auch die in Luxemburg angesiedelten Victoria Immo Properties I-VIII Sarls und Albert Immo 1-6 Sarls. Bei den Fonds handelt es sich mutmaßlich um Vermögensverwaltungskonstruktionen einiger Erb*innen des Tetra-Pak-Gründers Ruben Rausing. Ich bitte um Auskunft zu folgenden, möglichen Verwaltungsvorgängen: 1. Von wie vielen Grundstückskäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht) 2. Wo liegen diese Grundstücke? (Mit Bitte um Adressangabe) 3. Von wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Kenntnis, in denen ein Negativzeugnis nach § 28 BauGB beantragt wurde und Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl bzw. Victoria Immo Holdings I Sarl Verfahrensbeteiligte waren? (Mit Bitte um Angabe, wer Käufer oder Verkäufer war) 3.1 In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt das Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, § 25 BauGB oder nach § 27a BauGB ausgeübt? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkaufsrechtskonstellation) 3.2 In wie vielen Fällen wurde eine Abwendungsvereinbarung nach §27 BauGB unterzeichnet? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkaufsrechtskonstellation) 4. Von wie vielen Bauantragsverfahren, Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie Anträgen auf Zweckentfremdung von Wohnraum, in denen die Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl bzw. Victoria Immo Holdings I Sarl Verfahrensbeteiligte waren, hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach: a. Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung, b. Beantragung Zweckentfremdung von Wohnraum – Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung c. Bauantrag flächenhafte energetische Sanierung d. Bauantrag Aufzug oder Fassadengleiter e. Bauantrag Balkone Loggien, Wintergärten und Terrassen f. Bauantrag Wohnungsteilungen und/oder Wohnungszusammenlegungen g. Grundrissänderungen 4.1 Wie viele Anträge wurden negativ beschieden? (Mit Bitte um Angabe der Gründe und Aufschlüsselung nach: a. Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung b. Beantragung Zweckentfremdung von Wohnraum - Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung c. Bauantrag flächenhafte energetische Sanierung d. Bauantrag Aufzug oder Fassadengleiter e. Bauantrag Balkone Loggien, Wintergärten und Terrassen f. Bauantrag Wohnungsteilungen und/oder Wohnungszusammenlegungen g. Bauantrag Grundrissänderungen Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208656/
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.01.2021, die ich Ihnen gern für das Bezirksamt w…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
AW: Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208656]
Datum
27. Januar 2021 16:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.01.2021, die ich Ihnen gern für das Bezirksamt wie folgt beantworte: Für die Aktenrecherche und die Zusammenstellung zur Beantwortung Ihrer Fragen werden insgesamt etwa 7 Stunden benötigt. Die dafür anfallenden Verwaltungsgebühren werden sich voraussichtlich auf 250 Euro belaufen. Dem Bezirksamt sind derzeit keine schutzwürdigen Belange ersichtlich, die einer Beantwortung dieser Anfrage nach dem IFG entgegenstehen könnten. Daher wird nunmehr nach § 14, Abs. 2 IFG die Betroffene angehört, ob sie sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb von 2 Wochen äußern möchte. Danach erfolgt eine abschließende Entscheidung. Bitte teilen Sie mir bis 10.02.2021 mit, ob Sie angesichts der voraussichtlichen Kosten Ihre Anfrage aufrechterhalten möchten oder davon Abstand nehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> aufgrund der hohen Kosten nehme ich meinen Antrag vom 13.01.2021 zurück und …
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208656]
Datum
10. Februar 2021 11:13
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> aufgrund der hohen Kosten nehme ich meinen Antrag vom 13.01.2021 zurück und stelle zugleich folgenden Antrag: 1) Von wie vielen Grundstückskäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht und Adressangabe) 2) Von wie vielen Grundstücksverkäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht und Adressangabe) 3) Von wie vielen Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung in denen die Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl Verfahrensbeteiligte waren, hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Adressangabe) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208656/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> aufgrund der vegessen…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208656]
Datum
10. Februar 2021 12:28
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> aufgrund der vegessenen Formalia, muss ich abermals meinen vorherigen Antrag vom 10.02.2021 zurücknehmen und stelle zugleich folgenden Antrag: 1) Von wie vielen Grundstückskäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht und Adressangabe) 2) Von wie vielen Grundstücksverkäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht und Adressangabe) 3) Von wie vielen Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung in denen die Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl Verfahrensbeteiligte waren, hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Adressangabe) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208656/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.02.2021, die ich Ihnen gern für das Bezirksamt wie folg…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
AW: Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208656]
Datum
23. Februar 2021 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.02.2021, die ich Ihnen gern für das Bezirksamt wie folgt beantworte: Es werden für die Aktenrecherche und die Zusammenstellung für die Beantwortung ca. 4,0 Stunden benötigt. Gemäß Verwaltungsgebührenordnung Tarifstelle 1004 a) 2.-3. kann für die schriftliche Aktenauskunft je nach entstandenem Verwaltungsaufwand eine Gebühr innerhalb eines festgesetzten Rahmens erfolgen. Für eine einfache Auskunft wären es 5 bis 100 €, für eine umfangreiche Auskunft 100 bis 250 € und für eine Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht, könnten 250 bis 500 € veranschlagt werden. Aus unserer Sicht ist die zu erteilende Aktenauskunft der Nr. 3. – umfangreiche schriftliche Auskunft – zuzuordnen. Mithin ergibt sich eine Maximalgrenze in Höhe von 250 €. Da der Umfang der Auskunft mit dieser Anfrage vermindert wurde, wird ein Ermessen dahingehend ausgeübt, dass sich die voraussichtlichen Kosten auf ca. 200 € belaufen werden. Bitte teilen Sie mir bis 09.03.2021 mit, ob Sie angesichts der voraussichtlichen Kosten Ihre Anfrage aufrechterhalten möchten oder davon Abstand nehmen. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 9. März 2021 Sehr Antragsteller/in die o. g. Angelegenheit liegt mir vor und ist hier zum Geschäf…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 9. März 2021
Datum
12. März 2021 16:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die o. g. Angelegenheit liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.755 veraktet. Ich werde die Angelegenheit überprüfen, bitte jedoch um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
AW: Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre An…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
AW: Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
31. März 2021 15:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.03.2021, die ich Ihnen gern für das Bezirksamt wie folgt beantworte: Wir haben nochmals die Gebührenansätze in unserer Aufstellung für die IFG - Anfrage von Herrn Antragsteller/in geprüft. Nach wie vor sehen wir im Ergebnis den darin angegebenen zeitlichen Aufwand als gegeben an, da die inhaltlichen Arbeiten (außer die Zusammenstellung für die Beantwortung selbst) bereits durch die entsprechenden Dienstkräfte erbracht wurden. Insgesamt sind an der Beantwortung 3 Dienstkräfte mit unterschiedlichen Besoldungs-/ Vergütungsgruppen beteiligt gewesen. Die für die Auskunft ermittelten Stundenansätze sind ebenfalls realistisch aufgeführt. Wie ich Herrn Caspar bereits in meiner Mail vom 23. Februar 2021 geschrieben habe, erfolgt je nach entstandenem Verwaltungsaufwand die Gebührenfestsetzung für die schriftliche Aktenauskunft gemäß Verwaltungsgebührenordnung Tarifstelle 1004 a) 2.-3. innerhalb eines festgesetzten Rahmens. Für eine einfache Auskunft wären 5-100 €, für eine umfangreiche Auskunft 100-250 € und für eine Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht, könnten 250-500 € veranschlagt werden. Aus unserer Sicht ist die zu erteilende Aktenauskunft der Kategorie „umfangreiche schriftliche Auskunft“ zuzuordnen. Mithin ergibt sich eine Maximalgrenze für die Auskunft in Höhe von 250,- €. Die von uns angesetzte Gebühr in Höhe von 200,-€ liegt in diesem Rahmen. Das bestätigt auch eine Einschätzung durch unser Rechtsamt: „Von einer abschreckenden Wirkung der Gebühren kann nach den Gebührensätzen der Verwaltungsgebührenordnung nicht die Rede sein; dementsprechend weist das BlnIFG insoweit auch keine Schwachstelle auf (so aber Partsch LKV 2001, 98 (101)), (BeckOK InfoMedienR/Schirmer, 31. Ed. 1.2.2021, IFG § 16 Rn. 6).“ Obwohl der Umfang des neuerlichen Auskunftsersuchens nach IFG vermindert wurde, ist der von uns angegebene Verwaltungsaufwand als gerechtfertigt anzusehen. Es wurde bereits ein Ermessen dahingehend ausgeübt, dass nicht der Höchstsatz der Rahmengebühr angesetzt wurde. Somit bleibt es bei der von uns angesetzten Gebühr in Höhe von 200,- €. Eine Kopie dieses Schreibens geht an Herrn Antragsteller/in. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#208656] Sehr << Anrede >> vielen…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#208656]
Datum
16. April 2021 17:40
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Auskunft zu den voraussichtlich entstehenden Kosten. Obwohl sich der Verwaltungsaufwand beinahe halbiert und die Gebühr nur geringfügig vermindert, halte ich an der Auskunftsanfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208656/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Auskunft Immobilienbestände von Albert und Victoria Immo
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft Immobilienbestände von Albert und Victoria Immo
Datum
28. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen