Immunitätsnachweis

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Das RKI zitiert auf der Seite: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID…

Ja. Die STIKO hat ihre Impfempfehlung für Genesene auf Grundlage neuer Daten zur Immunogenität der COVID-19-Impfung bei von einer SARS-CoV-2-Infektion Genesenen aktualisiert.

Bei immungesunden Personen, die eine labordiagnostische gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollte eine einmalige Impfung in der Regel ab 6 Monate nach Genesung erwogen werden.

Meine Anfrage dazu:
Sehr verwundert hat mich als Arzt die verabschiedete Gesetzesinitiative für die Freiheiten von Genesenen, letztere sollen einen nicht älter als ein halbes Jahr zurückliegenden PCR oder POC Test vorlegen. Mich verwundert, dass entgegen anderen Infektionen, die wir über Antikörper nachweisen, hier eine andere Regelung gewählt wurde. Eine Einengung auf ein halbes Jahr halte ich ebenfalls für nicht begründbar, da man dieses dann ja bei geimpften auch im Zuge der Gleichbehandlung so regeln müsste. (auch aus immunologischer Sicht, da nicht klar ist, wie lange die Impfung schützt) Viele meiner Patienten haben in Erwartung der obigen Gesetzesregelung bereits aus eigener Tasche Antikörper Untersuchungen auf Spike Protein und neutralisierende Antikörper durchführen lassen, es sind alles Patienten, die keine oder fast keine Symptome hatten, und nie einen POC oder PCR Test haben durchführen lassen, auch nie einen ernsten Krankheitsverdacht begründeten. Außerdem setzt sich das RKI bewußt? über die Empfehlung der Ethikkommission hinweg, die auf Seite 15 der eigenen Stellungnahme auf den Antikörper Test hinweist als Nachweis einer durchgemachten Infektion. Quelle: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ… Zudem ist der PCR Test zu Recht wohl in der Kritik, weil er viel zu viele Zyklen (mehr als 30) misst. Somit erscheint es sehr fraglich, ob diejenigen, die positiv getestet wurden, überhaupt eine nennenswerte Immunreaktion hatten: Quelle: https://www.aerzteblatt.de/studieren/fo… Auch das CDC der USA hat deshalb eine Änderung der Zykluszahl CT auf 28 herunter beschlossen: COVID19 vaccine breakthrough case investigation Information for public health, clinical, and reference laboratories CDC. Um nun eine enorm große Klagewelle noch abwenden zu können, sollten also dringend die Regeln zur Bestimmung der Genesenen angepasst werden, eine Einschränkung auf ein halbes Jahr halte ich nach den Messergebnissen auch aus meiner eigenen Praxis sowie den internationalen (Nature: Langanhaltende, wahrscheinlich lebenslange Immunität: https://www.nature.com/articles/s41586-…
und RKI Erfahrungen für unhaltbar. Bei mir zeigen zwar auch Patienten einen Rückgang der Antikörper Spiegel, aber es gibt zudem ja die zelluläre Immunität, die offenbar sehr langfristig ist, siehe nature Arbeit. Dagegen hatten geimpfte Patienten, die ihre Antikörper wissen wollten, oftmals keine neutralisierenden Antikörper vorzuweisen, also da scheint wie auch international bewertet eine durchgemachte Infektion gegenüber einer Impfung meistens im Vorteil zu sein. Und das sollte ein Gesetz oder eine Verordnung berücksichtigen, es wäre sonst eine Abstrafung der Genesenen. Gerne möchte ich ein Statement des Helmholtz Zentrums anfügen, die auch die Arbeiten sehr gut zitieren, die bisher einen langfristigen Schutz für Genesene aufzeigen. Link: https://www.helmholtz.de/gesundheit/wie…
Ich wüsste nun gerne die wissenschaftlichen Grundlagen für die Entscheidung, dass nur ein in der Vergangenheit liegender PCR Test, und nicht ein Antikörperstatus - wie üblich - zum Immunitätsnachweis dienlich ist. Mich interessiert auch, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die halbjährige Gültigkeit des PCR Status bei Genesenen entschieden wurde. Die Frage, wie mit den nur in Quarantäne und nicht PCR getesteten Familienangehörigen verfahren werden soll, die aber nun Antikörper haben, stellt sich aus Gleichheits und Gerechtigkeitssicht auch. Eine neue Studie zeigt zudem, dass hier Genesene mit Geimpften gleichbehandelt werden sollten: Protection of previous SARS-CoV-2 infection is similar to that of BNT162b2 vaccine protection: A three-month nationwide experience from Israel - 24. April 2021 zu lesen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2021
  • Frist
    1. September 2021
  • 19 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das RKI zitiert a…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Immunitätsnachweis [#225841]
Datum
30. Juli 2021 15:02
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das RKI zitiert auf der Seite: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID… Ja. Die STIKO hat ihre Impfempfehlung für Genesene auf Grundlage neuer Daten zur Immunogenität der COVID-19-Impfung bei von einer SARS-CoV-2-Infektion Genesenen aktualisiert. Bei immungesunden Personen, die eine labordiagnostische gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollte eine einmalige Impfung in der Regel ab 6 Monate nach Genesung erwogen werden. Meine Anfrage dazu: Sehr verwundert hat mich [geschwärzt] die verabschiedete Gesetzesinitiative für die Freiheiten von Genesenen, letztere sollen einen nicht älter als ein halbes Jahr zurückliegenden PCR oder POC Test vorlegen. Mich verwundert, dass entgegen anderen Infektionen, die wir über Antikörper nachweisen, hier eine andere Regelung gewählt wurde. Eine Einengung auf ein halbes Jahr halte ich ebenfalls für nicht begründbar, da man dieses dann ja bei geimpften auch im Zuge der Gleichbehandlung so regeln müsste. (auch aus immunologischer Sicht, da nicht klar ist, wie lange die Impfung schützt) Viele [geschwärzt] Patienten haben in Erwartung der obigen Gesetzesregelung bereits aus eigener Tasche Antikörper Untersuchungen auf Spike Protein und neutralisierende Antikörper durchführen lassen, [geschwärzt] Patienten, die keine oder fast keine Symptome hatten, und nie einen POC oder PCR Test haben durchführen lassen, auch nie einen ernsten Krankheitsverdacht begründeten. Außerdem setzt sich das RKI bewußt? über die Empfehlung der Ethikkommission hinweg, die auf Seite 15 der eigenen Stellungnahme auf den Antikörper Test hinweist als Nachweis einer durchgemachten Infektion. Quelle: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ… Zudem ist der PCR Test zu Recht wohl in der Kritik, weil er viel zu viele Zyklen (mehr als 30) misst. Somit erscheint es sehr fraglich, ob diejenigen, die positiv getestet wurden, überhaupt eine nennenswerte Immunreaktion hatten: Quelle: https://www.aerzteblatt.de/studieren/fo… Auch das CDC der USA hat deshalb eine Änderung der Zykluszahl CT auf 28 herunter beschlossen: COVID19 vaccine breakthrough case investigation Information for public health, clinical, and reference laboratories CDC. Um nun eine enorm große Klagewelle noch abwenden zu können, sollten also dringend die Regeln zur Bestimmung der Genesenen angepasst werden, eine Einschränkung auf ein halbes Jahr halte ich nach den Messergebnissen [geschwärzt] sowie den internationalen (Nature: Langanhaltende, wahrscheinlich lebenslange Immunität: https://www.nature.com/articles/s41586-… und RKI Erfahrungen für unhaltbar. Bei mir zeigen zwar [geschwärzt] einen Rückgang der Antikörper Spiegel, aber es gibt zudem ja die zelluläre Immunität, die offenbar sehr langfristig ist, siehe nature Arbeit. Dagegen hatten geimpfte Patienten, die ihre Antikörper wissen wollten, oftmals keine neutralisierenden Antikörper vorzuweisen, also da scheint wie auch international bewertet eine durchgemachte Infektion gegenüber einer Impfung meistens im Vorteil zu sein. Und das sollte ein Gesetz oder eine Verordnung berücksichtigen, es wäre sonst eine Abstrafung der Genesenen. Gerne möchte ich ein Statement des Helmholtz Zentrums anfügen, die auch die Arbeiten sehr gut zitieren, die bisher einen langfristigen Schutz für Genesene aufzeigen. Link: https://www.helmholtz.de/gesundheit/wie… Ich wüsste nun gerne die wissenschaftlichen Grundlagen für die Entscheidung, dass nur ein in der Vergangenheit liegender PCR Test, und nicht ein Antikörperstatus - wie üblich - zum Immunitätsnachweis dienlich ist. Mich interessiert auch, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die halbjährige Gültigkeit des PCR Status bei Genesenen entschieden wurde. Die Frage, wie mit den nur in Quarantäne und nicht PCR getesteten Familienangehörigen verfahren werden soll, die aber nun Antikörper haben, stellt sich aus Gleichheits und Gerechtigkeitssicht auch. Eine neue Studie zeigt zudem, dass hier Genesene mit Geimpften gleichbehandelt werden sollten: Protection of previous SARS-CoV-2 infection is similar to that of BNT162b2 vaccine protection: A three-month nationwide experience from Israel - 24. April 2021 zu lesen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 225841 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 30.07.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.07.2021
Datum
30. Juli 2021 17:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0319. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
[Az. 2.13.04/0003#0319] Ihre Anfrage vom 30.07.2021 Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
[Az. 2.13.04/0003#0319] Ihre Anfrage vom 30.07.2021
Datum
16. August 2021 12:27
Status
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.07.2021, zu welcher wir Ihnen das Folgende mitteilen: Bei den von Ihnen formulierten Fragen handelt es sich ihrem Wortlaut nach nicht um eine Anfrage nach dem IFG gerichtet auf den Zugang zu amtlichen Informationen, sondern um eine allgemeine Anfragen, die grundsätzlich nur im Rahmen einer Bürgeranfrage beantwortet werden. Wir legen Ihre Anfrage daher so aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, die dem Robert Koch-Institut (RKI) hinsichtlich folgender Fragestellungen vorliegen: 1.a) Warum werden für den Nachweis einer Infektion PCR/POC anstelle von Antikörpertest verwendet? b) Was sind die wissenschaftlichen Grundlagen für die Entscheidung, dass nur ein in der Vergangenheit liegender PCR Test, und nicht ein Antikörperstatus - wie üblich - zum Immunitätsnachweis dienlich ist? c) Warum setzt sich das RKI (bewusst) über die Empfehlung des Ethikrates hinweg? 2. Warum gelten die Befreiungen für ungeimpfte Genesene (nur) 6 Monate und nicht länger im Vergleich zu Geimpften? Was ist die wissenschaftliche Grundlage "die halbjährige Gültigkeit des PCR-Status bei Genesenen"? 3. Wie soll mit den nur in Quarantäne verbliebenen und nicht PCR getesteten Familienangehörigen verfahren werden unter Gleichheits- und Gerechtigkeitsgesichtspunkten? Die nach dieser Auslegung von Ihnen verlangten amtlichen Informationen wurden durch das RKI, soweit sie diesem vorliegen, bereits veröffentlicht. Wir bitten Sie, diese selbstständig abzurufen. Im Einzelnen: 1.a) Warum werden für den Nachweis einer Infektion PCR/POC anstelle von Antikörpertest verwendet? b) Was sind die wissenschaftlichen Grundlagen für die Entscheidung, dass nur ein in der Vergangenheit liegender PCR Test, und nicht ein Antikörperstatus - wie üblich - zum Immunitätsnachweis dienlich ist? c) Warum setzt sich das RKI (bewusst) über die Empfehlung des Ethikrates hinweg? a) Bitte beachten Sie, dass das RKI nicht für die Gesetzgebung und/oder Durchführung der infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen zuständig ist. Bitte wenden Sie sich hierzu an die entsprechenden Stellen. Dass der Nachweis einer Corona-Infektion durch PCR-Test erfolgt, ist in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom 8. Mai 2021 festgelegt. Entsprechend stellen auch die Hinweise des RKI, z.B. in den FAQ auf der Website des RKI (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV...), auf den PCR-Test als einziges Mittel des Nachweises einer Infektion ab. Mittlerweile hat sich die Ständige Impfkommission (STIKO) jedoch in Ihrer 8. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung dahingehend geäußert, dass auch spezifische SARS-CoV-2-Antikörpernachweise prinzipiell geeignet sind, einen Zustand nach SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen. Eine entsprechende Änderung der Rechtslage kann jedoch erst nach Änderung der SchAusnahmV eintreten, für welche das RKI nicht zuständig ist. Der Beschluss der STIKO zur 8. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung wurden im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht, welches Sie im Anhang dieser E-Mail finden oder auf der Website des RKI abrufen können unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... Dort heißt es auszugsweise auf S. 27: "Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion erfolgen. Die spezifischen SARS-CoV-2-Antikörpernachweise, die in einem Labor erfolgen, welches akkreditiert ist und/oder nach RiLiBÄK [(Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen)] arbeitet, sind mittlerweile so zuverlässig, dass sie nunmehr prinzipiell geeignet sind, einen Zustand nach SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen. Unbeschadet dieser Tatsache kann die formale Definition einer gesicherten Infektion derzeit nicht ohne Weiteres geändert werden, da dies aufgrund der momentan gültigen Rechtsverordnung zu Nachteilen bei bestimmten Personen hinsichtlich ihres Status als Genesene oder vollständig Geimpfte führen würde (siehe COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom 8. Mai 2021). [...] Für den serologischen Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 stehen verschiedene CE-zertifizierte Testsysteme zur Verfügung. Zu Beginn der serologischen Labordiagnostik war man sich hinsichtlich der Zuverlässigkeit dieser Nachweisverfahrens noch unsicher. Inzwischen liegen jedoch Teste mit hoher Sensitivität und Spezifität vor, deren Qualität in Ringversuchen bestätigt wurde. " Häufig gestellte Fragen zum Thema CORONA-Impfung beantwortet das RKI unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV... Dort heißt es beispielsweise ("Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten?"): "Der Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion kann durch direkten Erregernachweis mittels PCR gesichert werden. Die spezifischen SARS-CoV-2-Antikörpernachweise, die in einem Labor erfolgen, welches akkreditiert ist und/oder nach RiLiBÄK arbeitet, sind mittlerweile so zuverlässig, dass sie nunmehr prinzipiell geeignet sind, einen Zustand nach SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen. Unbeschadet dieser Tatsache kann die formale Definition einer gesicherten Infektion derzeit nicht ohne Weiteres geändert werden, da dies aufgrund der momentan gültigen Rechtsverordnung zu Nachteilen bei bestimmten Personen hinsichtlich ihres Status als Genesene oder vollständig Geimpfte führen würde (siehe COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom 8. Mai 2021) und FAQ 'Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als geschützt?'" Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Impfempfehlung finden Sie unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV... Eine Sammlung weitere vom RKI veröffentlichter Informationen rund um das Thema Impfen und CORONA finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... Informationen zu den Impfstoffen, hinsichtlich derer für Fragen rund um Wirksamkeit und Sicherheit grundsätzlich das Paul Ehrlich-Institut (PEI), nicht das RKI, zuständig ist, können Sie auf der Website des PEI abrufen unter: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossie... b) s. hierzu bereits die Antwort zu Frage 1a). Bitte beachten Sie, dass der Nachweis nur einer bereits durchgemachten Infektion dient, welcher wiederum nach der SchAusnahmV zu einer Befreiung von Corona-Schutzmaßnahmen für einen Zeitraum von 6 Monaten führt. Ob mit dem Vorliegen eines positiven PCR-Tests in der Vergangenheit oder wann im Falle eines positiven Antikörpertests tatsächlich Immunität gegen SARS-CoV-2-Infektionen vorliegt, kann anhand der derzeitigen Datenlage noch nicht abschließend beantwortet werden. Genauere Informationen zur Frage der Immunität bei einer durchgemachten Corona-Infektion unter Angabe der Quellen aus der wissenschaftlichen Literatur können Sie im Epidemiologischen Steckbrief auf der Homepage des RKI erhalten, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Dort heißt es auszugsweise (unter "18. Immunität"): "Eine Infektion mit SARS-CoV-2 induziert die Bildung verschiedener Antikörper, die im Median in der zweiten Woche nach Symptombeginn nachweisbar sind (213). Auch neutralisierende Antikörper sind in der Regel am Ende der zweiten Woche nach Symptombeginn nachweisbar (124, 214, 215). Zwar können neutralisierende Antikörper über mehrere Monate nach Infektion nachgewiesen werden (216-219), jedoch nimmt der Titer der neutralisierenden wie auch der Gesamt-IgG-Antikörper, insbesondere bei Personen mit milder oder asymptomatischer Infektion, mit der Zeit wieder ab (220-222). Es ist unklar, zu welchem Grad die Antikörper-Titer mit einem Schutz vor einer Reinfektion oder schweren Erkrankung korrelieren. Auch die Bedeutung der zellvermittelten Immunreaktion im Rahmen der komplexen Immunantwort gegen SARS-CoV-2 ist noch Gegenstand der Forschung. Bei Erkrankten wurde eine T-Zell-Reaktivität gegen das Spike-Protein (223) sowie gegen weitere SARS-CoV-2-Proteine festgestellt (224, 225), die mit dem Nachweis neutralisierender (225, 226) bzw. Nukleocapsid-Antikörper korrelierten (227). T-Zellen wurden auch bei Infizierten festgestellt, die keine Antikörpertiter aufwiesen und asymptomatisch waren (228). Der Nachweis SARS-CoV-2-reaktiver T-Zellen früh nach Infektionsbeginn ist möglicherweise indikativ für einen leichten Verlauf der Erkrankung (229) und auch der Nachweis sowohl naiver als auch CD4- und CD8-positiver T-Zellen ist mit einem milderen Verlauf assoziiert (230). Für mindestens sechs bis acht Monate nach Symptombeginn konnten Antikörper gegen das Spike-Protein und auch mehrheitlich Spike-Protein-spezifische B-Zellen sowie T-Zell-Reaktivität nachgewiesen werden (231-233). Die B-Gedächtniszell-Antwort entwickelt sich während der ersten sechs Monate nach Infektion. Bei schweren COVID-19-Verläufen mit Todesfolge wurde eine Hemmung des B-Zell-Reifungsprozesses beschrieben (234). Es ist noch unklar, ob eine solche Störung auch bei milderen Verläufen auftritt. Möglicherweise trägt eine Antigenpersistenz zur Entwicklung der B-Zell-Antwort bei, die bei Reinfektion vor einer erneuten Erkrankung schützt (235). Aktuell werden zahlreiche potentielle immunologische Biomarker zur Detektion einer SARS-CoV-2-Infektion bzw. bezüglich ihrer Eignung für eine Prognoseabschätzung untersucht (236, 237). Darüber hinaus existieren Hinweise, dass sowohl beim Menschen als auch im Tiermodell eine geschlechtsspezifische Immunantwort die Schwere der Erkrankung beeinflusst (238, 239). Auch wenn die bisherigen Studienergebnisse keine protektive Immunität beweisen, legt der Nachweis potenter neutralisierender Antikörper einen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen mit erhöhter Überlebenswahrscheinlichkeit nahe. Diese Antikörper schützen zumindest partiell vor Reinfektionen mit aktuell zirkulierenden SARS-CoV-2-Stämmen (219, 240). Eine vorangegangene Infektion mit HCoV kann eine kreuzreaktive Immunantwort sowohl auf B- als auch auf T-Zell-Ebene auslösen. Die Studienlage zur Frage, ob und inwiefern HCoV-Antikörper bzw. kreuzreaktive neutralisierende Antikörper sowie eine kreuzreaktive T-Zellreaktivität möglicherweise einen Schutz vor einer schweren COVID-19-Erkrankung bieten, ist widersprüchlich (241-243). Erneute Infektionen, bei denen unterschiedliche Virusvarianten nachweisbar waren, werden selten berichtet (244-249). Eine solche Konstellation spricht - in Abgrenzung zu einer länger anhaltenden PCR-Positivität nach Infektion - für eine Reinfektion. Die Definition einer Reinfektion mit SARS-CoV-2 des RKI ist abrufbar unter www.rki.de/covid-19-meldepflicht. Da Reinfektionen bei endemischen Coronaviren (HCoV) vorkommen und die HCoV-Immunität mit der Zeit abnimmt, ist denkbar, dass - möglicherweise unbemerkt - auch Reinfektionen mit SARS-CoV-2 nicht ungewöhnlich sind (250, 251). Untersuchungen an Mitarbeitenden im Gesundheitsdienst ergaben, dass Antikörper nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion über mehrere Monate nachweisbar sind und Reinfektionen selten auftreten. Reinfizierte wiesen aber hohe Virusmengen im Nase-Rachenbereich auf und könnten SARS-CoV-2 somit potenziell übertragen, was die Bedeutung und konsequente Einhaltung der Schutzmaßnahmen unterstreicht (252)." Ausschnitt des Quellenverzeichnisses: 219. Lau EHY, Tsang OTY, Hui DSC, Kwan MYW, Chan W-h, Chiu SS, et al. Neutralizing antibody titres in SARS-CoV-2 infections. Nature communications. 2021;12(1):63. 220. Muecksch F, Wise H, Batchelor B, Squires M, Semple E, Richardson C, et al. Longitudinal analysis of serology and neutralizing antibody levels in COVID19 convalescents. The Journal of infectious diseases. 2020. 221. Seow J, Graham C, Merrick B, Acors S, Pickering S, Steel KJA, et al. Longitudinal observation and decline of neutralizing antibody responses in the three months following SARS-CoV-2 infection in humans. Nature Microbiology. 2020. 222. Ward H, Cooke G, Atchison C, Whitaker M, Elliott J, Moshe M, et al. Declining prevalence of antibody positivity to SARS-CoV-2: a community study of 365,000 adults. medRxiv. 2020:2020.10.26.20219725. 223. Braun J, Loyal L, Frentsch M, Wendisch D, Georg P, Kurth F, et al. SARS-CoV-2-reactive T cells in healthy donors and patients with COVID-19. Nature. 2020;587(7833):270-4. 224. Grifoni A, Weiskopf D, Ramirez SI, Mateus J, Dan JM, Moderbacher CR, et al. Targets of T Cell Responses to SARS-CoV-2 Coronavirus in Humans with COVID-19 Disease and Unexposed Individuals. Cell. 2020. 225. Le Bert N, Tan AT, Kunasegaran K, Tham CYL, Hafezi M, Chia A, et al. SARS-CoV-2-specific T cell immunity in cases of COVID-19 and SARS, and uninfected controls. Nature. 2020;584(7821):457-62. 226. Ni L, Ye F, Cheng ML, Feng Y, Deng YQ, Zhao H, et al. Detection of SARS-CoV-2-Specific Humoral and Cellular Immunity in COVID-19 Convalescent Individuals. Immunity. 2020. 227. Zuo J, Dowell A, Pearce H, Verma K, Long H, Begum J, et al. Robust SARS-CoV-2-specific T-cell immunity is maintained at 6 months following primary infection. bioRxiv. 2020:2020.11.01.362319. 228. Sekine T, Perez-Potti A, Rivera-Ballesteros O, Strålin K, Gorin J-B, Olsson A, et al. Robust T cell immunity in convalescent individuals with asymptomatic or mild COVID-19. Cell. 2020. 229. Tan AT, Linster M, Tan CW, Le Bert N, Chia WN, Kunasegaran K, et al. Early induction of SARS-CoV-2 specific T cells associates with rapid viral clearance and mild disease in COVID-19 patients. bioRxiv. 2020:2020.10.15.341958. 230. Rydyznski Moderbacher C, Ramirez SI, Dan JM, Grifoni A, Hastie KM, Weiskopf D, et al. Antigen-Specific Adaptive Immunity to SARS-CoV-2 in Acute COVID-19 and Associations with Age and Disease Severity. Cell. 2020;183(4):996-1012.e19. 231. Dan JM, Mateus J, Kato Y, Hastie KM, Yu ED, Faliti CE, et al. Immunological memory to SARS-CoV-2 assessed for up to 8 months after infection. Science. 2021:eabf4063. 232. Sherina N, Piralla A, Du L, Wan H, Kumagai-Braesch M, Andréll J, et al. Persistence of SARS-CoV-2-specific B and T cell responses in convalescent COVID-19 patients 6–8 months after the infection. Med. 2021;2(3):281-95.e4. 233. Turner JS, Kim W, Kalaidina E, Goss CW, Rauseo AM, Schmitz AJ, et al. SARS-CoV-2 infection induces long-lived bone marrow plasma cells in humans. Nature. 2021. 234. Kaneko N, Kuo H-H, Boucau J, Farmer JR, Allard-Chamard H, Mahajan VS, et al. Loss of Bcl-6-expressing T follicular helper cells and germinal centers in COVID-19. Cell. 2020. 235. Gaebler C, Wang Z, Lorenzi JCC, Muecksch F, Finkin S, Tokuyama M, et al. Evolution of antibody immunity to SARS-CoV-2. Nature. 2021. 236. Chevrier S, Zurbuchen Y, Cervia C, Adamo S, Raeber ME, de Souza N, et al. A distinct innate immune signature marks progression from mild to severe COVID-19. Cell Reports Medicine. 2020:100166. 237. Bastard P, Rosen LB, Zhang Q, Michailidis E, Hoffmann H-H, Zhang Y, et al. Autoantibodies against type I IFNs in patients with life-threatening COVID-19. Science. 2020;370(6515):eabd4585. 238. Golden JW, Cline CR, Zeng X, Garrison AR, Carey BD, Mucker EM, et al. Human angiotensin-converting enzyme 2 transgenic mice infected with SARS-CoV-2 develop severe and fatal respiratory disease. JCI insight. 2020. 239. Takahashi T, Ellingson MK, Wong P, Israelow B, Lucas C, Klein J, et al. Sex differences in immune responses that underlie COVID-19 disease outcomes. Nature. 2020. 240. Edara V-V, Pinsky BA, Suthar MS, Lai L, Davis-Gardner ME, Floyd K, et al. Infection and Vaccine-Induced Neutralizing-Antibody Responses to the SARS-CoV-2 B.1.617 Variants. New England Journal of Medicine. 2021. 241. Ng KW, Faulkner N, Cornish GH, Rosa A, Harvey R, Hussain S, et al. Preexisting and de novo humoral immunity to SARS-CoV-2 in humans. Science. 2020:eabe1107. 242. Poston D, Weisblum Y, Wise H, Templeton K, Jenks S, Hatziioannou T, et al. Absence of SARS-CoV-2 neutralizing activity in pre-pandemic sera from individuals with recent seasonal coronavirus infection. medRxiv. 2020:2020.10.08.20209650. 243. Bacher P, Rosati E, Esser D, Martini GR, Saggau C, Schiminsky E, et al. Low-Avidity CD4+ T Cell Responses to SARS-CoV-2 in Unexposed Individuals and Humans with Severe COVID-19. Immunity. 2020. 244. To KK, Hung IF, Ip JD, Chu AW, Chan WM, Tam AR, et al. COVID-19 re-infection by a phylogenetically distinct SARS-coronavirus-2 strain confirmed by whole genome sequencing. Clinical infectious diseases : an official publication of the Infectious Diseases Society of America. 2020. 245. Van Elslande J, Vermeersch P, Vandervoort K, Wawina-Bokalanga T, Vanmechelen B, Wollants E, et al. Symptomatic SARS-CoV-2 reinfection by a phylogenetically distinct strain. Clinical infectious diseases : an official publication of the Infectious Diseases Society of America. 2020. 246. Prado-Vivar BB-W, M Guadalupe,J . (September 3, 2020). Available at SSRN: https://ssrn.com/abstract=3686174 or http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3686174 COVID-19 Re-Infection by a Phylogenetically Distinct SARS-CoV-2 Variant, First Confirmed Event in South America 2020 [updated September 3, 2020. Available from: https://ssrn.com/abstract=3686174. 247. Larson D, Brodniak SL, Voegtly LJ, Cer RZ, Glang LA, Malagon FJ, et al. A Case of Early Re-infection with SARS-CoV-2. Clinical Infectious Diseases. 2020. 248. Tillett RL, Sevinsky JR, Hartley PD, Kerwin H, Crawford N, Gorzalski A, et al. Genomic evidence for reinfection with SARS-CoV-2: a case study. The Lancet Infectious Diseases. 249. Selhorst P, Van Ierssel S, Michiels J, Mariën J, Bartholomeeusen K, Dirinck E, et al. Symptomatic SARS-CoV-2 re-infection of a health care worker in a Belgian nosocomial outbreak despite primary neutralizing antibody response. medRxiv. 2020:2020.11.05.20225052. 250. Callow KA, Parry HF, Sergeant M, Tyrrell DA. The time course of the immune response to experimental coronavirus infection of man. Epidemiology and infection. 1990;105(2):435-46. 251. Edridge AWD, Kaczorowska J, Hoste ACR, Bakker M, Klein M, Loens K, et al. Seasonal coronavirus protective immunity is short-lasting. Nature medicine. 2020. 252. Hall V, Foulkes S, Charlett A, Atti A, Monk EJM, Simmons R, et al. Do antibody positive healthcare workers have lower SARS-CoV-2 infection rates than antibody negative healthcare workers? Large multi-centre prospective cohort study (the SIREN study), England: June to November 2020. medRxiv. 2021:2021.01.13.21249642. c) Das RKI ist für die rechtliche Ausgestaltung der infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen nicht zuständig (s. hierzu bereits Frage Nr. 1a)). Das RKI setzt sich auch nicht über die Empfehlung des Ethikrates hinweg. In der von Ihnen angesprochenen Stellungnahme (https://www.ethikrat.org/fileadmin/Pu...) spricht der Ethikrat zwar den Nachweis durch Antikörpertests an, betont jedoch auf den darauffolgenden Seiten (14 ff.) gerade die hiermit verbundenen Schwierigkeiten und Einschränkungen. Eine Empfehlung spricht er nicht aus, vielmehr endet er mit dem Fazit (S. 17): "Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Sachstand zu Immunität und Infektiosität bei SARS-CoV-2 sich schnell entwickelt, jedoch derzeit noch sehr unvollständig ist." 2. Warum gelten die Befreiungen für ungeimpfte Genesene (nur) 6 Monate und nicht länger im Vergleich zu Geimpften? Was ist die wissenschaftliche Grundlage "die halbjährige Gültigkeit des PCR-Status bei Genesenen"? Siehe hierzu bereits Antwort zu Frage Nr. 1b): Die Immunität von Genesenen ist, insbesondere vor dem Hintergrund verschiedener kursierender Varianten, weiterhin Untersuchungsgegenstand der Wissenschaft. Von wissenschaftlicher Seite wird davon ausgegangen, dass der Schutz für Genesene ca. 6 bis 8 Monate anhält. Aus Gründen der Sicherheit wurde der niedrige Wert gewählt. Genauere Informationen zur Frage der Immunität bei einer durchgemachten Corona-Infektion unter Angabe der Quellen aus der wissenschaftlichen Literatur können Sie im Epidemiologischen Steckbrief auf der Homepage des RKI erhalten, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Dort heißt es auszugsweise: "Für mindestens sechs bis acht Monate nach Symptombeginn konnten Antikörper gegen das Spike-Protein und auch mehrheitlich Spike-Protein-spezifische B-Zellen sowie T-Zell-Reaktivität nachgewiesen werden (231-233)." Ausschnitt des Quellenverzeichnisses: 231. Dan JM, Mateus J, Kato Y, Hastie KM, Yu ED, Faliti CE, et al. Immunological memory to SARS-CoV-2 assessed for up to 8 months after infection. Science. 2021:eabf4063. 232. Sherina N, Piralla A, Du L, Wan H, Kumagai-Braesch M, Andréll J, et al. Persistence of SARS-CoV-2-specific B and T cell responses in convalescent COVID-19 patients 6–8 months after the infection. Med. 2021;2(3):281-95.e4. 233. Turner JS, Kim W, Kalaidina E, Goss CW, Rauseo AM, Schmitz AJ, et al. SARS-CoV-2 infection induces long-lived bone marrow plasma cells in humans. Nature. 2021. 3. Wie soll mit den nur in Quarantäne verbliebenen und nicht PCR getesteten Familienangehörigen verfahren werden unter Gleichheits- und Gerechtigkeitsgesichtspunkten? Hierzu verweisen wir auf das oben Gesagte. Das RKI ist für die rechtliche Festlegung der Maßnahmen und deren Ausnahmen nicht zuständig. Eine darüber hinausgehende Aufarbeitung liegt dem Robert Koch-Institut nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen