210914_40.Erlass_zurImpfungderBevlkerunggegenCOVID-19

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Impferlässe

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum: 14. September 2021 Seite 1 von 2 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an                                       Aktenzeichen V A 3 bei Antwort bitte angeben Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte Telefon 0211 855- in Nordrhein-Westfalen Telefax 0211 855- impfung-corona@mags.nrw.de nachrichtlich Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Westfalen-Lippe Zahnärztekammer Nordrhein Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Pflegeverbände, Eingliederungshilfeverbände Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 40. Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 Telefax 0211 855-3683 Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung poststelle@mags.nrw.de vom 26. August 2021 www.mags.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Sehr geehrte Damen und Herren, Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium das weitere Impfgeschehen in Nordrhein-Westfalen ist wie folgt fortzuset- zen:
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Seite 2 von 2 Impfung von Schwangeren und Stillenden Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut spricht sich in einem Beschlussentwurf vom 10. September 2021 für die COVID- 19-Impfung von bisher nicht oder unvollständig geimpften Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel sowie von nicht oder unvollständig ge- impften Stillenden mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs aus. Vor diesem Hintergrund können ab sofort in den Impfzentren sowie im Rahmen mobiler Impfangebote Impfungen von Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel sowie von Stillenden erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gerhard Herrmann
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