210802_35.Erlass_zurImpfungderBevlkerunggegenCovid-19final_konvertiert

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Impferlässe

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Entwurf/erstellt von:                                                2. August 2021 Az.:             VA3 Ref.Leitung:                                      Raum:      Tel.: Autor/in:                                         Raum:      Tel.: eMail:           impfung-corona@mags.nrw.de                  Fax: Haus: Kopf:            MAGS-Standard 1)   An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte in Nordrhein-Westfalen nachrichtlich /var/www/fragdenstaat.de/storage/files/foi/a8/26/a5/a826a51a903d590ea2013e074ced54208d2b40608cc4c11f6763b00403aa9478.docx Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Westfalen-Lippe Zahnärztekammer Nordrhein Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Pflegeverbände Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung vom 22. Juli 2021 Sehr geehrte Damen und Herren, 1/4
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das weitere Impfgeschehen in Nordrhein-Westfalen ist wie folgt fortzusetzen: 1. Impfangebote für Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs Um eine möglichst hohe Durchimpfungsquote – auch bei Jugendlichen und    jungen   Erwachsenen      –  zu   erreichen, sollen  besondere Impfangebote    für  Schülerinnen    und    Schüler der   Berufskollegs geschaffen werden. Zu Beginn des neuen Schuljahres 2021/2022 (ab dem 18. August 2021) sind hierzu Impfangebote durch die Kreise und kreisfreien Städte innerhalb der Impfzentren zu schaffen. Alternativ können auch aufsuchende mobile Impfangebote an oder in den Berufskollegs eingerichtet werden. In diesen Fällen ist das Einvernehmen mit dem Schulträger und der Schulleitung herzustellen. Die Impfangebote richten sich sowohl an Schülerinnen und Schüler, als auch an Beschäftigte der Berufskollegs. Die Kreise und kreisfreien Städte stimmen die Organisation dieser Angebote mit den Berufskollegs ab. Die Berufskollegs unterstützen sie bei der Vermittlung wichtiger Informationen zu den Impfangeboten und ggf. bei der Organisation dieser Impfangebote. 2. Lagerhaltung und Bestellwesen in den Impfzentren Derzeit erreichen das Zentrallager des Landes zunehmend größere Mengen an von Impfzentren zurückgegebenen Impfstoffen. Um einem damit verbundenen möglichen Verfall entgegenzuwirken und die 2/4
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erneute Verteilung zu erleichtern, ist die Lagerhaltung in den Impfzentren wie folgt zu ändern: 2.1 Reduzierung der dezentralen Lagerhaltung Die Lagerung von Impfstoff in den Impfzentren ist auf einen Wochenbedarf zu reduzieren. Die Bestellungen sind entsprechend anzupassen. 2.2 Rückgabe von Impfstoffen an das Landeslager An das Landeslager dürfen ausschließlich Impfstoffe mit einer Resthaltbarkeit von 14 Tagen ab Abholdatum zurückgegeben werden, um eine erneute Verteilung sowie Verwendung in anderen Impfzentren sicherzustellen. Auch dürfen nur durch das Land ausgelieferte Impfstoffe zurückgegeben werden. Eine Rücknahme von Impfstoffen aus anderen Bereichen (z. B. Apotheken, Arztpraxen) ist ausgeschlossen. Der Rücknahmewunsch ist an   das Funktionspostfach     coronaimpfbestellung@mags.nrw.de     zu richten. Impfstoff der Firma AstraZeneca wird in einer separaten Aktion vom Land zurück in das Landeslager geholt. Weitere Informationen hierzu folgen in den kommenden Tagen. 2.3 Umgang mit in der Haltbarkeit reduzierten Impfstoffen Vor dem Hintergrund der erneuten Verteilung von zurückgegebenem Impfstoff kann es zu reduzierten Haltbarkeiten kommen. Dieser Impfstoff ist dann entsprechend der Haltbarkeit schnellstmöglich einzusetzen. 3/4
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Sollten Impfstoffdosen dennoch verfallen ist entsprechend 2.4 zu verfahren. 2.4 Verfall von Impfstoff Sollte Impfstoff in den Impfzentren verfallen, ist dieser fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgungsdokumentation ist vor Ort aufzubewahren und dem MAGS auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Cornelia Sennewald 4/4
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