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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Impferlässe

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum: 22. Juni 2021 Seite 1 von 3 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an                                       Aktenzeichen V A 3 bei Antwort bitte angeben Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte Telefon 0211 855- in Nordrhein-Westfalen Telefax 0211 855- impfung-corona@mags.nrw.de nachrichtlich Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Westfalen-Lippe Zahnärztekammer Nordrhein Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Pflegeverbände Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags.nrw.de Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 www.mags.nrw Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung vom 18. Juni 2021 Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Sehr geehrte Damen und Herren, Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium das weitere Impfgeschehen in Nordrhein-Westfalen ist wie folgt fortzuset- zen.
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Abruf der bestehenden Kontingente für Erstimpfungen                       Seite 2 von 3 Die zum Stichtag 17. Juni 2021 bestehenden Kontingente der Impfzen- tren für Erstimpfungen (folgend „Altkontingente“ genannt) können – ver- teilt auf den Zeitraum vom 28. Juni bis zum 15. August 2021 (KW 26-32) – in gleich großen Tranchen abgerufen werden. Hierzu wird das MAGS die Altkontingente im Online-Bestellportal zunächst streichen. Für den oben genannten Zeitraum wird den Impfzentren sodann wöchentlich ein Anteil in Höhe von jeweils 14% des Altkontingentes über das Bestellportal zur Verfügung gestellt. Die aus den Altkontingenten resultierenden Impfstoffmengen sind ent- sprechend der jeweils aktuellen Erlasslage zu verwenden. Zunächst also für eine Terminvereinbarung entsprechend Punkt 1 des Erlasses zur Imp- fung der Bevölkerung gegen Covid-19 vom 18. Juni 2021. Das oben beschriebene Vorgehen ist erforderlich, da die Aufsummierung der in der Vergangenheit zugewiesenen Kontingente eine Größenord- nung erreicht hat, die keinen ungesteuerten Impfstoffabfluss aus dem Zentrallager des Landes erlaubt. Denn durch einen zu umfangreichen Ab- ruf des Kontingentes in kurzer Zeit ergeben sich Risiken in Bezug auf die Sicherstellung der notwendigen Impfstoffmengen für Zweitimpfungen. Ausgenommen von dem beschriebenen Vorgehen sind ausschließlich die Kontingente des Impfstoffs der Firma Johnson & Johnson.
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Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Im Auftrag Gerhard Herrmann
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