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Impfpflicht Gemeinde Reinhardshagen

Ich wurde vom Landkreis Kassel darauf aufmerksam gemacht, dass meine IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/impfpflicht-gemeinde-reinhardshagen zur Impfpflicht in der Gemeinde Reinhardshagen stets an das Gesundheitsamt Region Kassel weitergeleitet wurde. Ich gehe im folgenden davon aus, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst und somit das Gesundheitsamt Region Kassel Ihrer Zuständigkeit unterliegen und repetiere die o.g. IFG-Anfrage:

Laut Satzung der dem Landkreis Kassel zugehörigen Gemeinde Reinhardshagen müssen Kinder bereits seit dem aktuellen Kindergartenjahr alle von der STIKO empfohlenen Impfungen als Aufnahmevoraussetzung in den Kindergarten vorweisen.

Für die detaillierten Quellen und Rechtsgrundlagen verweise ich Sie auf eine Anfrage, die gestern an die Gemeinde Reinhardshagen gerichtet wurde: https://fragdenstaat.de/anfrage/impfpflicht-schon-jetzt/

Dies stellt meines Erachtens eine rechtswidrige Impfpflicht dar, die weder mit Hessischem Landesrecht, noch mit Bundesrecht vereinbar ist und kann deshalb nicht geduldet werden.

Bitte sorgen Sie als übergeordnete Behörde schnellstmöglich für Aufklärung und senden mir entsprechende Belege per E-Mail zu.

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2020
  • Frist
    19. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich wurde vom La…
An Gesundheitsamt Region Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfpflicht Gemeinde Reinhardshagen [#180626]
Datum
17. Februar 2020 08:33
An
Gesundheitsamt Region Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wurde vom Landkreis Kassel darauf aufmerksam gemacht, dass meine IFG-Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/impfpflicht-gemeinde-reinhardshagen zur Impfpflicht in der Gemeinde Reinhardshagen stets an das Gesundheitsamt Region Kassel weitergeleitet wurde. Ich gehe im folgenden davon aus, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst und somit das Gesundheitsamt Region Kassel Ihrer Zuständigkeit unterliegen und repetiere die o.g. IFG-Anfrage: Laut Satzung der dem Landkreis Kassel zugehörigen Gemeinde Reinhardshagen müssen Kinder bereits seit dem aktuellen Kindergartenjahr alle von der STIKO empfohlenen Impfungen als Aufnahmevoraussetzung in den Kindergarten vorweisen. Für die detaillierten Quellen und Rechtsgrundlagen verweise ich Sie auf eine Anfrage, die gestern an die Gemeinde Reinhardshagen gerichtet wurde: https://fragdenstaat.de/anfrage/impfpflicht-schon-jetzt/ Dies stellt meines Erachtens eine rechtswidrige Impfpflicht dar, die weder mit Hessischem Landesrecht, noch mit Bundesrecht vereinbar ist und kann deshalb nicht geduldet werden. Bitte sorgen Sie als übergeordnete Behörde schnellstmöglich für Aufklärung und senden mir entsprechende Belege per E-Mail zu. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180626
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Region Kassel
Schutzimpfungen Guten Tag, das "Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Maserns…
Von
Gesundheitsamt Region Kassel
Betreff
Schutzimpfungen
Datum
17. Februar 2020 09:36
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, das "Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)" ist mittlerweile im Bundesanzeiger veröffentlich und somit ab dem 1.3.2020 gültig. Inwieweit weitere Impfungen zur Auflage für die Aufnahme in einen Kindergarten gemacht werden obliegt dem Träger der jeweiligen Einrichtung. Unabhängig hiervon ist ein vollständiger Impfschutz in jedem Falle Ausdruck eines verantwortungsvollen Umganges der Sorgeberechtigten mit der Gesundheit des Kindes und wird von uns ausdrücklich begrüß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Schutzimpfungen [#180626] Sehr geehrteAntragsteller/in sofern es sich um Träger des öffentlichen Rechts und n…
An Gesundheitsamt Region Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schutzimpfungen [#180626]
Datum
17. Februar 2020 10:39
An
Gesundheitsamt Region Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sofern es sich um Träger des öffentlichen Rechts und nicht um private Träger handelt, obliegt diese Entscheidung nicht dem Träger, sondern der Landes- und Bundesgesetzgebung. Wir leben in einem Rechtsstaat. Bitte erteilen Sie mir deshalb die gewünschten Auskünfte, allen voran die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Es geht hier im übrigen nicht um persönliche Befürwortung oder Ablehnung von Impfungen, sondern darum, dass Eltern in ihren Grundrechten beschnitten werden. Dies ist aber ein anderes Thema und wird im Nachgang zur Verkündung des Masernschutzgesetzes im Bundesgesetzblatt alleinige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180626
<< Anfragesteller:in >>
AW: Schutzimpfungen [#180626] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfpflicht Gemein…
An Gesundheitsamt Region Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schutzimpfungen [#180626]
Datum
19. März 2020 06:21
An
Gesundheitsamt Region Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfpflicht Gemeinde Reinhardshagen“ vom 17.02.2020 (#180626) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180626

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Gesundheitsamt Region Kassel
Masern Guten Tag <Information-entfernt> die in unserem Zuständigkeitsbereich liegenden Anfragen sind beantwo…
Von
Gesundheitsamt Region Kassel
Betreff
Masern
Datum
19. März 2020 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag <Information-entfernt> die in unserem Zuständigkeitsbereich liegenden Anfragen sind beantwortet worden. Sollten tatsächlich noch sehr dringliche, Sie betreffende Fragen offen sein, die vom Gesundheitsamt Region Kassel zu beantworten wären können Sie sich melden. Walter-Domes ________________________________ Martin Walter-Domes Stadt Kassel Gesundheitsamt Region Kassel - Hygienische Dienste - 34112 Kassel Tel.: 0561 / 787-1963 Fax: 0561 / 787-1913 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> oder <<E-Mail-Adresse>> Kassel ist online: www.kassel.de<https://www.kassel.de> Auch auf Facebook<https://www.facebook.com/stadtkassel>, Twitter<https://twitter.com/stadtkassel>, YouTube<https://www.youtube.com/stadtkassel> und Instagram<https://www.instagram.com/stadtkassel> Bitte beachten Sie die Informationen zur elektronischen Kommunikation<https://www.kassel.de/footer/elektronische-kommunikation.php> mit der Stadt Kassel. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier<https://www.kassel.de/datenschutzerklaerung.php>. Aktuelle Informationen zum Corona Virus finden Sie hier: https://www.kassel.de/coronavirus
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