Impfpflicht bei Krebs trotz milder Covid-19 Erkrankung bei einem BAU/ml Wert von 2843?

bei meinem 19 jährigen Sohn wurde dieses Jahr ein nodales Marginalzonenlymphom am Kiefer entdeckt und entfernt. Er befindet sich jetzt im watch&wait. Die Pathologen meinten: Ein sehr seltener Fall! Die Auskunft von 2 Onkologen war bisher, dass sich mein Sohn impfen lassen muss, weil er rein statistisch einen schweren Covid-19 Verlauf haben wird. Am 06.12.21 hat mein Sohn dann einen Antikörpertest machen lassen. Der Wert liegt bei 2843 BAU/ml. Eine Covid-19 Erkrankung verlief dann anscheinend ohne Symptome und er hat es gut überstanden. Die Apothekerin meinte, dass er mit dem Wert gut geschützt ist. Ich rief beim Gesundheitsamt an, in der Hoffnung für meinen Sohn einen genesenen Status zu erlangen. Das war leider erfolglos, mit der Begründung, dass es rein rechtlich nicht möglich ist, auch wenn er mit diesem Wert höchst wahrscheinlich bereits Corona hatte. Vermutlich auch mehrfach hatte, ohne negative Auswirkung auf den Krebsverlauf, damit ist Corona für unseren Sohn ungefährlich für den Krebsverlauf. Allerdings gibt es für die Impfung keine Prognose.
Mit diesen neuen Erkenntnissen habe ich mich an einen 3. Onkologen gewandt, um eine Impfbefreiung zu bekommen, und warte jetzt auf Rückmeldung. Ich befürchte aber, dass sich mittlerweile alle Onkologen einig sind und auf jeden Fall zu einer Impfung raten, weil alle nur auf die Statistik achten, ohne den Einzelfall zu betrachten. Die Onkologen erklärten mir dazu, dass man nicht sagen kann, ob die Impfung oder die Covid-19 Erkrankung schädlicher für den Krebsverlauf ist. Die Onkologen haben nur statistische Werte, die Krebs nicht berücksichtigen. Mein Sohn hat aber berechtigte Angst sich mit seiner seltenen Lymphom-Erkrankung mit einem Impfstoff impfen zu lassen, der nur bedingt zugelassen ist und nicht an Menschen getestet wurde, die seine Erkrankung haben. Er hat im Gefühl, dass sein Krebs dann erstrecht ausbricht. Wir befürchten, dass auch der 3. Onkologe zu einer Impfung rät. Bei einer möglichen allgemeinen Impfpflicht hätte mein Sohn dann keine Rückendeckung vom Arzt. Was passiert mit diesem Einzelfall bei einer allgemeinen Impfpflicht? Niemand kann mit Gewissheit sagen, dass der Impfstoff im Falle meines Sohnes keinen Schaden anrichtet! Aber wir können mit Gewissheit sagen, dass unser Sohn Corona überlebt hat, trotz Krebs Erkrankung!
Bitte lassen Sie mir Daten zukommen die bestätigen, dass bei seinem speziellen seltenen nodalen Marginalzonenlymphom es zu keinem Wachstum der Lymphknoten nach Impfung kommt. Denn ohne diese Zusicherung darf er sich nicht impfen lassen, das sagt einem der gesunde Menschenverstand.

Ergebnis der Anfrage

Jetzt fragen wir das Paul Ehrlich Institut:

https://fragdenstaat.de/anfrage/impfpfl…

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Dezember 2021
  • Frist
    11. Januar 2022
  • 18 Follower:innen
Detlev Hjuler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bei meinem 19 jäh…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Detlev Hjuler
Betreff
Impfpflicht bei Krebs trotz milder Covid-19 Erkrankung bei einem BAU/ml Wert von 2843? [#234933]
Datum
9. Dezember 2021 10:36
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bei meinem 19 jährigen Sohn wurde dieses Jahr ein nodales Marginalzonenlymphom am Kiefer entdeckt und entfernt. Er befindet sich jetzt im watch&wait. Die Pathologen meinten: Ein sehr seltener Fall! Die Auskunft von 2 Onkologen war bisher, dass sich mein Sohn impfen lassen muss, weil er rein statistisch einen schweren Covid-19 Verlauf haben wird. Am 06.12.21 hat mein Sohn dann einen Antikörpertest machen lassen. Der Wert liegt bei 2843 BAU/ml. Eine Covid-19 Erkrankung verlief dann anscheinend ohne Symptome und er hat es gut überstanden. Die Apothekerin meinte, dass er mit dem Wert gut geschützt ist. Ich rief beim Gesundheitsamt an, in der Hoffnung für meinen Sohn einen genesenen Status zu erlangen. Das war leider erfolglos, mit der Begründung, dass es rein rechtlich nicht möglich ist, auch wenn er mit diesem Wert höchst wahrscheinlich bereits Corona hatte. Vermutlich auch mehrfach hatte, ohne negative Auswirkung auf den Krebsverlauf, damit ist Corona für unseren Sohn ungefährlich für den Krebsverlauf. Allerdings gibt es für die Impfung keine Prognose. Mit diesen neuen Erkenntnissen habe ich mich an einen 3. Onkologen gewandt, um eine Impfbefreiung zu bekommen, und warte jetzt auf Rückmeldung. Ich befürchte aber, dass sich mittlerweile alle Onkologen einig sind und auf jeden Fall zu einer Impfung raten, weil alle nur auf die Statistik achten, ohne den Einzelfall zu betrachten. Die Onkologen erklärten mir dazu, dass man nicht sagen kann, ob die Impfung oder die Covid-19 Erkrankung schädlicher für den Krebsverlauf ist. Die Onkologen haben nur statistische Werte, die Krebs nicht berücksichtigen. Mein Sohn hat aber berechtigte Angst sich mit seiner seltenen Lymphom-Erkrankung mit einem Impfstoff impfen zu lassen, der nur bedingt zugelassen ist und nicht an Menschen getestet wurde, die seine Erkrankung haben. Er hat im Gefühl, dass sein Krebs dann erstrecht ausbricht. Wir befürchten, dass auch der 3. Onkologe zu einer Impfung rät. Bei einer möglichen allgemeinen Impfpflicht hätte mein Sohn dann keine Rückendeckung vom Arzt. Was passiert mit diesem Einzelfall bei einer allgemeinen Impfpflicht? Niemand kann mit Gewissheit sagen, dass der Impfstoff im Falle meines Sohnes keinen Schaden anrichtet! Aber wir können mit Gewissheit sagen, dass unser Sohn Corona überlebt hat, trotz Krebs Erkrankung! Bitte lassen Sie mir Daten zukommen die bestätigen, dass bei seinem speziellen seltenen nodalen Marginalzonenlymphom es zu keinem Wachstum der Lymphknoten nach Impfung kommt. Denn ohne diese Zusicherung darf er sich nicht impfen lassen, das sagt einem der gesunde Menschenverstand.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Detlev Hjuler Anfragenr: 234933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234933/ Postanschrift Detlev Hjuler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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