211004_41.ErlasszurImpfungderBevlkerunggegenCOVID-19
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Impferlässe“
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum: 4. Oktober 2021 Seite 1 von 2 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an Aktenzeichen V A 3 bei Antwort bitte angeben Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte Telefon 0211 855- in Nordrhein-Westfalen Telefax 0211 855- impfung-corona@mags.nrw.de nachrichtlich Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Westfalen-Lippe Zahnärztekammer Nordrhein Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Pflegeverbände, Eingliederungshilfeverbände Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 41. Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 Telefax 0211 855-3683 Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung poststelle@mags.nrw.de vom 14. September 2021 www.mags.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Sehr geehrte Damen und Herren, Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium aufgrund der Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung (§ 11 Abs. 1 S. 6 CoronaImpfV) ist es erforderlich, dass die Schlussrechnungen zur Ab- rechnung der Kosten des Impfgeschehens bis zum 5. November 2021 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Die Kosten
für den Rückbau der Impfzentren sind bis spätestens zum 31. Dezember Seite 2 von 2 2021 einzureichen. Die Fristen zur Einreichung der Beleglisten bei den Bezirksregierungen für die Monate September und Oktober bleiben davon unberührt. Sofern im Einzelfall eine nachträgliche, ggf. ergänzende Rechnungsein- reichung erforderlich ist, ist dies der Bezirksregierung im Vorfeld anzuzei- gen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gerhard Herrmann