Immunisierungsrate bei Masernimpfung

Bei allen gegen Masern geimpften Menschen: wie hoch ist die tatsächliche Immunisierungsrate? Nicht alle Menschen sprechen ja auf eine Impfung an.
Vielen Dank für die Beantwortung!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei allen gegen Mas…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Immunisierungsrate bei Masernimpfung [#141591]
Datum
13. Mai 2019 15:43
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei allen gegen Masern geimpften Menschen: wie hoch ist die tatsächliche Immunisierungsrate? Nicht alle Menschen sprechen ja auf eine Impfung an. Vielen Dank für die Beantwortung!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundl…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Immunisierungsrate bei Masernimpfung [#141591]
Datum
14. Mai 2019 07:20
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 13. Mai 2019 an das Bundesministerium für Gesundheit. …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Immunisierungsrate bei Masernimpfung [#141591]
Datum
14. Mai 2019 14:31
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGImmunisierungsratebeiMasernimpfung14.eml
17,8 KB
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1,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 13. Mai 2019 an das Bundesministerium für Gesundheit. Ich wurde gebeten Ihnen zu antworten. Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Sie fragen nach der Immunisierungsrate bei geimpften Personen, da nicht alle Menschen auf die Impfung ansprechen. Keine Impfung kann eine 100%ige Wirksamkeit garantieren. Die zweifache MMR-Impfung verhindert jedoch bei 93-99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei diesen erfolgreich Geimpften in der Regel zu lebenslanger Immunität [1]. Auch ein beobachtetes Absinken der IgG-Titer bei Geimpften über die Zeit bedeutet i.d.R. kein Nachlassen der Immunität, da die zelluläre Immunität fortbesteht [2]. Dafür spricht auch, dass relevante Masernausbrüche unter Geimpften bisher nicht aufgetreten sind [3]. Der überwiegende Anteil der Masernfälle in Deutschland betrifft Ungeimpfte und einmalig Geimpfte (Meldedaten des RKI). Die Ursachen für Impfversagen sind vielfältig. Es wird hier unterschieden zwischen primärem und sekundärem Impfversagen. Ein primäres Impfversagen tritt auf, wenn nach der Impfung keine nachweisbare Immunität entwickelt werden konnte. Das kann z.B. bei einer vorliegenden Immundefizienz der Fall sein oder durch Wechselwirkungen mit mütterlichen Antikörpern verursacht werden. Auch Fehler in der Impfstofflagerung oder bei der Impfung kommen als Gründe für ein primäres Impfversagen in Frage. Ein sekundäres Impfversagen liegt vor, wenn eine nur schwach entwickelte Immunität nach der Impfung im Laufe der Zeit nachlässt ("waning immunity"). Dieses Phänomen wird nur selten beobachtet. Personen, die trotz Impfung erkranken, haben meist einen leichteren oder untypischen Krankheitsverlauf der Masern im Vergleich zu Nicht-Geimpften und übertragen in der Regel keine Masernviren mehr. Literatur: 1. Uzicanin A, Zimmermann L: Field Effectiveness of Life Attenuated Measles-Containing Vaccines: A Review of Published Literature. JID 2011; 204: S133-S148 2. Davidkin I, Jokinen S et al.: Persistence of Measles, Mumps, and Rubella Antibodies in an MMR-Vaccinated Cohort: A 20-Year Follow-up. JID 2008; (197): 950-956 3. Peltola H, Jokinen S et al.: Measles, mumps, and rubella in Finland: 25 years of a nationwide elimination programme. Lancet 2008; (8): 796-803 Mit freundlichen Grüßen