Impfpflicht

Gemäß Fachinformation von BioNtech Stand 24.01.2022
"Die Dauer der Schutzwirkung des Impfstoffes ist nicht bekannt, da sie noch in laufenden klinischen Studien ermittelt wird."
Hier meine Fragen:
Auf welche Studien beziehen Sie sich, um eine Impfpflicht zu begründen.
(Dauer der Schutzwirkung, Schutzwirkung bei Mutationen)
Bitte nennen Sie mir konkrete Namen sowie die dazugehörige fachliche
Qualifikation der beratenden Experten für das Thüringer Ministerium.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2022
  • Frist
    12. März 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß Fac…
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfpflicht [#240509]
Datum
10. Februar 2022 18:55
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß Fachinformation von BioNtech Stand 24.01.2022 "Die Dauer der Schutzwirkung des Impfstoffes ist nicht bekannt, da sie noch in laufenden klinischen Studien ermittelt wird." Hier meine Fragen: Auf welche Studien beziehen Sie sich, um eine Impfpflicht zu begründen. (Dauer der Schutzwirkung, Schutzwirkung bei Mutationen) Bitte nennen Sie mir konkrete Namen sowie die dazugehörige fachliche Qualifikation der beratenden Experten für das Thüringer Ministerium.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240509/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
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Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird an die zuständi…
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
10. Februar 2022 18:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird an die zuständige Bearbeiterin bzw. den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet. Aufgrund des derzeit sehr hohen Aufkommens eingehender Anfragen bitten wir Sie um Verständnis, dass die Beantwortung unter Umständen auch etwas längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Dies gilt besonders für Anliegen, bei deren Klärung noch Partner einbezogen werden müssen. Wir sind bemüht, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab. Bei Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie ggf. die gewünschten Informationen oder Antworten auf häufig gestellte Fragen unter https://www.tmasgff.de/covid-19<https://www.tmasgff.de/covid-19%20> und im Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung unter https://corona.thueringen.de/ . Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Anfrage haben Sie an unser Haus die Frage gestellt "Auf welche Studien bezie…
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Anfrage haben Sie an unser Haus die Frage gestellt "Auf welche Studien beziehen Sie sich, um eine Impfpflicht zu begründen?". Hierzu ist auszuführen, dass seitens des Freistaats Thüringen keine Impfpflicht begründet wurde. Es existiert lediglich die bundesrechtliche Regelung des § 20a IfSG zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Dieser hat allerdings der Bundesgesetzgeber geschaffen. Daher muss der Freistaat Thüringen sich auf keine Studien beziehen, um eine Impfpflicht zu begründen. Mit freundlichen Grüßen