Impfpriorisierung trotz Lockerung am 7. Juni

wie wird künftig in Hessen damit umgegangen wenn die Priorisierung zur Impfung gegen Covid-19 zum 7. Juni 2021 aufgehoben wird, jedoch registrierte Personen der Priorisierungsgruppen gem. Bundesimpfverordnung bis zum heutigen Tage vermutlich wegen mangelndem Impfstoff noch kein Impftermin bzw. Impfangebot bekommen haben?
Des weiteren bitte ich um Aufschlüsselung der Impfquoten in Hessen nach
▪ Priorisierungsgruppen 1 bis 3 (unterteilt in Erst- und Zweitimpfung)
▪geimpfte Personen, welche keiner der vorgenannten Priorisierungsgruppe zuzuordnen sind (Unterteilt in Erst- und Zweitimpfung)
▪ Anzahl der Impfungen im Impfzentrum des LK Offenbachs während der langen Impfnacht im Mai 2021, einschließlich der Begründung der Durchführung dieser, obwohl zum damaligen Zeitpunkt registrierte Personen der Priorisierungsgruppe nach Bundesimpfverordnung noch kein Angebot erhalten hatten, obwohl Sie gem. Empfehlung der StiKo mit Astra Zeneca hätten geimpft werden können.
▪Aufschlüsselung der registrierten Personen in den Priorisierungsgruppen 1 bis 3 ohne Impfangebot
▪ Dauer der durchschnittlichen Wartezeit nach Registrierung aufgeschlüsselt nach Priorisierungsgruppen 1 bis 3 gem. Bundesimpfverordnung
▪ Anzahl der Impfungen gegen Covid-19 in hessischen Hausarztpraxen aufgeschlüsselt nach Priorisierungsgruppen 1-3 sowie Personen welche keiner Priorisierungsgruppen zugeordnet sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2021
  • Frist
    2. Juli 2021
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie wird künftig in Hes…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfpriorisierung trotz Lockerung am 7. Juni [#221283]
Datum
29. Mai 2021 10:15
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie wird künftig in Hessen damit umgegangen wenn die Priorisierung zur Impfung gegen Covid-19 zum 7. Juni 2021 aufgehoben wird, jedoch registrierte Personen der Priorisierungsgruppen gem. Bundesimpfverordnung bis zum heutigen Tage vermutlich wegen mangelndem Impfstoff noch kein Impftermin bzw. Impfangebot bekommen haben? Des weiteren bitte ich um Aufschlüsselung der Impfquoten in Hessen nach ▪ Priorisierungsgruppen 1 bis 3 (unterteilt in Erst- und Zweitimpfung) ▪geimpfte Personen, welche keiner der vorgenannten Priorisierungsgruppe zuzuordnen sind (Unterteilt in Erst- und Zweitimpfung) ▪ Anzahl der Impfungen im Impfzentrum des LK Offenbachs während der langen Impfnacht im Mai 2021, einschließlich der Begründung der Durchführung dieser, obwohl zum damaligen Zeitpunkt registrierte Personen der Priorisierungsgruppe nach Bundesimpfverordnung noch kein Angebot erhalten hatten, obwohl Sie gem. Empfehlung der StiKo mit Astra Zeneca hätten geimpft werden können. ▪Aufschlüsselung der registrierten Personen in den Priorisierungsgruppen 1 bis 3 ohne Impfangebot ▪ Dauer der durchschnittlichen Wartezeit nach Registrierung aufgeschlüsselt nach Priorisierungsgruppen 1 bis 3 gem. Bundesimpfverordnung ▪ Anzahl der Impfungen gegen Covid-19 in hessischen Hausarztpraxen aufgeschlüsselt nach Priorisierungsgruppen 1-3 sowie Personen welche keiner Priorisierungsgruppen zugeordnet sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221283/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
+++ HINWEIS: Auf Grund der aktuellen Lage können wir Ihre Frage/n nur mit dem aktuellen Sachstand beantworten. Bit…
Von
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Betreff
Aw: Antragsteller/in, Antragsteller/in - Impfpriorisierung trotz Lockerung am 7. Juni [#221283]
Datum
7. Juni 2021 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
+++ HINWEIS: Auf Grund der aktuellen Lage können wir Ihre Frage/n nur mit dem aktuellen Sachstand beantworten. Bitte beachten Sie, dass dieser sich stetig ändern kann. +++ Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: 1. Wie wird künftig in Hessen damit umgegangen wenn die Priorisierung zur Impfung gegen Covid-19 zum 7. Juni 2021 aufgehoben wird, jedoch registrierte Personen der Priorisierungsgruppen gem. Bundesimpfverordnung bis zum heutigen Tage vermutlich wegen mangelndem Impfstoff noch kein Impftermin bzw. Impfangebot bekommen haben? Die Impfprorisierung wird am 07.06. aufgehoben, so dass sich alle impfberechtigten Personen für eine Corona-Impfung registrieren können. Sobald Impfstoffe zur Verfügung stehen, werden die Impftermine an die Registrierten nach dem Zufallsprinzip zugewiesen. Alle Personen aus den aktuell noch geltenden Priorisierungsgruppen, die sich bis einschließlich 6. Juni registriert haben, werden weiterhin priorisiert Termine zugewiesen bekommen. 2. Des weiteren bitte ich um Aufschlüsselung der Impfquoten in Hessen nach ▪ Priorisierungsgruppen 1 bis 3 (unterteilt in Erst- und Zweitimpfung) ▪ geimpfte Personen, welche keiner der vorgenannten Priorisierungsgruppe zuzuordnen sind (Unterteilt in Erst- und Zweitimpfung) ▪ Aufschlüsselung der registrierten Personen in den Priorisierungsgruppen 1 bis 3 ohne Impfangebot Aktuell sind Menschen der Priorisierungsgruppen 1, 2 und 3 impfberechtigt – dies entspricht ca. 3,5 Mio. Hessinnen und Hessen. Von diesen rund 3,5 Millionen aktuell Impfberechtigten in Hessen haben mit Stand 31. Mai (RKI; Quelle: BMG) fast 2,69 Mio. Personen ihre Erstimpfung in den Impfzentren und Arztpraxen erhalten. Dies entspricht 42,7 Prozent der hessischen Gesamtbevölkerung. Vollständig geimpft sind bereits über 991.745 Hessinnen und Hessen (15,8 Prozent). Eine Auswertung der tatsächlich Geimpften nach Priorisierungsgruppen ist nicht möglich. Zumindest als Anhaltspunkt kann aber die Terminvergabestatistik des Landes herangezogen werden: Aktuell haben bereits sämtliche bis zum 22. April Registrierte der Priorisierungsgruppen 1 und 2 ihre Impftermine erhalten. Diese haben bei entsprechender Impfstoffzufuhr bis Ende Mai ihre Erstimpfung erhalten. Im Einzelnen: Die Priorisierungsgruppe 1 umfasst rund 550.000 Menschen. Von diesen rund 550.000 Personen haben sich mit Stand 31. Mai rund 337.000 für eine Terminzuweisung in den hessischen Impfzentren registriert. Davon haben 311.000 Registrierte bereits einen Termin erhalten und diesen zum weit überwiegenden Teil wahrgenommen. Mehr als 2.000 Personen (Registrierungen nach dem 22. April) haben ein Terminangebot für einen zukünftigen Termin erhalten. Termine von rund 1.000 Menschen (Registrierungen nach dem 22. April) stehen aktuell noch aus, rund 23.000 haben eine Terminzuweisung erhalten, jedoch nicht angenommen; für diesen Personenkreis ist davon auszugehen, dass die Impfung über die Hausärzteschaft erfolgt ist. Des Weiteren umfasst die Priorisierungsgruppe 1 Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen leben bzw. dort arbeiten und entsprechend auch vor Ort durch mobile Impfteams geimpft worden sind. Zudem sind höchstpriorisiert zu impfende Mitarbeitende in Krankenhäusern direkt in den Kliniken geimpft worden und tauchen daher nicht in der Registrierungsstatistik des Landes auf. Rund 58.000 Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind bereits erstgeimpft, die Erstimpfungen in den Alten- und Pflegeheimen sind seit Anfang April abgeschlossen. Sowohl das vor Ort geimpfte Betreuungspersonal als auch das höchstpriorisiert zu impfende Personal in Kliniken werden unter dem Indikator „Beruf“ des RKI subsumiert; eine separate Auswertung ist hier leider nicht möglich. Hinzukommen rund 30.000 immobile Bürgerinnen und Bürger, die über mobile Impfteams im häuslichen Umfeld geimpft werden bzw. bereits geimpft worden sind und insofern ebenso nicht in der Registrierungsstatistik auftauchen. Es ist aber davon auszugehen, dass ein sehr hoher Anteil der Priorisierungsgruppe 1 bereits geimpft ist bzw. zu fast 100 Prozent ein Impfangebot erhalten hat. Die Priorisierungsgruppe 2 umfasst rund 1,5 Mio. Menschen. Von diesen rund 1,5 Mio. Menschen haben sich mit Stand 31. Mai rund 882.000 für eine Terminzuweisung in den hessischen Impfzentren registriert. Davon haben 770.000 bereits den Impftermin wahrgenommen. 15.000 Menschen (Registrierungen nach dem 22. April) haben bereits einen Termin erhalten, 5.000 haben noch keinen Termin (Registrierungen nach dem 22. April). 92.000 haben eine Terminzuweisung erhalten, jedoch nicht angenommen; für diesen Personenkreis ist davon auszugehen, dass die Impfung über die Hausärzteschaft bzw. über sogenannte „Sonderimpfaktionen“ (s.u.) erfolgt ist. Des Weiteren umfasst die Priorisierungsgruppe 2 Mitarbeitende in Krankenhäusern, die direkt in den Kliniken geimpft worden sind und somit nicht in der Registrierungsstatistik des Landes auftauchen. Zudem sind rund 100.000 Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal, Kita-Personal sowie Polizeibedienstete im Rahmen sogenannter „Sonderimpfaktionen“ geimpft worden. Diese Termine gehen ebenfalls nicht in die Registrierungsstatistik ein, da sie individuell seitens der Impfzentren vereinbart worden sind. Es ist davon auszugehen, dass ein hoher Anteil der Priorisierungsgruppe 2 bereits geimpft ist bzw. zu einem sehr großen Anteil bereits ein Impfangebot erhalten hat. Die Impfwilligen der Priorisierungsgruppen 2 sollen bei entsprechender Impfstoffzufuhr bis Ende Mai ihre Erstimpfung erhalten. Die Priorisierungsgruppe 3 umfasst rund 1,5 Mio. Menschen. Von diesen rund 1,5 Mio. Menschen haben sich mit Stand 31. Mai 769.000 für eine Terminzuweisung in den hessischen Impfzentren registriert. Davon haben 217.000 bereits den Impftermin wahrgenommen. 28.000 Menschen haben bereits einen Termin erhalten, rund 508.000 haben noch keinen Termin. Mehr als 16.000 haben eine Terminzuweisung erhalten, jedoch nicht angenommen. ▪ Anzahl der Impfungen im Impfzentrum des LK Offenbachs während der langen Impfnacht im Mai 2021, einschließlich der Begründung der Durchführung dieser, obwohl zum damaligen Zeitpunkt registrierte Personen der Priorisierungsgruppe nach Bundesimpfverordnung noch kein Angebot erhalten hatten, obwohl Sie gem. Empfehlung der StiKo mit Astra Zeneca hätten geimpft werden können. Das Land hat in der Vergangenheit verschiedene Pilotprojekte durchgeführt, um bei weiter zunehmender Impfstoffmenge weitere Optionen für ein möglichst rasches Impfangebot für alle Bürgerinnen und Bürger zu haben. Dazu gehörte auch die Durchführung der sogenannten „Impfnacht“ im Landkreis Offenbach. Im Rahmen des Pilotprojekts hat das Land dem Kreis 2.400 Dosen Vaxzevria des Herstellers AstraZeneca zur Verfügung gestellt. ▪ Dauer der durchschnittlichen Wartezeit nach Registrierung aufgeschlüsselt nach Priorisierungsgruppen 1 bis 3 gem. Bundesimpfverordnung Es kann keine Aussage über eine durchschnittliche Wartezeit getroffen werden, da die individuelle Wartezeit von unterschiedlichen Faktoren (u.a. Impfbereitschaft innerhalb des Einzugsgebietes des Impfzentrum sowie die Bevölkerungsstruktur, Anteil der nicht wahrgenommenen Impftermine, Anteil der abgesagten Impftermine) abhängig ist. ▪ Anzahl der Impfungen gegen Covid-19 in hessischen Hausarztpraxen aufgeschlüsselt nach Priorisierungsgruppen 1-3 sowie Personen welche keiner Priorisierungsgruppen zugeordnet sind. Die Hausarztpraxen übermitteln die Anzahl der geimpften Personen direkt an das RKI. Eine Übermittlung der Prio-Gruppen findet nicht statt. Die aktuellen Zahlen können Sie unter dem folgenden Link abrufen: https://soziales.hessen.de/uebersicht... Freundliche Grüße