211115_7.ErlasszurOrganisationdesImpfgeschehensgegenCOVID-19

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Impferlässe

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum: 15. November 2021 Seite 1 von 4 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an                                       Aktenzeichen V A 3 bei Antwort bitte angeben Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte Telefon 0211 855- in Nordrhein-Westfalen Telefax 0211 855- impfung-corona@mags.nrw.de nachrichtlich Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Westfalen-Lippe Zahnärztekammer Nordrhein Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Verbände der Pflege und der Eingliederungshilfe Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags.nrw.de 7. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 www.mags.nrw Fortschreibung des Erlasses vom 9. November 2021 Öffentliche Verkehrsmittel: Sehr geehrte Damen und Herren,                                                        Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 das Impfgeschehen gemäß Erlass zur Organisation des Impfgeschehens                    Haltestelle: Polizeipräsidium gegen COVID-19 ab Oktober 2021 vom 9. September 2021 in der Fas- sung vom 9. November 2021 wird wie folgt fortgeschrieben:
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1    Impfungen in vollstationären Einrichtungen der Dauer- und             Seite 2 von 4 Kurzzeitpflege Die Auffrischungsimpfungen in den vollstationären Dauer- und Kurzzeit- Pflegeeinrichtungen konnten vielfach bereits abgeschlossen werden. Nach den Rückmeldungen der KoCI haben die Bewohnerinnen und Be- wohner sowie das Personal in 90% der Pflegeeinrichtungen ein entspre- chendes Angebot erhalten. Aufgrund der besonderen Gefährdungslagen in vollstationären Dauer- und Kurzzeit-Pflegeeinrichtungen ist jedoch eine möglichst umfassende Durchimpfung sowohl für Bewohnerinnen und Be- wohner als auch für alle Beschäftigten unerlässlich. Aus diesem Grund stellen die KoCI umgehend für alle derartigen Einrich- tungen in ihrem Zuständigkeitsbereich fest, inwiefern es weitere Auffri- schungsbedarfe gibt. Hierfür ist mit jeder Einrichtung nochmals Kontakt aufzunehmen. Sofern in den Einrichtungen weitere Auffrischungsimpfun- gen vom Personal oder der Bewohnerschaft gewünscht sind, beauftragt die KoCI die entsprechenden Impfungen bei der regionalen Ansprechper- son der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Impfungen sind bis zum 5. Dezember 2021 abzuschließen – sofern dem keine dringenden Gründe (bspw. aktuelles Ausbruchsereignis) ent- gegenstehen. Die KoCI teilen dem MAGS (impfung-corona@mags.nrw.de) unmittelbar Vollzug mit, wenn die Auffrischungsimpfungen in den vollstationären Dauer- und Kurzzeit-Pflegeeinrichtungen ihres Zuständigkeitsbereichs abgeschlossen sind. Um den Einrichtungen die Gelegenheit der Kontaktaufnahme zur KoCI zu ermöglichen, teilen die KoCI dem MAGS bis zum 17. November 2021 mit,
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über welche Telefonnummer und welche E-Mail-Adresse eine Kontakt-            Seite 3 von 4 aufnahme erfolgen kann. Das MAGS wird diese Informationen in geeig- neter Weise an die Einrichtungen im Land kommunizieren. Bei den Impfungen in vollstationären Dauer- und Kurzzeit-Pflegeeinrich- tungen handelt es sich nicht um niedrigschwellige Impfangebote für die Allgemeinbevölkerung im Sinne des Punkts 1 des 6. Erlasses zur Orga- nisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 ab Oktober 2021 vom 9. November 2021. Eine Anrechnung auf die für derartige Impfungen zu- gesagten Ärztinnen und Ärzte erfolgt damit nicht. 2    Impfungen in weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Personen- gruppen Um das Impfgeschehen in den weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen (vgl. Punkt 3.2 des 1. Erlasses zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 ab Oktober 2021 vom 9. September 2021) zu strukturieren, teilen die KoCI den regionalen Ansprechpersonen der Kassenärztlichen Vereinigungen mit, welche Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch ein aufsuchendes Impfangebot bis zum Jah- resende 2021 zu versorgen sind und wie groß die Zahl der potentiell zu impfenden Personen ist. Der regionale Ansprechpartner vermittelt der Einrichtung eine Vertragsärztin bzw. einen Vertragsarzt . Sollte eine Ver- mittlung nicht erfolgreich sein, beauftragt die KoCI die erforderliche Leis- tung. Im Rahmen aufsuchender Impfungen ist ausdrücklich sowohl dem Personal der Einrichtungen als auch den dort betreuten bzw. versorgten Personen ein Angebot zu unterbreiten. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Organisation von Impfungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu richten.
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3    Impfaktionen im Advent                                               Seite 4 von 4 Die gegenwärtige Entwicklung des Infektionsgeschehens macht eine deutliche Beschleunigung der Durchführung von Auffrischungsimpfungen erforderlich. Aus diesem Grund wird das MAGS den „Impf-Advent“ aus- rufen. Sowohl die Ärzteschaft als auch die KoCI sind dazu aufgerufen, die Vorweihnachtszeit und insbesondere die Freitagnachmittage und Ad- ventssamstage für groß angelegte Impfaktionen zu nutzen. Über weitere Einzelheiten werden wir Sie in Kürze informieren. 4    Abschlagszahlungen Die Kreise und kreisfreien Städte können bei den Bezirksregierungen Ab- schläge für die voraussichtlich erstattungsfähigen Kosten entsprechend der geltenden Erlasslage zu den KOCI anfordern. Der in Punkt 7.4 des Erlasses vom 9. September 2021 vorgegebene Höchstbetrag der Ab- schläge wird hiermit aufgehoben. Für die Mittelanforderungen ist das als Anlage 3 zum vorgenannten Erlass zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gerhard Herrmann
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